ROCK TECH LITHIUM WKN: A1XF0V ISIN: CA77273P2017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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12:58:05 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 61.274
Lithiumtrader02
Lithiumtrader02, 03.01.2025 17:48 Uhr
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Ich habe doch oben versucht es vielleicht zu erklären. Man macht sich beim STARK Programm aus meiner Sicht eben weniger abhängig vom Bund, weil das Geld eben nur vom Land allein kommt. Das GRW wäre kofinanziert. Also hätte sich der Bund vermutlich an den 90mio. beteiligen müssen. Ist eine Kofinanzierung, wie im GRW, denn Pflicht, oder könnte das Land Brandenburg freiwillig auf eine Kofinanzierung verzichten und die Kosten selbst übernehmen? Ich halte es also eigentlich für sehr klug auf das STARK-Programm zu switchen, um den Bund aus der Verantwortung zu nehmen.

Der Bund bleibt per Definition immer in der Verantwortung. Aber nicht für die Zahlung, sondern für den rechtlichen Rahmen. ,Der Bund gewährt(!) Förderungen aufgrund dieser Fördergrundlage (STARK) ' STARK ist in diesem Fall nur der Zahlungsweg für die zugesagten Landesgelder unter Genehmigung des Bundes. Da muss der Bund gar nichts beisteuern außer einem symbolischen Go. Weil wir Teil der EU sind! In diesem Fall wird offenbar das Landesgeld als Drittmittelgeld ersetzt und damit wird automatisch die Förderung des Bundes (bis auf 10 Mio EBA) reduziert. Das zugrunde liegende Programm müsste auch nicht primär das GRW, sondern das InvKG sein, jedenfalls im Fall von Rock Tech.
D
Daswirdschonwerden, 03.01.2025 17:44 Uhr
0
Der Bund hat ja bereits einmal eine Absage erteilt. Also warum nicht den Bund "ausschließen", aber trotzdem Gelder vom Bund verwenden, um das Geld nicht anderweitig im Landeshaushalt auftreiben zu müssen .
Lithiumtrader02
Lithiumtrader02, 03.01.2025 17:43 Uhr
0

Die Novellierung des STARK Programms im August 2024 ändert nichts an der Erweiterung des GRW-Programms um die BKR-Transformationstechnologien die letztes Jahr die Basis für den LoI war, s.o. Macht ja auch Sinn. GRW ist nicht nur auf die Kohleregionen beschränkt. Eine Förderung wäre folglich auf Basis von GRW oder STARK denkbar. Beiden liegt die BKR-Transformationstechnologien zugrunde. Und in Punkt 8.1 der Förderrichtlinie geht es lediglich um die administrierenden Stellen. Und das auch noch mit einem veralteten Stand. Typisch Lügenbaron. Das hat aber mit meiner Frage nichts zu tun. Die lautet weiterhin. Warum erneuert man nicht einfach den ausgelaufenen LoI? Stattdessen macht man sich über den STARK-Prozess ein Stück weit vom Bund und vom BMWK abhängig und es gibt keine Chance auf Kofinanzierung.

Unglaublich, wie wenig Ahnung du hast und mit welcher Vehemenz du diese vertrittst. Was meinst du wohl, warum nicht einfach der LoI verlängert wurde? Jemand der ewig behauptet hat, das damalige LoI mit Mercedes hätte keinen Wert, bis es in einen verbindlichen Vertrag umgewandelt wird, stellt heute diese Pseudofrage? Kleiner Tipp: beschränke dich lieber auf die Kommentierung von Postings anderer Forennutzer. Da wirkst du sicherer.
D
Daswirdschonwerden, 03.01.2025 17:41 Uhr
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Die Novellierung des STARK Programms im August 2024 ändert nichts an der Erweiterung des GRW-Programms um die BKR-Transformationstechnologien die letztes Jahr die Basis für den LoI war, s.o. Macht ja auch Sinn. GRW ist nicht nur auf die Kohleregionen beschränkt. Eine Förderung wäre folglich auf Basis von GRW oder STARK denkbar. Beiden liegt die BKR-Transformationstechnologien zugrunde. Und in Punkt 8.1 der Förderrichtlinie geht es lediglich um die administrierenden Stellen. Und das auch noch mit einem veralteten Stand. Typisch Lügenbaron. Das hat aber mit meiner Frage nichts zu tun. Die lautet weiterhin. Warum erneuert man nicht einfach den ausgelaufenen LoI? Stattdessen macht man sich über den STARK-Prozess ein Stück weit vom Bund und vom BMWK abhängig und es gibt keine Chance auf Kofinanzierung.

