Circus SE Inhaber-Akt WKN: A2YN35 ISIN: DE000A2YN355 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 4.505
G
Germantrader2024, 11.03.2026 13:49 Uhr
0
Na ja, ich habe dadurch von den Macken des Geräts erfahren. Hier wurde der Roboter bis dahin nur abgefeiert. Im Tweet gibt es noch einen weiteren Link zu einem text aus dem Januar 2025. Mir wurde der Text mal zugeschickt. Muss schauen ob ich die Mail noch habe. Dann kann ich Teile davon mal posten https://www.wiwo.de/unternehmen/it/gastronomie-die-fragwuerdigen-deals-des-kochroboter-erfinders-circus/30160456.html
T
Tertullianus, 11.03.2026 12:09 Uhr
0

Hat die KI möglicherweise diesem Tweet entnommen. https://x.com/WeyandWiwo/status/1996881436348150179?s=20

Was für eine journalistische Leistung. Sowas sollte nicht erlaubt sein.
G
Germantrader2024, 11.03.2026 11:55 Uhr
0

Weiß jemand etwas über die angeblichen Softwareausfälle?

Hat die KI möglicherweise diesem Tweet entnommen. https://x.com/WeyandWiwo/status/1996881436348150179?s=20
T
Tertullianus, 11.03.2026 11:03 Uhr
0
Toll finde ich natürlich, dass weitere KEs nicht ausgeschlossen werden
T
Tertullianus, 11.03.2026 11:03 Uhr
0
https://trading-treff.de/trading/circus-aktie-einsichten-dargelegt
T
Tertullianus, 11.03.2026 11:03 Uhr
0

Es gibt weiterhin neue Stellenangebote in Sindelfingen und Kiel bzw. Rendsburg

Sind das nicht immer die Gleichen?
N
Nikolaus25, 11.03.2026 10:45 Uhr
0
Es gibt weiterhin neue Stellenangebote in Sindelfingen und Kiel bzw. Rendsburg
T
Tertullianus, 11.03.2026 10:42 Uhr
0
Weiß jemand etwas über die angeblichen Softwareausfälle?
T
Tertullianus, 11.03.2026 10:42 Uhr
0
https://www.boerse-express.com/news/articles/circus-aktie-startschwierigkeiten-belasten-875440
T
Tertullianus, 11.03.2026 10:30 Uhr
0
Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich weder strafrechtlich noch zivilrechtlich relevant
N
Namejucktnicht, 11.03.2026 10:23 Uhr
0

Also wenn ich schon Ende 2025 die Aussage tätige "Die Serienproduktion läuft". Ich aber bis heute wahrscheinlich keine einzige neue Kiste gebaut habe, ist das einfach nur eines: Betrug

Ist wahrscheinlich alles strafrechtlich nicht so ganz einfach zu beurteilen. Aber ich kann all die Skepsis im Markt gegenüber Circus sehr gut nachvollziehen. Warum äußert man sich nicht zu Problemen, wieso weshalb aktuell nicht so viel passiert. Warum werden die Investoren nicht eingebunden? Es scheint so, als wäre die Führungsetage von ihren Zukunftsvisionen maximal geblendet.
N
Namejucktnicht, 11.03.2026 10:19 Uhr
0
Würde hier zum jetzigen Zeitpunkt kein einzigen Cent investieren. Bereue diese Investition extrem. Meine Warnehmung: Keinerlei Substanz im Unternehmen vorhanden bzw. es wird nichts nachgewiesen, nur dummes Marketing und Gelaber.
U
Un_bekannt12, 11.03.2026 10:16 Uhr
1

