EQS-News: Aufruf zur Unterstützung eines Gegenantrages zur Gläubigerabstimmung zu der 7,50 % Inhaberschuldverschreibung der ERWE Immobilien AG, fällig am 10. Dezember 2023, ISIN: DE000A255D05 / WKN: A255D0 16.06.2023, 14:47 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
Aufruf zur Unterstützung eines Gegenantrages zur Gläubigerabstimmung zu der 7,50 % Inhaberschuldverschreibung der ERWE Immobilien AG, fällig am 10. Dezember 2023, ISIN: DE000A255D05 / WKN: A255D0

16.06.2023 / 14:47 CET/CEST
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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB halten den Sanierungsvorschlag der Emittentin für derzeit nicht akzeptabel und bereiten Gegenantrag vor

Die Anleihe ist notleidend, denn die für den 10. Juni 2023 fällige Zinszahlung wurde nicht geleistet. Darüber hinaus hat die Emittentin mit Veröffentlichung vom 11. Juni 2023 mitgeteilt und durch einen ungeprüften Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2023 unterlegt, dass sie auch die Tilgung der Anleihe zum 10. Dezember 2023 aller Voraussicht nach nicht leisten kann. Hintergrund ist, dass die Emittentin ihre Projekte im derzeitigen Marktumfeld nicht auskömmlich vermarkten kann. Weiterer Hintergrund ist, dass, selbst wenn die Emittentin Projekte vermarkten könnte, es noch erhebliche Darlehensverbindlichkeiten gibt, die ebenfalls kurzfristig zu tilgen sind:
  • Darlehen in Höhe von 32 Mio. € zu August 2023
  • Darlehen in Höhe von 10,7 Mio. € zum 30. Juni 2023 „bzw.“ (?) 30. Juni 2024
  • Bankdarlehen in Höhe von insgesamt ca. 15 Mio. € in den nächsten 12 Monaten
  • Verkäuferdarlehen in Höhe von 1. Mio. €
Im Unterschied zu der Inhaberschuldverschreibung sind diese Darlehen offenbar alle besichert. Darüber hinaus haben diese Darlehen auch noch sog. Cross-default-Klauseln. Das bedeutet, wenn irgendein anderes Darlehen notleidend wird, dürfen diese Darlehen ebenfalls fällig gestellt werden, auch wenn sie nicht notleidend sind.

Die Lage ist also ernst. Liquidität ist nach den hier vorliegenden Berichten nicht annähernd ausreichend vorhanden, um die Tilgungen zu leisten.

Der mit Veröffentlichung vom 11. Juni 2023 mitgeteilte Sanierungsvorschlag der Emittentin ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Er sieht im Kern vor, dass die Gläubiger die Anleihen in Aktien umtauschen. Und auf dem Papier ist das immerhin eine stattliche Beteiligung von über 80%. Der Haken ist aber, dass nach den Berechnungen der Emittentin weitere 12 Mio. Euro Kapitalerhöhung erforderlich sind, um den Liquiditätsbedarf für die kommenden 12 Monate zu decken. Das heißt, die Anleihegläubiger können faktisch auf null gesetzt werden, wenn sich kein Investor findet, der den Anleihegläubigern einen angemessenen Anteil an der Emittentin zusichert. Aus diesem Grunde trifft das Konzept auch auf breite Kritik in der Fachpresse. Stattdessen muss man befürchten, dass die Anleihegläubiger aus der Bilanz mehr oder weniger entsorgt werden und der neue Investor die ERWE übernimmt. Solange eine Zusicherung über die Konditionen der Kapitalerhöhung fehlt, ist das Restrukturierungskonzept der Emittentin aus unserer Sicht derzeit nicht annahmefähig.

Wir bereiten daher mit Unterstützung von institutionellen und privaten Anlegern, die bereits mehr als 5 % der ausstehenden Anleihen halten, einen Gegenantrag zur Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 29. Juni und 02. Juli 2023 vor. Dieser beruht darauf, dass es keinen “Zwangsumtausch” geben soll, sondern dass zunächst lediglich eine insolvenzvermeidende Stundung ausgesprochen wird. Erst in einem zweiten Schritt soll dann, wenn man die Konditionen genauer kennt (und auch einen besseren Überblick über die Liquiditätslage gewonnen hat), das Sanierungskonzept weiter ausgearbeitet werden. Da es sich um weitreichende Entscheidungen handelt, sollen die weiteren Sanierungsschritte in einer neuen Gläubigerversammlung entschieden werden. Hierbei sind heute noch nicht ausbuchstabierbare Lösungen denkbar, vom Umtausch bis über eine Nachrangigkeit, von „hair cut“ (also Verzicht) bis zur einfachen weiteren Stundung. Wir planen daher einen entsprechenden Gegenantrag vorzubereiten und gehen davon aus, dass die Emittentin sich diesem Gegenantrag anschließt, weil er schlicht sinnvoller ist als das jetzt zur Abstimmung gestellte Restrukturierungskonzept.

Gläubiger zur Interessenbündelung aufgerufen

Zum Zwecke der Interessenbündelung rufen wir die Anleihegläubiger dazu auf, sich bei uns zu melden. Hierzu genügt eine E-Mail an info@mzs-recht.de, in welcher der Name des Gläubigers und das Volumen der gehaltenen Anleihen mitgeteilt wird. Telefonisch steht Ihnen das Team um Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen unter 0211-69002-14 gerne zu Verfügung. Wir bieten allen Anleihegläubigern ferner an, diese kostenlos bei der kommenden Abstimmung zu vertreten.                                              

Über die Kanzlei und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen

mzs Rechtsanwälte ist eine Düsseldorfer Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2023 wurden Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen sowie die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer" in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands" im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen. Aktuell ist der Seniorpartner Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen in der Funktion als gewählter gemeinsamer Vertreter bei diversen Immobilienanleihen bzw. Anleihen mit Immobilienfokus: Immobilienanleihe der Eyemaxx Real Estate AG (Projektentwickler Logistikimmobilien), der Senivita Social Estate AG (Projektentwickler im Bereich der Pflege), der Deutsche Lichtmiete Finanzierung GmbH (Finanzierungsgesellschaft) und Securo Pro Lux S.A. - VERIUS IHS 1 (Projektfinanzierung).
 


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