Hims & Hers Health Registered (A) WKN: A2QMYY ISIN: US4330001060 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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07:46:11 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 49.465
A
AchtesWeltwunder, 11.02.2026 12:07 Uhr
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* "Könnte ja sein dass HIMS diese Menschen vor allem auffängt." -> Nicht "vor allem", "ausschließlich" solche. * "Der Arzt hat nicht die Pflicht herauszufinden ob der Patient ihn belügt oder nicht." -> Bin kein Arzt, weiß ich nicht. Aber das interessiert MICH jetzt, wie das in EUROPA ist. Werde mal einen meiner Freunde fragen, der ist Oberarzt mit Lehrtätigkeit an einer Uni-Klink. Spielt hier aber keine Rolle.

Zu das Hier sind die Fakten kurz zusammengefasst: • Ärztliches Ermessen: In den USA gilt die ärztliche Beurteilung als maßgeblich. Wenn ein Patient glaubwürdig über schwere Übelkeit oder Unverträglichkeiten beim Originalprodukt berichtet, darf der Arzt dies als klinische Indikation für ein personalisiertes Medikament werten. • Patientenaussage reicht: Die subjektive Schilderung des Patienten ("Patient Reported Outcome") ist eine anerkannte Grundlage. Der Arzt dokumentiert die Unverträglichkeit in der Patientenakte als Grund für die Verschreibung der Compounding-Variante. • Keine FDA-Prüfung: Die FDA prüft bei 503A-Verschreibungen nicht den Einzelfall oder die Richtigkeit der Diagnose, solange ein gültiges Rezept vorliegt. • Rechtliches Risiko: Das Risiko liegt primär beim Arzt (Haftung/Berufsrecht), falls er systematisch Rezepte ohne echte medizinische Notwendigkeit ausstellt. Für den Fortbestand des Modells von HIMS reicht es jedoch, dass eine individuelle medizinische Notwendigkeit behauptet und dokumentiert wird. Kurz: Die Aussage des Patienten ist die rechtliche Basis; ein physischer Beweis der Nebenwirkung wird vom Gesetzgeber nicht verlangt.
C
Crizmo, 11.02.2026 11:58 Uhr
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Und dass alle Ärzte bei einem "Anbieter" nur solche Fälle haben ist realistisch?

Es gibt doch viel mehr Beispiele als solch ein "plumpes". Für eine Personalisierung braucht es nicht nur Nebenwirkungen, ebenso können Begleiterkrankungen berücksichtigt werden sowie individuelle Ziele. Der Patient kann den Arzt genauso fragen welche Kriterien erfüllt werden müssen für eine Personalisierung und darauf hin erfolgt die Diagnose / medizinische Notwendigkeit. Ein Arzt ist doch kein Richter der entscheidet ob es gerechtfertigt ist oder nicht, er ist ein Berater welcher das individuelle Ziel des Patienten bestmöglich umsetzt. Der Arzt denkt sich doch nicht: "Mhh der Patient will mir nur was vormachen um an die GLP-1 Injektionen von Hims zu kommen und somit den Aktienkurs steigen zu lassen und NVO die Marktanteile raubt". Was hast du denn für Vorstellungen?
csl1234
csl1234, 11.02.2026 11:58 Uhr
0

HIMS hat ca 100 bis 200k Abonnenten welche glp-1 compounden Da sind so ca. 1-2% des Gesamtmarktes in den usa Allerdings haben 5-10% der Menschen starke Nebenwirkungen gezeigt (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall,…). Könnte ja sein dass HIMS diese Menschen vor allem auffängt. Muss natürlich nicht bei jedem stimmen. Aber wie schon gesagt gibt es Patientenwohl und der Arzt hat nicht die Pflicht herauszufinden ob der Patient ihn belügt oder nicht.

* "Könnte ja sein dass HIMS diese Menschen vor allem auffängt." -> Nicht "vor allem", "ausschließlich" solche. * "Der Arzt hat nicht die Pflicht herauszufinden ob der Patient ihn belügt oder nicht." -> Bin kein Arzt, weiß ich nicht. Aber das interessiert MICH jetzt, wie das in EUROPA ist. Werde mal einen meiner Freunde fragen, der ist Oberarzt mit Lehrtätigkeit an einer Uni-Klink. Spielt hier aber keine Rolle.
s
swagbag1, 11.02.2026 11:54 Uhr
0
Mir fällt gerade ein, dass ich ne Wette verliere. Bald ist mein Arsch weg.
A
AchtesWeltwunder, 11.02.2026 11:47 Uhr
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Und dass alle Ärzte bei einem "Anbieter" nur solche Fälle haben ist realistisch?