Ja — theoretisch kann ein starker Aktienkursverfall strafrechtliche Folgen für die Unternehmensführung haben, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Kursverlust allein ist kein Straftatbestand. Entscheidend ist, warum der Kurs gefallen ist. Ich erkläre dir das einmal anhand des Falls der Circus SE. ⸻ 1. Warum die Aktie derzeit stark gefallen ist Der Kurs der Aktie ist seit Ende 2025 deutlich gefallen (teilweise etwa –40 % bis –50 % vom Hoch).  In Berichten werden mehrere Gründe genannt: • Kapitalerhöhung, die neue Aktien zu ca. 12,20 € ausgab (Verwässerung der Altaktionäre).  • Technische Probleme bei Pilotprojekten, z. B. beim Kochroboter-System in Supermärkten.  • sehr ambitionierte Umsatzprognosen für 2026, die Investoren erst noch bestätigt sehen wollen.  • typische Risiken eines jungen Wachstumsunternehmens (Pilotprojekte, hoher Kapitalbedarf).  Das sind normale Börsenrisiken und haben zunächst nichts mit Strafrecht zu tun. ⸻ 2. Wann es strafrechtlich relevant werden kann Es könnte problematisch werden, wenn die Führung bewusst falsche Informationen verbreitet hätte. Typische Straftatbestände wären z. B.: Marktmanipulation (§ 119 WpHG) Wenn Manager z. B.: • bewusst falsche Meldungen veröffentlichen • künstlich positive Nachrichten verbreiten • falsche Aufträge oder Umsätze behaupten → um den Kurs zu treiben. Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) Wenn Investoren durch bewusst falsche Angaben in Präsentationen, Prospekten oder Interviews zum Kauf verleitet werden. Insiderhandel Wenn Führungskräfte nicht öffentliche negative Informationen kennen und vorher ihre Aktien verkaufen. ⸻ 3. Wichtig: Zukunftsprognosen sind rechtlich erlaubt Viele Aussagen von Unternehmen sind „Forward-Looking Statements“ (Zukunftsprognosen). Diese sind nicht strafbar, solange: • sie nicht bewusst erfunden sind • sie als Prognose erkennbar sind • Risiken erwähnt werden. Unternehmen schreiben deshalb oft ausdrücklich, dass Prognosen unsicher sind.  ⸻ ✅ Kurz gesagt: • Ein Kurssturz allein → keine Straftat • Strafbar wird es nur bei bewusst falschen oder manipulativen Informationen.

Also wenn ich schon Ende 2025 die Aussage tätige "Die Serienproduktion läuft". Ich aber bis heute wahrscheinlich keine einzige neue Kiste gebaut habe, ist das einfach nur eines: Betrug
N
Namejucktnicht, 11.03.2026 10:14 Uhr
0
Ja — theoretisch kann ein starker Aktienkursverfall strafrechtliche Folgen für die Unternehmensführung haben, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Kursverlust allein ist kein Straftatbestand. Entscheidend ist, warum der Kurs gefallen ist. Ich erkläre dir das einmal anhand des Falls der Circus SE. ⸻ 1. Warum die Aktie derzeit stark gefallen ist Der Kurs der Aktie ist seit Ende 2025 deutlich gefallen (teilweise etwa –40 % bis –50 % vom Hoch).  In Berichten werden mehrere Gründe genannt: • Kapitalerhöhung, die neue Aktien zu ca. 12,20 € ausgab (Verwässerung der Altaktionäre).  • Technische Probleme bei Pilotprojekten, z. B. beim Kochroboter-System in Supermärkten.  • sehr ambitionierte Umsatzprognosen für 2026, die Investoren erst noch bestätigt sehen wollen.  • typische Risiken eines jungen Wachstumsunternehmens (Pilotprojekte, hoher Kapitalbedarf).  Das sind normale Börsenrisiken und haben zunächst nichts mit Strafrecht zu tun. ⸻ 2. Wann es strafrechtlich relevant werden kann Es könnte problematisch werden, wenn die Führung bewusst falsche Informationen verbreitet hätte. Typische Straftatbestände wären z. B.: Marktmanipulation (§ 119 WpHG) Wenn Manager z. B.: • bewusst falsche Meldungen veröffentlichen • künstlich positive Nachrichten verbreiten • falsche Aufträge oder Umsätze behaupten → um den Kurs zu treiben. Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) Wenn Investoren durch bewusst falsche Angaben in Präsentationen, Prospekten oder Interviews zum Kauf verleitet werden. Insiderhandel Wenn Führungskräfte nicht öffentliche negative Informationen kennen und vorher ihre Aktien verkaufen. ⸻ 3. Wichtig: Zukunftsprognosen sind rechtlich erlaubt Viele Aussagen von Unternehmen sind „Forward-Looking Statements“ (Zukunftsprognosen). Diese sind nicht strafbar, solange: • sie nicht bewusst erfunden sind • sie als Prognose erkennbar sind • Risiken erwähnt werden. Unternehmen schreiben deshalb oft ausdrücklich, dass Prognosen unsicher sind.  ⸻ ✅ Kurz gesagt: • Ein Kurssturz allein → keine Straftat • Strafbar wird es nur bei bewusst falschen oder manipulativen Informationen.
G
Germantrader2024, 11.03.2026 10:13 Uhr
0
Ich habe das Gefühl, dass der Kurs immer sinkt, wenn irgendwelche Werbetexte oder Artilel mit viel BlaBla erscheinen. Anstatt das Vertrauen zu stärken, erfolgt durch die katastrophale Kommunikation das Gegenteil.
T
Tertullianus, 11.03.2026 10:09 Uhr
0

Bei einem Euro kann man hier echt mal zocken, wundert mich, dass sich bei dem Kursverfall keine Aufsichtsbehörde meldet?

Wegen was genau?
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