BAUMOT GROUP AG WKN: A2G8Y8 ISIN: DE000A2G8Y89 Kürzel: TINC Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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13:30:58 Uhr, Hamburg
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Prozenteblabla, 07.09.2017 8:30 Uhr
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Studie: Deutschland verfehlt Klimaschutzziel klarer als angenommenBERLIN (dpa-AFX) - Deutschland verpasst sein selbst gesetztes Klimaschutzziel 2020 einer Studie zufolge noch deutlicher als angenommen - vorausgesetzt, es bleibt beim heutigen Kurs. Im Zieljahr würden voraussichtlich 50 Millionen Tonnen mehr CO2 in die Atmosphäre geblasen, als der sogenannte Projektionsbericht der Bundesregierung vorhersage, heißt es in einer Analyse der Denkfabrik Agora Energiewende, die der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag. Gründe dafür seien etwa die gewachsene Bevölkerung, ein stärkeres Wirtschaftswachstum und der günstige Ölpreis. Der CO2-Ausstoß werde damit bis 2020 im Vergleich zu 1990 nur um 30 bis 31 Prozent gesenkt, schreiben die Experten. Im Projektionsbericht 2017 der Bundesregierung gehen Experten von einem Korridor zwischen 33,7 und 37,5 Prozent aus. Offizielles Ziel sind allerdings 40 Prozent weniger Treibhausgase bis 2020. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte kürzlich bekräftigt, dass dies weiter gelte. "Nur 30 Prozent statt 40 Prozent weniger CO2 ist nicht ein bisschen daneben, das wäre ein krachende Verfehlung des Klimaziels für 2020", sagte der Direktor von Agora Energiewende, Patrick Graichen, der dpa. "Hier muss die nächste Bundesregierung ganz schnell nachlegen, um wenigstens in die Nähe des Ziels zu kommen." Sonst drohe ein kompletter Verlust der klimapolitischen Glaubwürdigkeit Deutschlands. Um wenigstens so nah wie möglich an das 2020-Ziel zu kommen, braucht es Agora Energiewende zufolge ein Sofortprogramm, das schon im ersten Halbjahr 2018 umgesetzt werden müsse. Bereits 2014 hat die Bundesregierung ein Aktionsprogramm beschlossen. 2016 waren die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland nach vorläufigen Zahlen des Umweltbundesamts (UBA) aber leicht gestiegen. Der Ausstoß liegt demnach bei 906 Millionen Tonnen - Ziel für 2020 sind 751./ted/DP/zb
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SPIDERMAN, 06.09.2017 23:29 Uhr
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Lol Warum beantwortet das keiner?
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Flix, 06.09.2017 21:42 Uhr
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@matthias was für groups?
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Flix, 06.09.2017 21:41 Uhr
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Ohne scheiß.. dürft ihr überhaupt schon mit Geld spielen?? Ich bezweifle echt das manche hier schon volljährig sind
Sonne
Sonne, 06.09.2017 21:14 Uhr
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Atlantis, Recht hast du !
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Lolek85, 06.09.2017 18:18 Uhr
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Delcath hebt ab kommt rein schnell
PompöseDumpfbacke
PompöseDumpfbacke, 06.09.2017 17:24 Uhr
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M76 hat null Ahnung lol
PompöseDumpfbacke
PompöseDumpfbacke, 06.09.2017 17:24 Uhr
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M76 hat null Ahnung lol
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Matthias76, 06.09.2017 16:54 Uhr
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Seit diesen "Groups" kann man Baumot auch wieder auf Watchlist packen. Lemminge temporär ausgelagert:)
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Manuel0410555, 06.09.2017 15:11 Uhr
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Bin gespannt wie es hier weiter geht
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Hojo, 06.09.2017 12:36 Uhr
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Die spielen nur noch hier mit den Leuten. Besser man schreibt kein Kommentar, dann steigt die wenigsten. Also nur noch abwarten.
M
Manuel0410555, 06.09.2017 10:07 Uhr
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Gesamte Markt bis auf Daimler ist ruhig :/
H
Hojo, 06.09.2017 8:33 Uhr
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Wird die 2 kommen, werde ich die schnell wieder verkaufen.
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Manuel0410555, 06.09.2017 8:07 Uhr
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Vorbörslich +5% ?
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Prozenteblabla, 05.09.2017 22:42 Uhr
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ROUNDUP/Diesel-Fahrverbote: Baden-Württemberg prüft Blaue Plakette in EigenregieSTUTTGART (dpa-AFX) - In der hitzigen Debatte um Fahrverbote für viele ältere Diesel in Stuttgart prüft Baden-Württemberg die Einrichtung einer blauen Umweltzone in Eigenregie. Diesen Weg zeigt das Verwaltungsgericht im schriftlichen Urteil zur Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan Stuttgart auf, wie Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) der "Südwest Presse" am Dienstag erläuterte. Das zur Luftreinhaltung auf zügige Fahrverbote in Stuttgart drängende Urteil des Verwaltungsgerichts liegt vor. Das Land habe jetzt einen Monat Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Auch der "Mannheimer Morgen" und die "Heilbronner Stimme" berichteten. "Wir werden nun die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen, bevor wir über die nächsten Schritten entscheiden", sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Nach wie vor gibt es drei mögliche Optionen: Annahme des Urteils, Berufung oder Sprungrevision. Zwar drängt die CDU bereits auf eine Berufung, es ist aber nicht davon auszugehen, dass vor der Bundestagswahl am 24. September noch klar wird, wie das grün-schwarz regierte Land mit der Urteil umgeht. Das Verwaltungsgericht hatte Ende Juli entschieden, dass die im Entwurf eines neuen Luftreinhalteplans vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die seit Jahren unter anderem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft in Stuttgart nachhaltig zu verbessern. Ohne Fahrverbote könne es eigentlich nicht gehen. Das Land hatte im Verfahren versucht, mit Hinweis auf die Aktivitäten der Autoindustrie die Fahrverbote zu verhindern. Eigentlich sollte der Luftreinhalteplan am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Er halte die auch in der Koalitionsvereinbarung von Grünen und CDU befürwortete Blaue Plakette für das wirksamste Instrument zur Luftreinhaltung, sagte Hermann. Die auf Bundesebene verabredeten Maßnahmen von der Nachrüstung bis zum Ausbau des ÖPNV seien gut und richtig, "sie werden aber bei Weitem nicht ausreichen, um die Schadstoffgrenzwerte in den Kommunen schnellstmöglich einzuhalten". Mit der Blauen Plakette würden Diesel aus der Umweltzone ausgesperrt, welche die Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. Auch etliche alte Benziner würden die Blaue Plakette nicht erhalten./rob/DP/stk
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Prozenteblabla, 05.09.2017 22:39 Uhr
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Urteil zu Stuttgarter Diesel-Fahrverboten liegt bei Land vor - Ein Monat ZeitSTUTTGART (dpa-AFX) - Das zur Luftreinhaltung auf zügige Diesel-Fahrverbote in Stuttgart drängende Urteil des Verwaltungsgerichts ist am Dienstag beim Verkehrsministerium eingegangen. Das Land habe jetzt einen Monat Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen, hieß es dort. "Wir werden nun die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen, bevor wir über die nächsten Schritten entscheiden", sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) der "Südwest Presse". Nach wie vor gibt es drei mögliche Optionen: Annahme des Urteils, Berufung oder Sprungrevision. Das Gericht zeige im Urteil den Weg für die Einrichtung einer blauen Umweltzone in eigener Verantwortung auf. Auch das werde geprüft./rob/DP/tos
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