DRONESHIELD LTD WKN: A2DMAA ISIN: AU000000DRO2 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

1,337 EUR
+0,26 % +0,004
08:30:12 Uhr, Baader Bank
Kommentare 55.576
BullMarsi
BullMarsi, 21. Jul 19:02 Uhr
0

Heute konnte man richtig Geld machen. Nur mit DRIO nicht.

Es war doch das meiste dunkelrot die letzten Tage
D
Dax0, 21. Jul 18:45 Uhr
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Heute konnte man richtig Geld machen. Nur mit DRIO nicht.
L
LeoLausemaus, 21. Jul 17:35 Uhr
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Denke nicht zu viel darüber nach, der Kurs ist so und so manipuliert, warten wir mal ab auf 28.07. vllt. bewegt sich dann wieder was

Hiffen wir es
BullMarsi
BullMarsi, 21. Jul 16:26 Uhr
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Es bröckelt wieder…

Denke nicht zu viel darüber nach, der Kurs ist so und so manipuliert, warten wir mal ab auf 28.07. vllt. bewegt sich dann wieder was
D
Dax0, 21. Jul 15:20 Uhr
0
Es bröckelt wieder…
D
Dax0, 21. Jul 14:04 Uhr
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Das Handelsvolumen ist momentan wieder kass schwach!
T
Türlich, 21. Jul 13:30 Uhr
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Nachdem die Meldung von der Untersuchung öffentlich gemacht wurde, wurde deutlich später der Auftrag aus den USA ü.20 Mio Auftrag veröffentlicht ... was ist hier eigentlich dein Auftrag ?

Du weißt aber schon, das Verträge Monate lang verhandelt werden. Und was sind schon lächerliche 20 Mio bei einem Milliarden Markt
BullMarsi
BullMarsi, 21. Jul 13:15 Uhr
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So gefällt mir das👍
Quelle1207
Quelle1207, 21. Jul 12:50 Uhr
1

Danke für die Mühe!

Ich schließe mich ein!. ✨✨✨✨✨
Fusion
Fusion, 21. Jul 12:46 Uhr
1

Quelle:ChatGPT Ja – grundsätzlich hast du recht. Bei börsennotierten Unternehmen ist es üblich, dass Vorstände oder Directors vor einem Aktienverkauf bestätigen müssen, dass sie keine kursrelevanten, nicht öffentlichen Informationen (Material Non-Public Information, MNPI) besitzen. Das ergibt sich aus Insiderhandelsgesetzen und zusätzlich aus den internen Trading Policies der Unternehmen. Bei DroneShield war das sogar ausdrücklich vorgesehen. Die damals gültige Trading Policy verlangte unter anderem: * vorherige schriftliche Genehmigung des Verkaufs, * Einhaltung der Trading Windows, * Verbot des Handels bei Besitz von Insiderinformationen, * Genehmigung durch den Chairman bzw. das Board für Directors. Warum wird dann überhaupt ermittelt? Das ist der entscheidende Punkt: Die ASIC untersucht meines Wissens nicht einfach, ob eine Erklärung unterschrieben wurde. Sie untersucht vielmehr, ob * die Directors tatsächlich keine Insiderinformationen hatten, * die internen Genehmigungsprozesse korrekt waren, * die Continuous-Disclosure-Pflichten eingehalten wurden, * und ob die Marktinformationen vollständig und korrekt waren. Mit anderen Worten: Eine unterschriebene Erklärung schützt niemanden, wenn sie objektiv falsch war. Falls jemand bestätigt: “Ich kenne keine kursrelevanten Informationen” …und sich später herausstellt, dass er sehr wohl von solchen Informationen wusste, wäre genau das Gegenstand einer Untersuchung. Genau hier liegt die Besonderheit bei DroneShield Nach außen sagte DroneShield damals sinngemäß: * die Directors hätten ordnungsgemäß Genehmigungen erhalten, * die Gesellschaft habe keine Kenntnis von den konkreten Verkaufsabsichten gehabt, * die Directors hätten nicht auf Basis nichtöffentlicher Informationen gehandelt. Die ASX stellte jedoch zahlreiche Nachfragen, weil zeitlich mehrere Ereignisse zusammenfielen: * große Aktienverkäufe der Directors, * eine später zurückgezogene Unternehmensmeldung, * erhebliche Kursbewegungen, * Fragen zur internen Offenlegung. Das allein beweist kein Fehlverhalten, reicht aber aus, damit eine Aufsichtsbehörde genauer hinschaut. Danach hat DroneShield die Regeln sogar verschärft Nach der Governance-Überprüfung wurden unter anderem eingeführt: * strengere Genehmigungsprozesse, * zusätzliche Genehmigungsinstanzen, * längere Blackout-Perioden, * ein sogenannter “Front Page Test” (“Würde dieser Handel auf der Titelseite einer Zeitung gut aussehen?”), * deutlich strengere Governance-Regeln für Director-Trades. Das ist ein Hinweis darauf, dass selbst das Unternehmen Verbesserungsbedarf gesehen hat – ohne dass dies automatisch bedeutet, dass Insiderhandel stattgefunden hat.

