ATOS WKN: A411MH ISIN: FR001400X2S4 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Rein formal hast du recht, ein feindliches Übernahmeangebot ist theoretisch immer möglich. Aber bei Atos sprechen wir nicht mehr nur über ein normales Unternehmen, sondern über einen sicherheitsrelevanten IT-Dienstleister im Auftrag des französischen Staates. Durch den Verkauf der HPC-Sparte hat sich die Rolle von Atos verändert. Man ist jetzt enger Teil der staatlichen Infrastruktur, übernimmt Aufgaben im Bereich Supercomputing, KI und Cyberabwehr. Damit ist klar, dass Atos strategisch in französischer Hand bleiben muss. Die französische Regierung, aber auch die EU, schauen bei so einem Unternehmen ganz genau hin. Ein Einstieg aus China oder den USA (über Spartenverkauf D.K.) wäre politisch kaum vermittelbar. Und ich vermute, genau deshalb wurde der HPC-Deal in dieser Form abgeschlossen, um solche Übernahmen von vornherein zu blockieren. Man verkauft keine kritischen IT-Strukturen ins Ausland, erst recht nicht in Zeiten wie diesen. Wer das ignoriert, unterschätzt den politischen Rahmen komplett.
Stimme ja zu. Atos ist der am meisten unterbewerteste Wert in Europa mit viel Macht und Einfluss nicht nur in Frankreich sondern ganz Europa. Bei der winzigen Marktkapitalisierung ein absoluter Übernahmekandidat. Da muss Salle jetzt halt mal Gas geben bei seiner Suche nach einem "Weißen Ritter". In der Zwischenzeit breite ich mich als perfekter Fleck mal immer weiter aus. Den Markt aufrütteln, einsammeln und OTC einsacken. Wer würden den auf so was kommen? Gruß Internaliser. https://www.youtube.com/watch?v=eVkC47zKQWc
Stimme ja zu. Atos ist der am meisten unterbewerteste Wert in Europa mit viel Macht und Einfluss nicht nur in Frankreich sondern ganz Europa. Bei der winzigen Marktkapitalisierung ein absoluter Übernahmekandidat. Da muss Salle jetzt halt mal Gas geben bei seiner Suche nach einem "Weißen Ritter". In der Zwischenzeit breite ich mich als perfekter Fleck mal immer weiter aus. Den Markt aufrütteln, einsammeln und OTC einsacken. Wer würden den auf so was kommen? Gruß Internaliser. https://www.youtube.com/watch?v=eVkC47zKQWc
Bald ist ja Monatsende und dann sollten die nächsten Positionsmeldungen langsam mal eintrudeln. Muss mich jetzt auch mal mit dem Pflichmeldeprozess bei AMF beschäftigen. Ich gehe auch davon aus, dass jetzt bald die ersten Optionsangebote auf den Markt kommen. Dazu braucht es auch entsprechende Aktien als Basiswert. Könnte man sich als neuer Ankerinvestor auch überlegen ein Share Forward Agreement mit einem der Gläubigerfonds oder den Banken abzuschließen, dann wird es nicht mehr ganz so mühsam am Markt selber einzusammeln. Und Salle will laut Challenges auch auf die Suche nach europäischen Ankerinvestoren gehen. Jetzt aber erstmal sein großes Feuerwerkt auf dem Kapitalmarkttag. T-11 Handelstage noch. Der Countdown läuft.
Nochmal, das liegt doch nicht in der Hand von Atos. Die haben bei einem Public Offer kein Mitspracherecht. Wenn es jemand mit einem geilen Angebot am Markt schafft, feindlich!!! also gegen den Willen von Salle & Co., 50% der Aktien einzusammeln, dann hat man es geschafft, und Salle kann von dannen reiten.
Alles richtig, aber wenn jemand wie D.K. sich schon nicht zu blöd ist, bei Wikipedia mit verschiedenen Aliasses zu agieren, dann scheut der auch nicht davor zurück, 10 Strohmänner je 1,99% der Aktien zu kaufen, um sie dann OTC bei D.K. zusammenzuführen. Aber auch unabhängig von diesem Scenario kann doch jeder Mensch auf dieser Welt aus dem Nichts eine Public Offer unterbreiten, also auch ohne zuvor 10% einer Aktie zu besitzen. Es wird dann nur ungleich teurer, da man mehr Aktionäre überzeugen und so wesentlich mehr Premium zahlen müsste.
