BEATE UHSE Forum: Community User: Tycoon779

Kommentare 5.454
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herbertheu, 09.04.2022 8:36 Uhr
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@Osterhasi:Wenn ich gemeint bin, ich bin nicht an der Börse. Wie wohl die meisten hier folge ich meinen Interessen, informiere mich, treffe Entscheidungen und beauftrage einen anderen diese umzusetzen.
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herbertheu, 07.04.2022 16:19 Uhr
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Wer verwaltet denn die Insolvenz?
D
Demokrator, 07.04.2022 13:54 Uhr
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Vollkommen korrekt.
F
Factsolny, 07.04.2022 13:49 Uhr
0
Die Aktie einer insolventen AG kaufen, ohne die Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts und den gerichtlich bestätigten Insolvenzplan zu kennen ??? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Insolvenzplan war für viele Monate nach Bestätigung auf der Seite www.beate-uhse.ag verfügbar und konnte problemlos heruntergeladen werden. Das ist vorbei. Wer sich jetzt erst für den Insolvenzplan interessiert, muss sich wohl an das Amtsgericht Flensburg oder den Sachwalter wenden. Die Erfolgsaussichten kann ich nicht stichhaltig einschätzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts auf www.insolvenzbekanntmachungen.de tragen kein eigenes Aktenzeichen, nur ein Datum und das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens.
D
Demokrator, 07.04.2022 13:07 Uhr
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Warum sollte man die Wahrheit sperren ?
D
Demokrator, 07.04.2022 12:39 Uhr
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P.H. dann nach der Löschung im Juni.
D
Demokrator, 07.04.2022 12:39 Uhr
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Der "Clown" zählt über 20 rechtskonforme erfolgreiche Delistings von Insolvenzaktien seit Jan 2020. Dieses Jahr kamen bisher Walter Bau, Nanogate und Euromicron hinzu. Weitere dürften zu gegebener Zeit folgen. Da bin ich sehr optimistisch.
D
Demokrator, 07.04.2022 12:34 Uhr
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Da widerspricht sich nichts, denn die Gruppe wurde vom Insolvenzverwalter verkauft, die Schuldnerin, ergo die AG, aber nicht. Alles im Insolvenzplan geregelt. Bitte erst einmal zum Thema einlesen, herbertheu. Oder einen Fachanwalt zum Thema befragen. Der erklärt es dir genauer.
h
herbertheu, 07.04.2022 10:00 Uhr
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@Demokrator, zum Beweis https://www.bbl-law.de/7458/: Die Angaben dort widersprechen sich. So heißt es im ersten Absatz, letzter Satz: Die Zustimmung der Gläubiger war ein wesentlicher Schritt für die geplante Sanierung der Beate Uhse Gruppe. Im zweiten Absatz, erster Satz heißt es: Im Rahmen des verfahrensbegleitenden Insolvenzplans ist eine umfassende finanzwirtschaftliche Sanierung des Beate Uhse Konzerns vorgesehen.
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