HausVorteil AG
Hamburg
WKN: A31C22 / ISIN: DE000A31C222
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
ordentlichen Hauptversammlung
der HausVorteil AG
am
Dienstag, den 04. August 2026, um 14:00 Uhr
im
Ernst-Schneider-Saal der IHK zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HausVorteil AG zum 31. Dezember 2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Der Vorstand legt der Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss der HausVorteil AG zum 31. Dezember 2025 sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 vor.
Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich, da der Jahresabschluss bereits durch Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt worden ist.
Die vorgenannten Unterlagen können über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hausvorteil.com/de/Hauptversammlung
eingesehen und heruntergeladen werden und werden der Hauptversammlung dort ebenfalls zugänglich gemacht.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin,
zum Abschlussprüfer der HausVorteil AG für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer der HausVorteil AG für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.
5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
Nach der derzeitigen Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat halten es für sachgerecht, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder künftig auf drei Mitglieder zu reduzieren. Hierdurch soll die Aufsichtsratsstruktur vereinfacht und an die Größe sowie die aktuelle Organisationsstruktur der Gesellschaft angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Ziffer 8.1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Der Aufsichtsrat besteht aus drei (3) Mitgliedern.“
Im Übrigen bleibt Ziffer 8.1 der Satzung unverändert.
Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehende Satzungsänderung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Satzungsänderung wird erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam.
6. Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des ersten Aufsichtsrats endet gemäß § 30 Abs. 3 Aktiengesetz (AktG) mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Daher sind die Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
| a) |
Stephan Breser, |
| b) |
Levin Freiherr von Elverfeldt sowie |
| c) |
Daniel Bronk |
jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Regelungen über die Einberufung der Hauptversammlung und das Teilnahmerecht an die Namensaktie
Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Namen. Vorstand und Aufsichtsrat halten es daher für sachgerecht, die Satzungsregelungen über die Einberufung der Hauptversammlung sowie über die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts klarstellend an die Ausgestaltung der Aktien als Namensaktien anzupassen.
Insbesondere soll künftig auf die Eintragung der Aktionäre im Aktienregister der Gesellschaft abgestellt werden. Ein gesonderter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär soll für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nicht mehr erforderlich sein, soweit die Aktien der Gesellschaft auf den Namen lauten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
| 1. |
Ziffer 12.2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: |
„Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Einberufung bei Namensaktien auch durch unmittelbare Mitteilung an die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre erfolgen; die Mitteilung an die im Aktienregister Eingetragenen genügt. Die Gesellschaft ist berechtigt, Informationen an Aktionäre auch im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.“
| 2. |
Ziffer 13.1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: |
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben.“
| 3. |
Ziffer 13.2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: |
„Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Einzelheiten der Anmeldung werden zusammen mit der Einberufung bekannt gemacht.“
| 4. |
Ziffer 13.3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: |
„Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und bedarf der Textform oder kann auf einem von der Gesellschaft in der Einberufung näher bestimmten elektronischen Weg erfolgen.“
| 5. |
Im Übrigen bleiben die Regelungen der Satzung zur Hauptversammlung unverändert. |
Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehenden Satzungsänderungen zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Satzungsänderungen werden erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung EUR 2.006.174,00 und ist eingeteilt in 2.006.174 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung 2.006.174.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des
Dienstag, den 28. Juli 2026, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse zugehen:
HausVorteil AG
c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 München E-Mail: coenen@european-capital.de
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und bedarf der Textform oder kann auf elektronischem Weg erfolgen.
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen können Umschreibungen und Löschungen im Aktienregister im Zeitraum vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende, d.h. vom 29. Juli 2026, 00:00 Uhr, bis einschließlich 04. August 2026, 24:00 Uhr, der Hauptversammlung ausgesetzt bzw. nicht vorgenommen werden. Aktionäre, deren Umschreibungsanträge der Gesellschaft nach Ablauf des Anmeldeschlusses zugehen, können Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung daher gegebenenfalls nicht ausüben.
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarte ist keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der organisatorischen Abwicklung.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit nicht für Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige ihnen nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen besondere gesetzliche Regelungen gelten.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bis spätestens
Montag, den 03. August 2026, 18:00 Uhr,
unter folgender Adresse übermittelt werden:
HausVorteil AG
c/o EC European Capital Markets SE Emil-Riedel-Str. 21 80538 München E-Mail: coenen@european-capital.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind die fristgerechte Anmeldung sowie die Eintragung im Aktienregister nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
4. Rechte der Aktionäre
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des
Freitag, den 10. Juli 2026, 24:00 Uhr,
zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten:
HausVorteil AG
Der Vorstand Am Sandtorkai 71 20457 Hamburg E-Mail: anmeldestelle@european-capital.de
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers übersenden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des
Montag, den 20. Juli 2026, 24:00 Uhr,
unter der nachstehenden Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hausvorteil.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
HausVorteil AG
Der Vorstand Am Sandtorkai 71 20457 Hamburg E-Mail: anmeldestelle@european-capital.de
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
5. Unterlagen zur Hauptversammlung
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind insbesondere folgende Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hausvorteil.com/de/Hauptversammlung
zugänglich:
| • |
der festgestellte Jahresabschluss der HausVorteil AG zum 31. Dezember 2025, |
| • |
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025, |
| • |
diese Einladung zur Hauptversammlung, |
| • |
etwaige zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären. |
Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.
6. Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Eintrittskartennummer und Daten zur Vollmachtserteilung, auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und zu den Rechten der Aktionäre nach der Datenschutz-Grundverordnung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.hausvorteil.de/datenschutz
abrufbar.
Hamburg, im Juni 2026
HausVorteil AG
Der Vorstand
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