DELCATH SYSTEMS Forum: Community User: Marschiii

Kommentare 13.391
S
Sobo69, 06.09.2017 21:30 Uhr
0
Als Pennystock bezeichnet man Aktien, deren Wert unter eins in der lokalen Währung liegt. Im Euro-Raum sind dies also Aktien, die einen Wert unter 1 EUR besitzen. In den USA ist der Sprachgebrauch allerdings anders, denn dort gelten Aktien, die unter 5 USD notieren, als penny stock. Aufgrund des oftmals sehr geringen Handelsvolumens an den Börsen sind diese Aktien nicht selten das Objekt von Spekulanten und weisen eine hohe Volatilität auf. Im Zuge des Platzens der Spekulationsblase am Neuen Markt in den Jahren 2000 und 2001 stieg die Zahl der Pennystocks stark an. So notierten im Juli 2001 etwa 40 der 343 am Neuen Markt gehandelten Aktien knapp über oder unter einem Euro. Aufgrund verschärfter Delisting-Regeln sind Pennystocks in den wesentlichen Indizes der Deutschen Börse (DAX, MDAX, TecDax, SDAX) nur noch selten anzutreffen. So fanden sich am 18. April 2005 im DAX und im TecDax keine Pennystocks, im MDAX und im SDAX nur je einer. Am 30. September 2005 war nur noch im SDAX ein Pennystock zu finden. Im Gegensatz dazu gibt es im ungeregelten Freiverkehr („Open Market“) eine sehr große Zahl solcher Aktien. Ein „Listing“ im Open Market kostet vergleichsweise wenig. Ein Emissionsprospekt muss nicht veröffentlicht werden, die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Bilanzen ist ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben. Der mit dem Wertpapierhandelsgesetz verbundene Anlegerschutz gilt für im Open Market gelistete Pennystocks nur mit Einschränkungen. Dies ist einerseits für kleine Gesellschaften bequem, andererseits ist Missbrauch möglich. Insbesondere bei Pennystocks ausländischer Emittenten sind Verstöße gegen die Insiderrichtlinien (§ 20aWertpapierhandelsgesetz) nur schwer nachzuweisen. Aufgrund ihres sehr geringen Handelsvolumens, der jeweils geringen Anzahl an gehandelten Aktien und der mangelnden Transparenz werden Pennystocks seit 2006 zunehmend für Aktienspam missbraucht.
n
napfix, 06.09.2017 21:29 Uhr
0
Kommt morgen nun der RS oder nicht? Meinungen?
8
8o8, 06.09.2017 21:27 Uhr
0
Bei den Flachzangen hier sind Wiederholungen schon angebracht
R
Risky1, 06.09.2017 21:26 Uhr
0
Ja, wenn es 1x kommt xD Maps kann dir mehr zum Spam erzählen xD
8
8o8, 06.09.2017 21:25 Uhr
0
Warum, das waren doch heute die sinnvollsten Beiträge
R
Risky1, 06.09.2017 21:24 Uhr
0
Maps spamt gerade xD
J
Joe60, 06.09.2017 21:24 Uhr
0
Können bitte mal alle Anwesenden die Beiträge von MAPS jeweils rechts in seinem Beitrag als - nicht nützlich - oder als - spam - kennzeichnen?! Vielleicht sperrt ihn dann mal ein Admin,
FCINGO
FCINGO, 06.09.2017 21:17 Uhr
0
Wir sind wieder am Anfang : (
S
Sobo69, 06.09.2017 21:17 Uhr
0
Wir sind schon bei Lektion 2: Als Pennystock bezeichnet man Aktien, deren Wert unter eins in der lokalen Währung liegt. Im Euro-Raum sind dies also Aktien, die einen Wert unter 1 EUR besitzen. In den USA ist der Sprachgebrauch allerdings anders, denn dort gelten Aktien, die unter 5 USD notieren, als penny stock. Aufgrund des oftmals sehr geringen Handelsvolumens an den Börsen sind diese Aktien nicht selten das Objekt von Spekulanten und weisen eine hohe Volatilität auf. Im Zuge des Platzens der Spekulationsblase am Neuen Markt in den Jahren 2000 und 2001 stieg die Zahl der Pennystocks stark an. So notierten im Juli 2001 etwa 40 der 343 am Neuen Markt gehandelten Aktien knapp über oder unter einem Euro. Aufgrund verschärfter Delisting-Regeln sind Pennystocks in den wesentlichen Indizes der Deutschen Börse (DAX, MDAX, TecDax, SDAX) nur noch selten anzutreffen. So fanden sich am 18. April 2005 im DAX und im TecDax keine Pennystocks, im MDAX und im SDAX nur je einer. Am 30. September 2005 war nur noch im SDAX ein Pennystock zu finden. Im Gegensatz dazu gibt es im ungeregelten Freiverkehr („Open Market“) eine sehr große Zahl solcher Aktien. Ein „Listing“ im Open Market kostet vergleichsweise wenig. Ein Emissionsprospekt muss nicht veröffentlicht werden, die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Bilanzen ist ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben. Der mit dem Wertpapierhandelsgesetz verbundene Anlegerschutz gilt für im Open Market gelistete Pennystocks nur mit Einschränkungen. Dies ist einerseits für kleine Gesellschaften bequem, andererseits ist Missbrauch möglich. Insbesondere bei Pennystocks ausländischer Emittenten sind Verstöße gegen die Insiderrichtlinien (§ 20aWertpapierhandelsgesetz) nur schwer nachzuweisen. Aufgrund ihres sehr geringen Handelsvolumens, der jeweils geringen Anzahl an gehandelten Aktien und der mangelnden Transparenz werden Pennystocks seit 2006 zunehmend für Aktienspam missbraucht.
