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vbw Pressemitteilung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen: vbw begrüßt Entscheidung des Bundestags 17.11.2023, 12:52 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen: vbw begrüßt Entscheidung des Bundestags

17.11.2023 / 12:52 CET/CEST
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vbw begrüßt Entscheidung des Bundestags
Brossardt: „Ausdehnung der Maßnahme bis Ende 2024 notwendig“

(München, 17.11.2023). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die vom Bundestag verabschiedete Verlängerung der Energiepreisbremsen bis zum 31. März 2024. „Die Verlängerung ist ein wichtiges Signal gerade an unseren Mittelstand, dem die Preisbremsen spürbare Entlastung bringen. Höhere Preise auf den Energiemärkten als Folge des andauernden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine machen diese Maßnahme weiterhin erforderlich. Doch das Auslaufen Ende März 2024 kommt zu früh, zumal erst eine Verlängerung bis Ende April in Aussicht gestellt wurde. Notwendig wäre eine Ausdehnung der Hilfen bis Ende 2024. Einige Unternehmen mussten auf dem Höhepunkt der Energiekrise neue Energielieferverträge mit extrem hohen Preisen abschließen. Ein zu frühes Ende der Preisbremsen kann für diese Unternehmen existenzgefährdend werden“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw Studie „Energiepreisbremsen in Theorie und Praxis“ hat belegt, dass vor allem für große Stromabnehmer die Preisbremse nicht, oder nicht im nötigen Umfang greift. „Bei den großen Verbrauchern bringen die Energiepreisbremsen aufgrund komplexer Regularien und hoher Anforderungen keine, oder keine ausreichende Entlastung. Dabei werden besonders diese Unternehmen durch die hohen Energiepreise am härtesten getroffen“, erklärt Brossardt.

Er ergänzt: „Wir müssen energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb jetzt rasch mit einem effektiven Brückenstrompreis entlasten, der im Strompreispaket der Ampel nach wie vor fehlt. Damit stärken wir gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts. Daran ändert auch das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Nachtragshaushalt 2021 nichts. Wir dürfen keine De-Industrialisierung riskieren und brauchen gerade in der aktuellen Situation zusätzliche Wachstumsimpulse. Bei dieser Maßnahme benötigen wir einfache Regelungen, einen breiten Geltungsbereich und einen langfristigen Planungshorizont.“

Die vbw Studie „Energiepreisbremsen in Theorie und Praxis“ aus dem August 2023 steht hier zum Download bereit.

Kontakt: Maximilian Stoib, Tel. 089-551 78-335, E-Mail: maximilian.stoib@ibw-bayern.de
 


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