Ich habe doch oben versucht es vielleicht zu erklären. Man macht sich beim STARK Programm aus meiner Sicht eben weniger abhängig vom Bund, weil das Geld eben nur vom Land allein kommt. Das GRW wäre kofinanziert. Also hätte sich der Bund vermutlich an den 90mio. beteiligen müssen. Ist eine Kofinanzierung, wie im GRW, denn Pflicht, oder könnte das Land Brandenburg freiwillig auf eine Kofinanzierung verzichten und die Kosten selbst übernehmen? Ich halte es also eigentlich für sehr klug auf das STARK-Programm zu switchen, um den Bund aus der Verantwortung zu nehmen.
Orbiter1
Orbiter1, 03.01.2025 17:32 Uhr
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Die Novellierung des STARK Programms im August 2024 ändert nichts an der Erweiterung des GRW-Programms um die BKR-Transformationstechnologien die letztes Jahr die Basis für den LoI war, s.o. Macht ja auch Sinn. GRW ist nicht nur auf die Kohleregionen beschränkt. Eine Förderung wäre folglich auf Basis von GRW oder STARK denkbar. Beiden liegt die BKR-Transformationstechnologien zugrunde. Und in Punkt 8.1 der Förderrichtlinie geht es lediglich um die administrierenden Stellen. Und das auch noch mit einem veralteten Stand. Typisch Lügenbaron. Das hat aber mit meiner Frage nichts zu tun. Die lautet weiterhin. Warum erneuert man nicht einfach den ausgelaufenen LoI? Stattdessen macht man sich über den STARK-Prozess ein Stück weit vom Bund und vom BMWK abhängig und es gibt keine Chance auf Kofinanzierung.
unsernightrider
unsernightrider, 03.01.2025 17:29 Uhr
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CA aktuell +11% ist da was im Busch ?
D
Daswirdschonwerden, 03.01.2025 17:07 Uhr
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Vielleicht war beim GRW-Programm auch eben genau der Bund das Problem. Eben weil dieser sich mit der Hälfte an den 90mio. hätte beteiligen müssen. Der Einfluss auf die Entscheidung, ob gefördert wird, läge dann auch beim Bund. Oder es ist über das STARK-Programm für das Land Brandenburg besser, weil sie das Geld aus dem Topf, der vom Bund gefüllt wurde, nehmen können und nicht irgendwo sonst aus dem Haushalt nehmen müssten. Weil, wenn es über das GRW gelaufen wäre, hätte das Land Brandenburg das Geld ja vermutlich nicht einfach aus dem STARK-Topf nehmen können. Die Gelder sind ja zweckgebunden.
D
Daswirdschonwerden, 03.01.2025 16:57 Uhr
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Warum erneuert man nicht einfach den bisherigen LoI? Stattdessen macht man sich über den STARK-Prozess ein Stück weit vom Bund und vom BMWK abhängig und es gibt keine Chance auf Kofinanzierung.

So wirklich sicher beantworten kann ich dir das ehrlich gesagt auch nicht. Im Endeffekt müsste man es aber vielleicht einfach nur mal zeitlich betrachten. Die Zusage durch das Land Brandenburg gab es im Juni, wenn ich mich recht erinnere. Diese Förderkategorie 12 gibt es aber erst seit Oktober 2024. STARK gibt es zwar schon länger, allerdings wäre die Förderung von Rock vorher rechtlich vielleicht nicht mit STARK vereinbar gewesen. Deswegen wurde das LoI mittels GRW abgesichert. Man müsste jetzt sämtliche Bedingungen zwischen GRW und STARK vergleichen. Unter Umständen gibt es Vorteile bei STARK. Und sehen wir es mal so. Für die Bewerbung muss ja anscheinend die Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes vorhanden sein. Diese Zustimmung wurde ja dann für die Bewerbung durch das Land Brandenburg anscheinend erneuert/bestätigt.
Lithiumtrader02
Lithiumtrader02, 03.01.2025 16:47 Uhr
0

Die Novellierung war im August. Du meinst diese Ergänzung um Punkt 12 oder?

Ja, genau. Mein Gedächtnis...
D
Daswirdschonwerden, 03.01.2025 16:46 Uhr
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Dann schau mal in die Novellierung des Gesetzes vom 13. August 2024. Förderrichtlinie Punkt 8.1 Liest du eigentlich auch die Links, die du hier einstellst😂😂😂 Aber Hauptsache mit dem Finger auf andere zeigen, um die eigene Unwissenheit zu verschleiern.