Danke für die Mühe!
Quelle1207
Quelle1207, 21. Jul 12:43 Uhr
1

Mal auf das laufende Verfahren bezogen; Normalerweise ist es doch üblich, daß wenn Vorstände oder Dergleichen Anteile verkaufen, sie eine Erklärung unterschreiben müssen. In der steht sinngemäß, daß sie keinerlei Kenntnis von etvl. drohenden schlechten Nachrichten oder anderen Kursrelevanten Fakten haben. War kürzlich auch bei Parazero zum Beispiel so. Ist das bei Droneshield nicht der Fall?

Interessant!!!!👍💡
d
dx07, 21. Jul 12:42 Uhr
3
Quelle:ChatGPT Ja – grundsätzlich hast du recht. Bei börsennotierten Unternehmen ist es üblich, dass Vorstände oder Directors vor einem Aktienverkauf bestätigen müssen, dass sie keine kursrelevanten, nicht öffentlichen Informationen (Material Non-Public Information, MNPI) besitzen. Das ergibt sich aus Insiderhandelsgesetzen und zusätzlich aus den internen Trading Policies der Unternehmen. Bei DroneShield war das sogar ausdrücklich vorgesehen. Die damals gültige Trading Policy verlangte unter anderem: * vorherige schriftliche Genehmigung des Verkaufs, * Einhaltung der Trading Windows, * Verbot des Handels bei Besitz von Insiderinformationen, * Genehmigung durch den Chairman bzw. das Board für Directors. Warum wird dann überhaupt ermittelt? Das ist der entscheidende Punkt: Die ASIC untersucht meines Wissens nicht einfach, ob eine Erklärung unterschrieben wurde. Sie untersucht vielmehr, ob * die Directors tatsächlich keine Insiderinformationen hatten, * die internen Genehmigungsprozesse korrekt waren, * die Continuous-Disclosure-Pflichten eingehalten wurden, * und ob die Marktinformationen vollständig und korrekt waren. Mit anderen Worten: Eine unterschriebene Erklärung schützt niemanden, wenn sie objektiv falsch war. Falls jemand bestätigt: “Ich kenne keine kursrelevanten Informationen” …und sich später herausstellt, dass er sehr wohl von solchen Informationen wusste, wäre genau das Gegenstand einer Untersuchung. Genau hier liegt die Besonderheit bei DroneShield Nach außen sagte DroneShield damals sinngemäß: * die Directors hätten ordnungsgemäß Genehmigungen erhalten, * die Gesellschaft habe keine Kenntnis von den konkreten Verkaufsabsichten gehabt, * die Directors hätten nicht auf Basis nichtöffentlicher Informationen gehandelt. Die ASX stellte jedoch zahlreiche Nachfragen, weil zeitlich mehrere Ereignisse zusammenfielen: * große Aktienverkäufe der Directors, * eine später zurückgezogene Unternehmensmeldung, * erhebliche Kursbewegungen, * Fragen zur internen Offenlegung. Das allein beweist kein Fehlverhalten, reicht aber aus, damit eine Aufsichtsbehörde genauer hinschaut. Danach hat DroneShield die Regeln sogar verschärft Nach der Governance-Überprüfung wurden unter anderem eingeführt: * strengere Genehmigungsprozesse, * zusätzliche Genehmigungsinstanzen, * längere Blackout-Perioden, * ein sogenannter “Front Page Test” (“Würde dieser Handel auf der Titelseite einer Zeitung gut aussehen?”), * deutlich strengere Governance-Regeln für Director-Trades. Das ist ein Hinweis darauf, dass selbst das Unternehmen Verbesserungsbedarf gesehen hat – ohne dass dies automatisch bedeutet, dass Insiderhandel stattgefunden hat.
Fusion
Fusion, 21. Jul 11:45 Uhr
1
Mal auf das laufende Verfahren bezogen; Normalerweise ist es doch üblich, daß wenn Vorstände oder Dergleichen Anteile verkaufen, sie eine Erklärung unterschreiben müssen. In der steht sinngemäß, daß sie keinerlei Kenntnis von etvl. drohenden schlechten Nachrichten oder anderen Kursrelevanten Fakten haben. War kürzlich auch bei Parazero zum Beispiel so. Ist das bei Droneshield nicht der Fall?
D
Dax0, 21. Jul 11:33 Uhr
0
Der Kurs wird im laufe des Tages auch wieder fallen!
D
Dax0, 21. Jul 11:31 Uhr
0
Vorige Woche hieß es hier noch unter 1 Euro wird nachgekauft…
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