EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Aumann AG / Aktienrückkauf - Schlussmeldung
Aumann AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

01.08.2023 / 16:16 CET/CEST
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Aktienrückkauf: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052


Beelen, 01. August 2023

Erwerb eigener Aktien – 20. Zwischenmeldung / Schlussmeldung

Am 31. Juli 2023 wurden insgesamt 1.934 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2023/I erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 15. März 2023 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt.

Die Gesamtzahl der am 31. Juli 2023 am jeweiligen Handelsplatz zurückgekauften Aktien, der Durchschnittskurs sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:
 
Datum Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) Durchschnittskurs (Euro) Börse Volumen (Euro)1
31.07.2023 1.934 13,55 XETRA 26.212,10
  1 Ohne Erwerbsnebenkosten

Damit wurde der Aktienrückkauf am 31. Juli 2023 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufes im Zeitraum vom 17. März 2023 bis einschließlich 31. Juli 2023 erworbenen Aktien beläuft sich auf 441.488 Stück. Dies entspricht 2,90 % des Grundkapitals der Aumann AG. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 15,5615. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 6.870.202,28 zurückgekauft.

Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG.

Informationen über die einzelnen Transaktionen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.aumann.com/investor-relations/aktienrueckkauf/ 

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