Die Novellierung war im August. Du meinst diese Ergänzung um Punkt 12 oder?
O
Oldi23, 03.01.2025 16:46 Uhr
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🤣🤣🤣🤣🤣🤣👍
Lithiumtrader02
Lithiumtrader02, 03.01.2025 16:39 Uhr
2

Warum erneuert man nicht einfach den bisherigen LoI? Stattdessen macht man sich über den STARK-Prozess ein Stück weit vom Bund und vom BMWK abhängig und es gibt keine Chance auf Kofinanzierung.

Dann schau mal in die Novellierung des Gesetzes vom 13. August 2024. Förderrichtlinie Punkt 8.1 Liest du eigentlich auch die Links, die du hier einstellst😂😂😂 Aber Hauptsache mit dem Finger auf andere zeigen, um die eigene Unwissenheit zu verschleiern.
Orbiter1
Orbiter1, 03.01.2025 16:33 Uhr
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Beim STARK-Programm bezahlt ausschließlich das Land Brandenburg und muss schon bei der Bewerbung ein Statement abgeben. Abschließend bewilligt wird vom BMWK. Vermutlich, weil die (bzw. Das VDI blabla) das rechtlich prüfen (sind eben vorgeschriebene und standardisierte Abläufe). Wenn ich das richtig verstehe, stammen die Gelder vom Bund. Diese sind aber nach Regionen "portioniert" und über deren Verwendung entscheidet das jeweilige Land. Das Land hat bereits entschieden. Das Geld scheint im Bundeshaushalt bereits eingeplant zu sein. Also sehe ich faktisch erstmal keinen wirklichen Grund, warum es nicht klappen sollte. Ich weiß nicht, ob die Gelder durch irgendeinen neuen Haushaltsplan gestoppt, gecancelt, blockiert oder zurückgezogen werden könnten. Ich sehe die Chancen deutlich über 50%, dass die 90.mio€ kommen. 100% sicher sind diese erst mit Zuteilung.

Warum erneuert man nicht einfach den bisherigen LoI? Stattdessen macht man sich über den STARK-Prozess ein Stück weit vom Bund und vom BMWK abhängig und es gibt keine Chance auf Kofinanzierung.
Orbiter1
Orbiter1, 03.01.2025 16:24 Uhr
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Ah ok, das müsste ich jetzt selbst nochmal genau nachlesen.

Fall nur nicht auf die nächste Lüge vom Lügenbaron herein. Es ist genau umgekehrt. VDI/VDE-IT kümmert sich um Kategorie 12. Und das ist schon seit vergangenen August so. "Die Antragstellung in den bisherigen Förderkategorien 1 bis 11 erfolgt im Wesentlichen wie bisher über https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=STARK ... Bei Interesse an einer Förderung von Unternehmensinvestitionen zur Herstellung von Transformationstechnologien (Förderkategorie 12) wenden Sie sich bitte an die zuständige administrierenden Stelle VDI/VDE-IT: https://vdivde-it.de/de/stark" Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark_2/stark_2_node.html
D
Daswirdschonwerden, 03.01.2025 16:14 Uhr
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Soweit gehe ich mit, außer der Sache mit den Bundesmitteln. Es geht bei den Subventionen ausschließlich um den Haushalt des Landes Brandenburg, nicht den des Bundes! Es handelt sich hierbei um Summen, die eigentlich von der EU abgesegnet werden müssten, um den europäischen Wettbewerbsregeln zu entsprechen. Sowohl TCTF als auch STARK bieten eine nationale Rechtsgrundlage dafür, dass Bund und Länder spezifische Förderprogramme erlassen können, um die Produktion von ausgewählten Transformationstechnologien finanziell zu fördern. Das trifft übrigens auch auf den Rohstofffonds zu.

TCTF ist der rechtliche Rahmen der EU und STARK fällt darunter. Also hierarchisch gesehen steht TCTF ganz oben und darunter Reihen sich die Förderprogramme (STARK)ein. Diese einzelnen Fördermaßnahmen müssen anschließend von der Kommission noch beihilferechtlich genehmigt werden.
Lithiumtrader02
Lithiumtrader02, 03.01.2025 16:09 Uhr
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Ah ok, das müsste ich jetzt selbst nochmal genau nachlesen.

Habe nochmal nachgelesen: Förderkategorie 1-11 ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 12 noch nicht benannt.
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