Anzeige
+++Kritische Rohstoffe Diese Germanium-Aktie rückt jetzt ins sicherheitspolitische Zentrum Nordamerikas+++
EQS-News

Juicy Fields-Skandal – ein riesiger Geldwäschefall. Was macht die Europäische Bankenaufsicht? Die Geschädigten organisieren sich 31.10.2025, 11:27 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Research Update
Juicy Fields-Skandal – ein riesiger Geldwäschefall. Was macht die Europäische Bankenaufsicht? Die Geschädigten organisieren sich

31.10.2025 / 11:27 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Juicy Fields-Skandal – ein riesiger Geldwäschefall. Was macht die Europäische Bankenaufsicht? Die Geschädigten organisieren sich

 

Der „Juicy Fields“-Skandal ist der größte Cannabis-Betrug aller Zeiten. Über 186.000 Anleger haben 645 Mio. EURO in Cannabis-Pflanzen investiert (für den medizinischen Einsatz). Am Ende stellt sich heraus, dass die Pflanzen nicht existierten und das Geld verloren war. Die Täter sind teils in Haft, teils auf der Flucht.

Im Zentrum der juristischen Aufarbeitung steht die zypriotische Firma iSX Financial EU Plc. Die iSX war der Zahlungsdienstleister, über den die „Juicy Fields“-Täter das Anlegergeld eingesammelt und aus der EU herausgeschafft haben. iSX hat alle erforderlichen Zulassungen nach EU-Recht und unterliegt der Aufsicht durch EU-Institutionen. Es gibt ausreichend Verdachtsmomente, um iSX wegen einer Beteiligung am Anlagebetrug, mindestens aber wegen Geldwäsche zur Rechenschaft zu ziehen. Denn iSX muss nach EU-Recht alle Vorschriften zur Geldwäsche-Prävention einhalten und trägt dafür die Beweislast. Wenn sich Verstöße nachweisen lassen, haftet iSX auf Schadensersatz. Erste Gerichtsverfahren laufen bereits.

Die Geschädigten rufen auch die European Banking Authority (EBA) zum Handeln auf. Die EBA führt nach EU-Recht die Oberaufsicht über alle Zahlungsdienstleister, auch die iSX. Bereits im Juli haben Geschädigte die EBA informiert und zum Einschreiten aufgefordert. Mehrfach wurde die EBA seither angemahnt. Bis heute ist dennoch nichts geschehen. Dies werden die Geschädigten nicht auf sich beruhen lassen. Wie kann es sein, dass die EBA den größten Geldwäschefall der europäischen Geschichte nicht aktiv bearbeitet? Die Geschädigten rufen das Europäische Parlament und die Kommission zum Einschreiten auf.

Geschädigte können sich registrieren auf der Plattform www.juicyfieldsclaims.com. Videokonferenzen zur Information finden statt am 04.11.2025 (deutsche Sprache) und am 06.11.2025 (englische Sprache).  

Für nähere Informationen stehen zur Verfügung:

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp und Sebastian Kowalczyk, LL.M.

Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 0049-30-32761734 und 0049-179-5320213

mail: schirp@schirp.com oder kowalczyk@schirp.com, URL: www.schirp.com   

 

 



Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer