EQS-News

vbw Pressemitteilung zu 'Next Level Landwirtschaft': Mit KI in der Landwirtschaft Ressourcen sparen und Effizienz erhöhen 24.11.2023, 11:15 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung zu 'Next Level Landwirtschaft': Mit KI in der Landwirtschaft Ressourcen sparen und Effizienz erhöhen

24.11.2023 / 11:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mit KI in der Landwirtschaft Ressourcen sparen und Effizienz erhöhen
Brossardt: „Chancen von KI mit einem innovationsfreundlichen Rechtsrahmen heben“

(München, 24.11.2023). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht in der Künstlichen Intelligenz (KI) große Anwendungsmöglichkeiten in den Bereichen Landwirtschaft, Forsten und Ernährung. „KI bietet für Unternehmen in allen Sektoren und Branchen viele Möglichkeiten, gleichermaßen Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu steigern. Beispiele in der Landwirtschaft sind etwa autonome Landmaschinen oder das ‚Precision Farming‘, also die Nutzung von digitalen Verfahrenstechniken zur Optimierung der Ertragsfähigkeit der Böden“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt anlässlich einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Tourismus sowie dem Kompetenz-Netzwerk Digitale Landwirtschaft Bayern (Bayern Innovativ).

Bei dem Kongress wurden aktuelle Forschungsergebnisse vorgestellt und praktische Anwendungsmöglichkeiten diskutiert. So kann KI in der Landwirtschaft etwa dabei helfen, Ressourcen zu sparen und die Effizienz zu erhöhen. „Für unseren Standort ist es entscheidend, dass wir Forschungsergebnisse aus Bayern in weltweit erfolgreiche Innovationen umsetzen. Dabei ist uns auch der Blick über den Tellerrand sehr wichtig: Was auf dem Feld funktioniert, kann morgen schon helfen, die Abläufe in der Fabrik zu optimieren und umgekehrt“, so Brossardt.

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber betonte: „Je mehr Daten ein Betrieb über seine Pflanzen- und Tierbestände hat, desto besser können Entscheidungen gefällt werden. KI-Systeme können Betrieben dabei helfen, die verfügbaren Datenmengen zu verarbeiten und daraus möglichst optimale Entscheidungen abzuleiten. So können KI-Module in der Landwirtschaft dazu beitragen, die Erzeugung von Lebensmitteln wirtschaftlicher, nachhaltiger und auch klimaschonender zu gestalten. Wir lassen unsere Betriebe dabei nicht allein.“

Bertram Brossardt hob in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines innovationsfreundlichen Rechtsrahmens hervor: „Haftungsrisiken müssen fair verteilt werden und die Anforderungen an den Einsatz neuer Technologien dürfen nicht überspannt werden. Beim Einsatz von Daten sollte auf gute vertragliche Lösungen zwischen den Anbietern gesetzt werden. Der EU Data Act schießt in diesem Zusammenhang über das Ziel hinaus. Beim AI Act der EU („KI-Gesetz“) muss im laufenden Trilog darauf geachtet werden, im sogenannten Hochrisikobereich keine unnötigen Hürden aufzubauen. Dieser Bereich muss auf das Notwendigste begrenzt werden. Bisher sieht es hier erfreulicherweise zumindest für die Landwirtschaft recht gut aus.“

Dr. Rainer Seßner, Geschäftsführer der Bayern Innovativ GmbH, ergänzt: „Künstliche Intelligenz ist nicht erst seit heute in der Landwirtschaft angekommen. Aktuell gewinnt sie massiv an Dynamik und eröffnet den Beteiligten noch mehr Chancen. Beispielsweise weniger Pflanzenschutzmittel einzusetzen und damit ökologischer, aber auch kosteneffizienter zu arbeiten. Vieles ist heute und in Zukunft möglich. Dazu müssen wir gemeinsam an Innovationen arbeiten – partizipativ und branchenübergreifend.“

Klar ist: Der Einsatz von KI-Technologien birgt enorme Chancen, die der Rechtsrahmen ermöglichen muss. „Die Risiken müssen mit Augenmaß kalkuliert werden. Denn KI hat entscheidende Wertschöpfungsmöglichkeiten, eben auch in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Forstwirtschaft als wichtige Elemente der Wirtschaft im Freistaat“, resümiert Brossardt.

Kontakt: Lena Grümann, 089-551 78-391, lena.gruemann@ibw-bayern.de
 


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



Sprache: Deutsch
Unternehmen: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
München 80333
Deutschland
Internet: https://www.ibw-bayern.de/
EQS News ID: 1781531

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1781531&application_name=news&site_id=boersennews
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer