Lilium Aktie WKN: A3CYXP ISIN: NL0015000F41 Kürzel: 5KD Forum: Aktien User: Leeroy.Jenkins

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08:59:48 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 41.437
S
SpaceSky2000, 02.01.2025 14:55 Uhr
1

Ja, aber es gibt keinen Sanierungsplan. Und wegen Überschuldung müsste in so einem Fall die Bilanz saniert werden. Wer sich damit nicht auskennt, kann sich ja gerne mal die Sanierungen ansehen, wo es zu einem Kapitalschnitt kam. Nur zu. Zitieren ist leicht, aber begründen ist viel wichtiger, da nicht viele Leser die Materie beherrschen.

Jip, dem kann ich nur zustimmen. Das ist rechtlich in dieser Situation faktisch kaum noch möglich. Ich wüsste auch nicht warum ein Investor die Altlasten - u.a. mögliche Klagen - mitschleifen sollte.
D
Demokrator, 02.01.2025 14:55 Uhr
1

… wie kannst du ausschließen, dass nach der Meldung vom 30.12. nicht an einem solchen gearbeitet wird?

Warum haben sie dann nicht gleich keinen Sanierungsplan eingereicht ? Die spätere Sanierung ist viel teurer und aufwändiger. Zudem darf ich dich an die Bilanzsanierung erinnern. Die macht ohne werthaltige Assets, da diese verkauft wurden, keinen Sinn. Es gibt zudem über 600 Millionen Lilium Aktien. Da gibt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit im Falle eines Cold-IPO anderer Assets zuvor den erwähnten Kapitalschnitt. Viel Spaß dann.
S
SpaceSky2000, 02.01.2025 14:56 Uhr
0

… finde dazu nix im Netz. Kann man das irgendwo nachlesen?

Auf die Schnelle habe ich da nichts gefunden. Ist aber bei Startups nicht unüblich. Alleine um die Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden. Bei Roewe ist es aber bekannt, dass er Anteile hält. Ist ja auch ein Mitarbeiter.
D
Demokrator, 02.01.2025 14:57 Uhr
0

Jip, dem kann ich nur zustimmen. Das ist rechtlich in dieser Situation faktisch kaum noch möglich. Ich wüsste auch nicht warum ein Investor die Altlasten - u.a. mögliche Klagen - mitschleifen sollte.

Das wäre ein absoluter Renditkiller. Würde ich keinem unserer Mandanten raten.
calmly
calmly, 02.01.2025 14:57 Uhr
2

Du verpasst wie immer den Punkt, macht aber nix. Geht nicht um die Gesetze, sondern um Pedanten, die meinen ihr Leben oder das der anderen AUSSCHLIEßLICH auf Gesetzestexte bauen zu müssen. Du darfst auch Bananen und Gurken laut Gesetz nicht einführen, die nicht den richtigen Krümmungswinkel aufweisen, viel Spaß auf deinem Gemüsemarkt 😏

… bei Alleswissern ist generell zur Vorsicht geraten. Die befinden sich leider auch allzu oft im Tunnel. Und wenn du ein WAHRHAFTIGER Vielwisser bist, dann hast du anderes zu tun, als dich hier im Forum zu tummeln. Zumindest auch nicht mit dem zeitlichen Umfang.
L
LeroyP, 02.01.2025 14:54 Uhr
1

Dann beschwere dich bei der Bundesregierung, denn die sind verantwortlich für unsere Gesetze.

Du verpasst wie immer den Punkt, macht aber nix. Geht nicht um die Gesetze, sondern um Pedanten, die meinen ihr Leben oder das der anderen AUSSCHLIEßLICH auf Gesetzestexte bauen zu müssen. Du darfst auch Bananen und Gurken laut Gesetz nicht einführen, die nicht den richtigen Krümmungswinkel aufweisen, viel Spaß auf deinem Gemüsemarkt 😏
calmly
calmly, 02.01.2025 14:53 Uhr
0

Achtung! Der Kaufvertrag wurde bereits unterschrieben. Die Werte wurden bereits verkauft. Da müsste schon der Käufer rechtswirksam zurücktreten. Steht alles im Post von Lilium am 24.12.

… der Kaufvertrag von den beiden Tochterfirmen! Nicht von Lilium N.V. Die Muttergesellschaft hat am 30.12. „lediglich“ den Insolvenzantrag gestellt.
S
SpaceSky2000, 02.01.2025 14:53 Uhr
0

Aber darum geht's nicht, es geht lediglich um diesen irrtümlichenen und wahnsinnig überheblichen Anspruch auf Ausschließlichkeit, der mir enorm auf den Sakk geht.

Na ja, in diesem Fall hat er aber Recht. Ich wüsste nicht, wie Lilium in der alten Konstellation noch auferstehen sollte.
calmly
calmly, 02.01.2025 14:52 Uhr
3

Dann beschwere dich bei der Bundesregierung, denn die sind verantwortlich für unsere Gesetze.

