AppLovin

Ist die umstrittenste Tech-Aktie des Jahres noch einen Kauf wert? 11.04.2025, 06:02 Uhr von Aktienwelt360

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Apple 238,45 EUR +0,07 % Lang & Schwarz
Alphabet 274,25 EUR +0,50 % Lang & Schwarz
Meta Platforms (A) 555,10 EUR -1,72 % Lang & Schwarz
AppLovin Registered (A) 602,65 EUR -3,31 % Lang & Schwarz
Super Micro Computer 29,78 EUR -1,31 % Lang & Schwarz

Die AppLovin-Aktie (WKN: A2QR0K) hat zweifellos die atemberaubendste Berg- und Talfahrt aller US-Technologiewerte in den letzten Monaten hinter sich. Innerhalb eines halben Jahres (von August 2024 bis zum Allzeithoch im Februar 2025) versiebenfachte sich der Aktienkurs annähernd.

Doch dann folgte ein dramatischer Absturz. Innerhalb von weniger als zwei Monaten büßte die AppLovin-Aktie mehr als 60 % ihres Wertes ein. Was steckt hinter dem gewaltigen Kurseinbruch? Und ist der Tech-Wert nun noch einen Kauf wert? Schauen wir uns AppLovin doch mal genauer an.

Was macht AppLovin eigentlich genau?

Der Unternehmensname ist in gewisser Weise Programm. AppLovin wurde 2012 mit dem Ziel gegründet, eine Technologieplattform zu schaffen, um Entwicklern die Veröffentlichung, Vermarktung und Monetarisierung ihrer Apps zu erleichtern. Diese Idee stieß von Anbeginn an auf großes Interesse auf dem Markt und bei Geldgebern, sodass sich das Technologieunternehmen sehr rasch entwickelte.

Nachdem AppLovin seit seiner Gründung den Fokus auf Spiele-Apps legte, wurde Anfang 2025 der Verkauf dieses Geschäftsbereichs beschlossen. Fortan will sich das Unternehmen vielmehr auf den wesentlich größeren Bereich des Werbeplattformgeschäfts konzentrieren.

AppLovin adressiert mit seiner Werbeplattform das Kernproblem der meisten Entwickler. Eine App zu entwickeln, ist heutzutage gar nicht mehr so schwer. Es gibt inzwischen sogar Programme, die es Laien ermöglichen, eigene Apps zu entwickeln. Doch das Erfolgsgeheimnis liegt nicht mehr in der Entwicklung, sondern in der Vermarktung und Monetarisierung einer App. Schätzungen zufolge werden 80 % aller App-Downloads von nur 1 % der Entwickler generiert. Eine erfolgreiche App auf den Markt zu bringen, ist folglich alles andere als einfach.

An dieser Stelle kommt AppLovin ins Spiel. Die Technologieplattform des Unternehmens unterstützt Entwickler dabei, dass ihre Apps von den richtigen Nutzern entdeckt und heruntergeladen werden, die Rendite der Marketingausgaben optimiert und die Monetarisierung ihres Engagements maximiert wird. Kerntechnologie ist eine KI-basierte Marketing-Software, die die Nachfrage von Werbetreibenden mit dem Angebot von Publishern durch Auktionen in großem Umfang und in Mikrosekundenschnelle abgleicht.

Ein hochdynamischer Markt

Der Markt für diese digitalen Werbeplattformen ist hochdynamisch. In den zehn Jahren von 2014 auf 2024 hat sich das Marktvolumen in etwa vervierfacht. Auch in den kommenden Jahren gehen Schätzungen von einem weiteren jährlichen Wachstum von ca. 15 % aus, das vor allem von Videoplattformen wie TikTok und YouTube angetrieben wird.

Der Wettbewerb im Segment digitaler Werbeplattformen ist angesichts dessen Attraktivität sehr intensiv. Zahlreiche größere und kleinere Unternehmen kämpfen um die Gunst von Kunden aus allen Branchen. Mit Adobe (WKN: 871981), Alphabet (A14Y6F), Amazon (WKN: 906866), Meta Platforms (WKN: A1JWVX) und Microsoft (WKN: 870747) mischen fast alle Big Tech-Konzerne in diesem Geschäft mit. Hinzu kommen Dutzende kleinere und mittelgroße Unternehmen aus den Branchen Software, Werbung und Kommunikationsdienstleistungen.

Gravierende Vorwürfe gegen AppLovin

Auslöser der Mitte Februar begonnenen Talfahrt der AppLovin-Aktie waren gravierende Vorwürfe mehrerer Analysehäuser und Leerverkäufer, wie zum Beispiel Culper Research, Fuzzy Panda und Muddy Waters. Das Außergewöhnliche daran ist, dass die Bandbreite der Anschuldigungen der Shortseller sehr breit ist und von Werbebetrug über Datendiebstahl bis zu zweifelhaften Geschäftspraktiken reicht.