Ab 10% wird es schwer, da andere gestliche Bestimmungen und Zustimmungen gelten. Habe mich aus gegebenen Anlass auch schon näher damit auseinander gesetzt. Mit etwas Geschick kann man noch im "Verborgenen" agieren. Zusätzlich zu den in den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen vorgesehenen Schwellenwerten muss jede Person, die allein oder gemeinsam handelt und direkt oder indirekt eine Anzahl von Aktien oder Stimmrechten hält, die unter Berücksichtigung ähnlicher Wertpapiere im Sinne von Artikel L. 233-9 des französischen Handelsgesetzbuches einen Anteil am Grundkapital oder an den Stimmrechten von mindestens zwei Prozent und darüber hinaus ein Vielfaches von einem Prozent darstellen, die Gesellschaft innerhalb von fünf Handelstagen nach Überschreiten der Schwelle über die Gesamtzahl der von ihr gehaltenen Aktien, Stimmrechte und Wertpapiere, die Zugang zu dem von ihr gehaltenen Kapital gewähren, sowie ähnlicher Wertpapiere im Sinne von Artikel L. 233-9 des französischen Handelsgesetzbuches informieren. Dabei gelten die in den gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen für die Meldung von Schwellenüberschreitungen vorgesehenen Melde- und Inhaltsbedingungen. Insbesondere muss sie die Informationen angeben, die der Finanzmarktaufsicht bei Überschreiten einer gesetzlichen Schwelle gemäß ihren allgemeinen Vorschriften übermittelt werden müssen. Auf Antrag eines oder mehrerer Aktionäre, die mindestens 5 % des Kapitals oder der Stimmrechte der Gesellschaft halten und im Protokoll der Hauptversammlung vermerkt sind, wird die Nichterfüllung dieser Offenlegungspflicht für Aktien, die den meldepflichtigen Anteil überschreiten, mit dem Verlust des Stimmrechts für jede Hauptversammlung geahndet, die bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Datum der ordnungsgemäßen Abgabe der Erklärung stattfindet. Dieselbe Offenlegungspflicht gilt innerhalb desselben Zeitraums und unter denselben Bedingungen, wenn der Anteil eines Aktionärs am Aktienkapital oder an den Stimmrechten einen der oben genannten Schwellenwerte unterschreitet. Interessiert sich ein Aktionär nur für den finanziellen Aspekt der Aktien – insbesondere für Dividendenansprüche – und nicht für die damit verbundenen Stimmrechte, kann er sich einer Offenlegung entziehen, unabhängig davon, ob der Aktienkurs steigt oder fällt. Der Verlust des Stimmrechts dauert zudem nur zwei Jahre.
Drücken und wieder günstiger von den Verängstigten einsammeln, wie wir es aktuell die ganzen Zeit beobachten können, kann ich ja verstehen, aber wirklich verkaufen? Nein, das ist aus meiner Sicht völlig verrückt. Atos geht es nachweislich bereits immer besser. Der Genesis Plan beschleunigt sich sogar noch und zeigt bereits große Wirkung. Und das wird jetzt angekündigt sogar noch besser: The positive commercial momentum is expected to continue in H2 2025. Full Year 2025 targets and long-term trajectory confirmed. https://atos.net/en/2025/press-release_2025_08_01/half-year-2025-results-on-track-full-year-2025-targets-confirmed
Ab 10% wird es schwer, da andere gestliche Bestimmungen und Zustimmungen gelten. Habe mich aus gegebenen Anlass auch schon näher damit auseinander gesetzt. Mit etwas Geschick kann man noch im "Verborgenen" agieren. Zusätzlich zu den in den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen vorgesehenen Schwellenwerten muss jede Person, die allein oder gemeinsam handelt und direkt oder indirekt eine Anzahl von Aktien oder Stimmrechten hält, die unter Berücksichtigung ähnlicher Wertpapiere im Sinne von Artikel L. 233-9 des französischen Handelsgesetzbuches einen Anteil am Grundkapital oder an den Stimmrechten von mindestens zwei Prozent und darüber hinaus ein Vielfaches von einem Prozent darstellen, die Gesellschaft innerhalb von fünf Handelstagen nach Überschreiten der Schwelle über die Gesamtzahl der von ihr gehaltenen Aktien, Stimmrechte und Wertpapiere, die Zugang zu dem von ihr gehaltenen Kapital gewähren, sowie ähnlicher Wertpapiere im Sinne von Artikel L. 233-9 des französischen Handelsgesetzbuches informieren. Dabei gelten die in den gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen für die Meldung von Schwellenüberschreitungen vorgesehenen Melde- und Inhaltsbedingungen. Insbesondere muss sie die Informationen angeben, die der Finanzmarktaufsicht bei Überschreiten einer gesetzlichen Schwelle gemäß ihren allgemeinen Vorschriften übermittelt werden müssen. Auf Antrag eines oder mehrerer Aktionäre, die mindestens 5 % des Kapitals oder der Stimmrechte der Gesellschaft halten und im Protokoll der Hauptversammlung vermerkt sind, wird die Nichterfüllung dieser Offenlegungspflicht für Aktien, die den meldepflichtigen Anteil überschreiten, mit dem Verlust des Stimmrechts für jede Hauptversammlung geahndet, die bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Datum der ordnungsgemäßen Abgabe der Erklärung stattfindet. Dieselbe Offenlegungspflicht gilt innerhalb desselben Zeitraums und unter denselben Bedingungen, wenn der Anteil eines Aktionärs am Aktienkapital oder an den Stimmrechten einen der oben genannten Schwellenwerte unterschreitet. Interessiert sich ein Aktionär nur für den finanziellen Aspekt der Aktien – insbesondere für Dividendenansprüche – und nicht für die damit verbundenen Stimmrechte, kann er sich einer Offenlegung entziehen, unabhängig davon, ob der Aktienkurs steigt oder fällt. Der Verlust des Stimmrechts dauert zudem nur zwei Jahre.
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