… Gesetze im Land werden auch daher gebrochen, weil die Gesetzesflut ja gar keiner mehr kontrollieren kann. Du lebst in einer heilen Parallelwelt.
S
SpaceSky2000, 02.01.2025 14:52 Uhr
0

… eine Firma kann nach einer Insolvenz weiter geführt werden, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll erscheint und Gläubigerinteressen berücksichtigt werden. Erfolgreiche Betriebsfortführungen erfordern oft einen Insolvenzplan, Neuausrichtungen und transparente Kommunikation. Es geht bei allen bisherigen Handlungen um Bereinigungen und Geldbeschaffung. Würde den Bestand von Lilium nicht gänzlich ausschließen. Die Entwicklung ist weit fortgeschritten. Auch die nächsten Jahre wird weiter Geld benötigt. Das neue Konsortium wird hier nicht ewig Geld reinpumpen wollen. Insofern ist der Verbleib an der Börse nach der Insolvenzbereinigung für die Zukunft eine Möglichkeit sich weiter Geld zu beschaffen. Sprich Kapitalerhöhungen durchzuführen. Natürlich IMMER unter dem Aspekt: WENN es mit dem neuen Konsortium und dem frischen Geld die erhofften Erfolge gibt.

Achtung! Der Kaufvertrag wurde bereits unterschrieben. Die Werte wurden bereits verkauft. Da müsste schon der Käufer rechtswirksam zurücktreten. Steht alles im Post von Lilium am 24.12.
D
Demokrator, 02.01.2025 14:50 Uhr
1

… eine Firma kann nach einer Insolvenz weiter geführt werden, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll erscheint und Gläubigerinteressen berücksichtigt werden. Erfolgreiche Betriebsfortführungen erfordern oft einen Insolvenzplan, Neuausrichtungen und transparente Kommunikation. Es geht bei allen bisherigen Handlungen um Bereinigungen und Geldbeschaffung. Würde den Bestand von Lilium nicht gänzlich ausschließen. Die Entwicklung ist weit fortgeschritten. Auch die nächsten Jahre wird weiter Geld benötigt. Das neue Konsortium wird hier nicht ewig Geld reinpumpen wollen. Insofern ist der Verbleib an der Börse nach der Insolvenzbereinigung für die Zukunft eine Möglichkeit sich weiter Geld zu beschaffen. Sprich Kapitalerhöhungen durchzuführen. Natürlich IMMER unter dem Aspekt: WENN es mit dem neuen Konsortium und dem frischen Geld die erhofften Erfolge gibt.

Die "Entwicklung" findet zukünftig bei dem Investor in seiner neuen GmbH statt, nicht in der überschuldeten Lilium N.V. Sollte dir eigentlich bekannt sein...
calmly
calmly, 02.01.2025 14:50 Uhr
0

Ja, aber es gibt keinen Sanierungsplan. Und wegen Überschuldung müsste in so einem Fall die Bilanz saniert werden. Wer sich damit nicht auskennt, kann sich ja gerne mal die Sanierungen ansehen, wo es zu einem Kapitalschnitt kam. Nur zu. Zitieren ist leicht, aber begründen ist viel wichtiger, da nicht viele Leser die Materie beherrschen.

… wie kannst du ausschließen, dass nach der Meldung vom 30.12. nicht an einem solchen gearbeitet wird?
Rodride
Rodride, 02.01.2025 14:49 Uhr
0
Wo stand das denn mit dem Kredit von 200 Mio
calmly
calmly, 02.01.2025 14:49 Uhr
0

Soweit ich weiß ja.

… finde dazu nix im Netz. Kann man das irgendwo nachlesen?
D
Demokrator, 02.01.2025 14:49 Uhr
0

Aber darum geht's nicht, es geht lediglich um diesen irrtümlichenen und wahnsinnig überheblichen Anspruch auf Ausschließlichkeit, der mir enorm auf den Sakk geht.

Dann beschwere dich bei der Bundesregierung, denn die sind verantwortlich für unsere Gesetze.
D
Demokrator, 02.01.2025 14:48 Uhr
0

Z.B.: Zitat aus Forum Wallstreet online - Ein möglicher verbleibender Beweggrund für eine Sanierung und Weiterführung der Dach-Aktiengesellschaft wäre die aufgelaufenen Verlustvorträge steuerlich zum Ausgleich für zukünftige Gewinne zu verwenden und den hohen Bekanntheitsgrad der Marke Lilium (die laut Eintrag beim deutschen Patentamt allerdings der GmbH und nicht der Holdung gehört) vom Insolvenzmakel zu befreien.

Ja, aber es gibt keinen Sanierungsplan. Und wegen Überschuldung müsste in so einem Fall die Bilanz saniert werden. Wer sich damit nicht auskennt, kann sich ja gerne mal die Sanierungen ansehen, wo es zu einem Kapitalschnitt kam. Nur zu. Zitieren ist leicht, aber begründen ist viel wichtiger, da nicht viele Leser die Materie beherrschen.
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