8
8o8, 06.09.2017 21:11 Uhr
0
Endlich mal korrekte Informationen!
B
Boogey, 06.09.2017 21:07 Uhr
0
Haha...ich kann nicht mehr MAPS :))
S
Sobo69, 06.09.2017 21:07 Uhr
0
Als Pennystock bezeichnet man Aktien, deren Wert unter eins in der lokalen Währung liegt. Im Euro-Raum sind dies also Aktien, die einen Wert unter 1 EUR besitzen. In den USA ist der Sprachgebrauch allerdings anders, denn dort gelten Aktien, die unter 5 USD notieren, als penny stock. Aufgrund des oftmals sehr geringen Handelsvolumens an den Börsen sind diese Aktien nicht selten das Objekt von Spekulanten und weisen eine hohe Volatilität auf. Im Zuge des Platzens der Spekulationsblase am Neuen Markt in den Jahren 2000 und 2001 stieg die Zahl der Pennystocks stark an. So notierten im Juli 2001 etwa 40 der 343 am Neuen Markt gehandelten Aktien knapp über oder unter einem Euro. Aufgrund verschärfter Delisting-Regeln sind Pennystocks in den wesentlichen Indizes der Deutschen Börse (DAX, MDAX, TecDax, SDAX) nur noch selten anzutreffen. So fanden sich am 18. April 2005 im DAX und im TecDax keine Pennystocks, im MDAX und im SDAX nur je einer. Am 30. September 2005 war nur noch im SDAX ein Pennystock zu finden. Im Gegensatz dazu gibt es im ungeregelten Freiverkehr („Open Market“) eine sehr große Zahl solcher Aktien. Ein „Listing“ im Open Market kostet vergleichsweise wenig. Ein Emissionsprospekt muss nicht veröffentlicht werden, die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Bilanzen ist ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben. Der mit dem Wertpapierhandelsgesetz verbundene Anlegerschutz gilt für im Open Market gelistete Pennystocks nur mit Einschränkungen. Dies ist einerseits für kleine Gesellschaften bequem, andererseits ist Missbrauch möglich. Insbesondere bei Pennystocks ausländischer Emittenten sind Verstöße gegen die Insiderrichtlinien (§ 20aWertpapierhandelsgesetz) nur schwer nachzuweisen. Aufgrund ihres sehr geringen Handelsvolumens, der jeweils geringen Anzahl an gehandelten Aktien und der mangelnden Transparenz werden Pennystocks seit 2006 zunehmend für Aktienspam missbraucht.
B
Boogey, 06.09.2017 21:06 Uhr
0
MAPS hilft euch doch nur... Vielleicht kommt ihr so endlich auf "meiste Diskussionen" :D
S
Sobo69, 06.09.2017 21:06 Uhr
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Als Pennystock bezeichnet man Aktien, deren Wert unter eins in der lokalen Währung liegt. Im Euro-Raum sind dies also Aktien, die einen Wert unter 1 EUR besitzen. In den USA ist der Sprachgebrauch allerdings anders, denn dort gelten Aktien, die unter 5 USD notieren, als penny stock. Aufgrund des oftmals sehr geringen Handelsvolumens an den Börsen sind diese Aktien nicht selten das Objekt von Spekulanten und weisen eine hohe Volatilität auf. Im Zuge des Platzens der Spekulationsblase am Neuen Markt in den Jahren 2000 und 2001 stieg die Zahl der Pennystocks stark an. So notierten im Juli 2001 etwa 40 der 343 am Neuen Markt gehandelten Aktien knapp über oder unter einem Euro. Aufgrund verschärfter Delisting-Regeln sind Pennystocks in den wesentlichen Indizes der Deutschen Börse (DAX, MDAX, TecDax, SDAX) nur noch selten anzutreffen. So fanden sich am 18. April 2005 im DAX und im TecDax keine Pennystocks, im MDAX und im SDAX nur je einer. Am 30. September 2005 war nur noch im SDAX ein Pennystock zu finden. Im Gegensatz dazu gibt es im ungeregelten Freiverkehr („Open Market“) eine sehr große Zahl solcher Aktien. Ein „Listing“ im Open Market kostet vergleichsweise wenig. Ein Emissionsprospekt muss nicht veröffentlicht werden, die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Bilanzen ist ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben. Der mit dem Wertpapierhandelsgesetz verbundene Anlegerschutz gilt für im Open Market gelistete Pennystocks nur mit Einschränkungen. Dies ist einerseits für kleine Gesellschaften bequem, andererseits ist Missbrauch möglich. Insbesondere bei Pennystocks ausländischer Emittenten sind Verstöße gegen die Insiderrichtlinien (§ 20aWertpapierhandelsgesetz) nur schwer nachzuweisen. Aufgrund ihres sehr geringen Handelsvolumens, der jeweils geringen Anzahl an gehandelten Aktien und der mangelnden Transparenz werden Pennystocks seit 2006 zunehmend für Aktienspam missbraucht.
S
SCHAMANE, 06.09.2017 21:05 Uhr
0
ich gehe, ist mir zu krank hier
S
Sobo69, 06.09.2017 21:04 Uhr
0
Als Spam [spæm] oder Junk (englisch für ‚Abfall‘ oder ‚Plunder‘) werden unerwünschte, in der Regel auf elektronischem Weg übertragene Nachrichten (Informationen) bezeichnet, die dem Empfänger unverlangt zugestellt werden und häufig werbenden Inhalt enthalten. Dieser Vorgang wird Spamming oder Spammen genannt, der Verursacher Spammer.
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