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Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms 17.03.2025, 11:38 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-News: Alzchem Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

17.03.2025 / 11:38 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Alzchem Group AG

 

Bekanntmachung

nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und

Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

 

 

 

Trostberg, 17. März 2025

 

Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

 

Die Alzchem Group AG unterbricht das am 29. November 2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wegen der am 8. Mai 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

 

Um die Hauptversammlung ordnungsgemäß einberufen und eine etwa beschlossene Dividendenzahlung zuverlässig abwickeln zu können, wird das Aktienrückkaufprogramm

 

- vom 18. bis 27. März 2025 und

- vom 6. bis 13. Mai 2025

 

(jeweils einschließlich) unterbrochen.

 

 

 

 

Alzchem Group AG

-  Vorstand  -



17.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Alzchem Group AG
Dr.-Albert-Frank-Str. 32
83308 Trostberg
Deutschland
Telefon: +498621862888
Fax: +49862186502888
E-Mail: ir@alzchem.com
Internet: www.alzchem.com
ISIN: DE000A2YNT30
WKN: A2YNT3
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Stuttgart
EQS News ID: 2101604

 
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2101604  17.03.2025 CET/CEST

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