HIMS hat ca 100 bis 200k Abonnenten welche glp-1 compounden Da sind so ca. 1-2% des Gesamtmarktes in den usa Allerdings haben 5-10% der Menschen starke Nebenwirkungen gezeigt (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall,…). Könnte ja sein dass HIMS diese Menschen vor allem auffängt. Muss natürlich nicht bei jedem stimmen. Aber wie schon gesagt gibt es Patientenwohl und der Arzt hat nicht die Pflicht herauszufinden ob der Patient ihn belügt oder nicht.
csl1234
csl1234, 11.02.2026 11:39 Uhr
0
Aber das sind nur meine Bedenken. Man wird sehen wie das ausgeht.
csl1234
csl1234, 11.02.2026 11:38 Uhr
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Du gehst zum Arzt und sagst ihm „hey ich bekomme brutalen Durchfall, wenn ich mir Sema von Novo spritze“ Sagt der Arzt dann: - mir egal leb damit - glaub ich dir nicht, mach mal ein Foto von deiner Schüssel - ok, schauen wir mal, ob wir durch Änderung der Zusammensetzung eine Verbesserung erzielen Das ist im ermessen des Arztes für das Patientenwohl. Viel Spaß das zu beweisen

Und dass alle Ärzte bei einem "Anbieter" nur solche Fälle haben ist realistisch?
A
AchtesWeltwunder, 11.02.2026 11:34 Uhr
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Und wie Glaubwürdig ist das? Aber vielleicht gibt es ja genug Dokumentation über abgelehnte Patienten, das wäre dann was anderes. Aber wird man sehen

Du gehst zum Arzt und sagst ihm „hey ich bekomme brutalen Durchfall, wenn ich mir Sema von Novo spritze“ Sagt der Arzt dann: - mir egal leb damit - glaub ich dir nicht, mach mal ein Foto von deiner Schüssel - ok, schauen wir mal, ob wir durch Änderung der Zusammensetzung eine Verbesserung erzielen Das ist im ermessen des Arztes für das Patientenwohl. Viel Spaß das zu beweisen
csl1234
csl1234, 11.02.2026 11:32 Uhr
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Ja und ? Es ging doch um die Frage ob Hersteller Medikamente an jeden Menschen anpassen. Nein machen sie nicht. Und es fängt schon bei Studien an.

Es ging nur um die Notwendigkeit dazu.
gintonic83
gintonic83, 11.02.2026 11:30 Uhr
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Doch ist es. Weil das Studiendesign für Zulassungen auch von der FDA genehmigt werden muss.

Ja und ? Es ging doch um die Frage ob Hersteller Medikamente an jeden Menschen anpassen. Nein machen sie nicht. Und es fängt schon bei Studien an.
csl1234
csl1234, 11.02.2026 11:25 Uhr
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Nee ist es eigentlich nicht. Es geht schließlich um die Frage ob Medikamente gezielt angepasst werden. Wenn ich Studien nur an männlichen Teilnehmern mache, Aber dann auch Frauen gebe muss ich doch gucken ob ich da nicht was anpassen muss oder sehe ich da was falsch ?

Doch ist es. Weil das Studiendesign für Zulassungen auch von der FDA genehmigt werden muss.
C
Crizmo, 11.02.2026 11:23 Uhr
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ich sehs deutlich weniger entspannt als ihr. aber gut. bin Neuling bei Hims. Die Kursentwicklung seit 3 monaten ist ne einzige vollkatastrophe in meinen Augen.

Natürlich ist der Kurs eine Katastrophe, Hims ist auch einer der volatilsten Titel das muss man abkönnen.
csl1234
csl1234, 11.02.2026 11:20 Uhr
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Wie schon gesagt: Wenn der Patient behauptet er hätte Nebenwirkungen oder Unverträglichkeiten und bräuchte deshalb etwas personalisiertes ist es nicht Aufgabe des Arztes das abzublocken. Deshalb dürfte HIMS nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Wenn dann müssten sich die Gesetze ändern, aber HIMS bewegt sich mmn auf legalem Boden

Und wie Glaubwürdig ist das? Aber vielleicht gibt es ja genug Dokumentation über abgelehnte Patienten, das wäre dann was anderes. Aber wird man sehen
gintonic83
gintonic83, 11.02.2026 11:19 Uhr
1

ich sehs deutlich weniger entspannt als ihr. aber gut. bin Neuling bei Hims. Die Kursentwicklung seit 3 monaten ist ne einzige vollkatastrophe in meinen Augen.

Wenn du mit EK 53 einmal mitm Fahrstuhl bei 22 warst (wie letztes Jahr) dann schockt dich wenig. 🤣
S
Steuermensch, 11.02.2026 11:17 Uhr
0
ich sehs deutlich weniger entspannt als ihr. aber gut. bin Neuling bei Hims. Die Kursentwicklung seit 3 monaten ist ne einzige vollkatastrophe in meinen Augen.
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