Hoegh Autoliners Hauptforum WKN: A3C8LV ISIN: NO0011082075 Kürzel: HAUTO Forum: Aktien User: Andre1995

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23. Jun, 08:17:04 Uhr, Quotrix Düsseldorf
Kommentare 3.006
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Walnüsse
Walnüsse, 21. Mai 18:34 Uhr
0
Das heißt, in meinem Beispiel gebe es kein Geld zurück... Es sei denn man hätte nochmal mind. 1 € mehr Kapitalertragssteuer gezahlt.
Walnüsse
Walnüsse, 21. Mai 18:33 Uhr
0

Wenn 250 EUR (also 25% der Bruttodividende) als norwegische Quellensteuer einbehalten wurden, trägst du dort 150 EUR ein. Die werden dann mit gezahlter Kapitalertragssteuer verrechnet. Voraussetzung ist natürlich, dass du mindestens Kapitalertragssteuer in dieser Höhe gezahlt hast.

Ah, jetzt macht es auch Sinn, dass es den Freibetrag minimiert... Danke
F
Frank0411, 21. Mai 17:08 Uhr
0

Perfekt, danke für die Aufklärung. :-) Die einbehaltene Kapitalertragssteuer gebe ich dann "normal" in Zeile 7 an?

Wenn du den Betrag auf der Bescheinigung deiner Depotbank für die insgesamt für alle deine Kapitalerträge gezahlte/einbehaltene Kapitalertragssteuer meinst, dann ja. Die oben beschriebene Thematik ändert aber den Eintrag in Zeile 7 nicht.
c
comet, 21. Mai 15:28 Uhr
0
Frank Super erklärt!
A
AvS, 21. Mai 14:45 Uhr
0
Perfekt, danke für die Aufklärung. :-) Die einbehaltene Kapitalertragssteuer gebe ich dann "normal" in Zeile 7 an?
F
Frank0411, 21. Mai 14:29 Uhr
1

Ah, okay, verstehe. Da fehlt mir eindeutig der steuerliche Background... Ich verstehe aber immer noch nicht, was dort einzutragen ist. Angenommen es wurden 300 Euro Quellensteuer einbehalten und 400 Euro Kapitalertragssteuer, was trage ich dann in Zeile 41 ein? Die 300 Euro?

Wenn 250 EUR (also 25% der Bruttodividende) als norwegische Quellensteuer einbehalten wurden, trägst du dort 150 EUR ein. Die werden dann mit gezahlter Kapitalertragssteuer verrechnet. Voraussetzung ist natürlich, dass du mindestens Kapitalertragssteuer in dieser Höhe gezahlt hast.
A
AvS, 21. Mai 14:12 Uhr
0
Ah, okay, verstehe. Da fehlt mir eindeutig der steuerliche Background... Ich verstehe aber immer noch nicht, was dort einzutragen ist. Angenommen es wurden 300 Euro Quellensteuer einbehalten und 400 Euro Kapitalertragssteuer, was trage ich dann in Zeile 41 ein? Die 300 Euro?
F
Frank0411, 21. Mai 14:06 Uhr
0

Naja, unter "anrechenbare noch nicht abgerechnete AUSLÄNDISCHE Steuer" impliziert für mich nicht, dass ich hier die 3/5tel der einbehaltenen Abgeltungssteuer eintragen muss. Wenn 500 Euro Kapitalertragssteuern einbehalten wurden, muss ich dann also 300 Euro in Zeile 41 eintragen, korrekt?

Hä? Es geht um eine ausländische Quellensteuer, die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen der in Deutschland gezahlten Kapitalertragssteuer angerechnet werden kann. Deutsche Kapitalertragssteuer wird nicht einbehalten, diesen Satz verstehe ich nicht.
A
AvS, 21. Mai 14:01 Uhr
0
Naja, unter "anrechenbare noch nicht abgerechnete AUSLÄNDISCHE Steuer" impliziert für mich nicht, dass ich hier die 3/5tel der einbehaltenen Abgeltungssteuer eintragen muss. Wenn 500 Euro Kapitalertragssteuern einbehalten wurden, muss ich dann also 300 Euro in Zeile 41 eintragen, korrekt?
F
Frank0411, 21. Mai 13:43 Uhr
0
Die besagten 15 der 25%. Das sind ausländische Quellensteuern, die anrechenbar sind, aber auf Grund der Besonderheit mit Norwegen noch nicht angerechnet wurden ... Warum scheint dir KAP Zeile 41 nicht das richtige zu sein?
A
AvS, 21. Mai 13:31 Uhr
0

Du benötigst die Anlage AUS für anrechnenbare, aber nicht angerechnete Quellensteuern?! Ich verwende dafür die Zeile 41 in der Anlage KAP ...

10 der 25% Quellensteuer kann ich ja via altinn einfordern, ich suche die korrekte Stelle in der Steuererklärung, um eben 15 der 25% Kapitalertragssteuer geltend zu machen. Wenn dafür KAP-41 vorgesehen ist, in Ordnung. "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" scheint mir aber nicht das richtige zu sein. Welcher Betrag müsste denn dort eingetragen werden?
F
Frank0411, 21. Mai 13:02 Uhr
0

Nach Recherche weiß ich mittlerweile, dass ich für die Einkommenssteuererklärung die Anlage AUS benötige. Weiß jemand, welche Zeilen dort wie auszufüllen sind?

Du benötigst die Anlage AUS für anrechnenbare, aber nicht angerechnete Quellensteuern?! Ich verwende dafür die Zeile 41 in der Anlage KAP ...
A
AvS, 21. Mai 12:40 Uhr
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Nach Recherche weiß ich mittlerweile, dass ich für die Einkommenssteuererklärung die Anlage AUS benötige. Weiß jemand, welche Zeilen dort wie auszufüllen sind?
A
Aktienbro1919!, 20. Mai 11:10 Uhr
0
@AvS: Falls du die Rückerstattung 1x pro Jahr beantragst das ja, falls quartärlich dann nein. Die Ansässigkeitsbescheinigung ist idR 1 Jahr ab Ausstellung gültig.
A
AvS, 20. Mai 10:31 Uhr
0

Walnüsse Allerdings müsste für jeden Antrag eine neue Ansässigkeitsbescheinigung beantragt werden. Deshalb warte ich mindestens 4 Divis ab.

Für jeden neuen Antrag auf Erstattung der Quellensteuer via altinn.no benötige ich eine erneute Ansässigkeitsbescheinigung, wirklich?
L
Lajo72, 19. Mai 19:57 Uhr
0

Du meinst, wenn du z. B. 1000 € Dividende bekommst, dann nimm sich Norwegen ca 250 € und in Deutschland entfallen die 250€ wegen dem Steuerfreibetrag... 10% von 1000 = 100€ kannst du von Norwegen zurück erstatten lassen. 150€ (die restlichen 15% von den 25%) kannst du irgendwie über die eigene Steuererklärung zurück holen.

Es war mir nicht anfangs klar, ob 1000 Dividende oder 1000 ausl. Quellensteuer. Die Gesamtbelastung bleibt bei 1000 Dividende 15% norw. Steuer, da die Einnahme um 1000 FB zu dt. NULLSTEUER FÜHRT. Anders wäre es, wenn es 1000 ausl. Steuern wären...dann wären die Einnahmen höher...Die Einnahmen gekürzt um 1000 FB ×25% dt. Steuer und diese um 15% der ausl. Steuer gekürzt in der Steuererklärung. (DBA-Verfahren .. anders beim Shielding)
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