Die schwerwiegenden Vorwürfe sind teilweise sehr technischer Natur und für Online-Werbungslaien nicht leicht verständlich. Im Kern geht es um drei Hauptanschuldigungen:

Erstens soll AppLovin Reporting-Daten nicht korrekt darstellen. Nach Meinung der Leerverkäufer stammt ein Großteil der Umsätze aus dem Retargeting und nicht aus Neuverkäufen. Zudem soll die Kundenabwanderungsrate deutlich höher sein als vom Unternehmen zugegeben. Zweitens wird AppLovin vorgeworfen, Daten von Wettbewerbern wie Google oder Meta Platforms zu stehlen und zudem Apps durch die Hintertür auf den Smartphones von Nutzern zu installieren. Und drittens beschuldigen die Leerverkäufer das Unternehmen, systematisch gegen die Nutzungsbedingungen von Drittplattformen, wie den Apple App Store (WKN: 865985) und den Google Play Store, zu verstoßen.

Kann man Shortsellern trauen?

Meine langjährige Börsenerfahrung hat mich gelehrt, die Anschuldigungen von Leerverkäufern mit Vorsicht zu genießen. Schließlich ist es ihr Geschäftsmodell, andere Unternehmen – vor allem jene mit stark gestiegenen Aktienkursen – anzuschwärzen und mit den im Anschluss meist sinkenden Kursen Geld zu verdienen. Der Fall von Super Micro Computer (WKN: A40MRM) hat gezeigt, dass an den Anschuldigungen des Shortsellers Hindenburg Research offenbar wenig dran war.

Ob das bei AppLovin auch so ist, lässt sich für eine externe Person wie mich kaum verifizieren. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe bis heute vehement. Sorgen bereitet mir aber die Breite und die Intensität der Vorwürfe. Vor allem die Anschuldigung des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen von Plattformen könnte das Geschäftsmodell von AppLovin in seiner Existenz gefährden. Rechtsstreitigkeiten mit Alphabet, Apple & Co. haben zweifellos das Zeug dazu, das Unternehmen ins Wanken zu bringen.

Fazit: Bei AppLovin besser abwarten

Ich rate dir vor diesem Hintergrund, vorerst die Füße stillzuhalten. Bislang hat der Kurs der AppLovin-Aktie auf jeden weiteren kritischen Leerverkäuferbericht mit einem Kurssturz reagiert. Es ist gut möglich, dass in den kommenden Tagen und Wochen noch weitere Shortseller auf den Plan treten. Zudem ist das Risiko hoch, dass sich die Anschuldigungen teilweise bewahrheiten und betroffene Unternehmen mit rechtlichen Schritten gegen AppLovin reagieren werden.

Und zu guter Letzt wird auch der von der Trump-Administration ausgelöste globale Handelskrieg nicht ohne Folgen für AppLovin bleiben. Zwar ist das Technologieunternehmen nicht direkt von den Zöllen betroffen, aber doch indirekt. Fast alle Wirtschaftsexperten gehen momentan davon aus, dass die Importabgaben vor allem die US-Wirtschaft treffen werden und die Wahrscheinlichkeit einer Rezession in den USA deutlich erhöhen. Eine sinkende Wirtschaftsleistung wird sich zwangsläufig negativ auf das Werbegeschäft und die Umsätze von AppLovin auswirken. Die Aktie ist meiner Meinung nach derzeit ein zu heißes Eisen, um sie anzufassen.

Der Artikel AppLovin: Ist die umstrittenste Tech-Aktie des Jahres noch einen Kauf wert? ist zuerst erschienen auf Aktienwelt360.

Sichere dir deinen Anteil am 1,83 Billionen (!) US-Dollar-Markt: 3 Aktien, um mit der Digitalisierung ein Vermögen zu machen

Die Digitalisierung ist nicht aufzuhalten: Obwohl viele Growth-Aktien gecrasht sind, hat das Wachstum bei echten Innovatoren nicht aufgehört. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, sich seinen Anteil an diesem Markt zu sichern, der für die Wirtschaft einen Benefit von bis zu 1,83 Billionen (!) US-Dollar generieren kann. Aktienwelt360 hat die drei Namen parat, die sich weitsichtige Investoren jetzt günstig ansehen.

Klick hier, um diesen Bericht jetzt gratis herunterzuladen.

Peter besitzt keine der genannten Aktien. Aktienwelt360 empfiehlt Aktien von Adobe, Alphabet, Amazon, Apple, Meta Platforms und Microsoft.

Aktienwelt360 2025

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,11
Hebel: 21
mit starkem Hebel
Ask: 3,85
Hebel: 6
mit moderatem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UL48HJ UL437W. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
News-Kommentare
Thema
1 ROUNDUP/Merkel: 'Die Pandemie war eine demokratische Zumutung' Hauptdiskussion
2 Nach Reformen: Argentinien kehrt an den Finanzmarkt zurück Hauptdiskussion
3 ROUNDUP: Linke ebnet Weg zur Verabschiedung des Rentenpakets Hauptdiskussion
4 EU einig über Komplettverzicht auf Gas aus Russland Hauptdiskussion
5 Moskau erklärt Pokrowsk für erobert Hauptdiskussion
6 Trump hat sich für neuen Fed-Chef entschieden Hauptdiskussion
7 Deutschland und Polen wollen Partnerschaft vertiefen Hauptdiskussion
Alle Diskussionen

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer