ZUR ROSE GROUP AG SF5,75 WKN: A0Q6J0 ISIN: CH0042615283 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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FELSNES, 01.08.2025 22:23 Uhr
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@Inside: Wie kommen Sie darauf, dass "Schluss" ist, wenn die Niederlande von der Länderliste gestrichen wird? Wie kommen Sie darauf, dass dann ein Umzug in ein anderes Land erforderlich ist? Haben Sie den Originaltext des Gesetzes mal gelesen, insbesondere den letzten Absatz? Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Bekanntmachungen/Versandhandel/Bekanntmachung_nach___73_AMG_Uebersicht_Versandhandel.pdf
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Inside234, 01.08.2025 19:00 Uhr
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TopTip: Vll. einfach mal bei Google Maps schauen, wo das Gebäude liegt und wo der Grenzverlauf ist: https://www.google.com/maps/place/DocMorris/@50.8371774,6.0149681,17z/data=!3m1!4b1!4m6!3m5!1s0x47c0bd08edd8e571:0x561e7c2a83c99ce0!8m2!3d50.837174!4d6.017543!16s%2Fg%2F1v41zlww?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDcyOS4wIKXMDSoASAFQAw%3D%3D

Ach so. Na dann ist ja alles in Butter : -) Sie verstehen das Problem der Länderliste immer noch nicht: docmorris ist weder nach deutschen noch niederländischen Recht eine Apotheke, Redcare genauso wenig. Sobald die Niederlande von der Länderliste gestrichen werden, ist Schluß. Dann hilft nur ein Umzug z.B. nach Schweden. Das überlebt docmorris nicht. Redcare vielleicht. Tipp: einfach mal google zum Thema 'Länderliste' befragen ...
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FELSNES, 01.08.2025 16:39 Uhr
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TopTip: Vll. einfach mal bei Google Maps schauen, wo das Gebäude liegt und wo der Grenzverlauf ist: https://www.google.com/maps/place/DocMorris/@50.8371774,6.0149681,17z/data=!3m1!4b1!4m6!3m5!1s0x47c0bd08edd8e571:0x561e7c2a83c99ce0!8m2!3d50.837174!4d6.017543!16s%2Fg%2F1v41zlww?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDcyOS4wIKXMDSoASAFQAw%3D%3D
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FELSNES, 01.08.2025 16:35 Uhr
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@Inside vll. noch ein kleiner Nachtrag zur Ihren Einlassungen, wer einen Standortwechsel überlebt und wer nicht. Dazu eine Textpassage hinsichtlich des Gebäudes von DOCM in diesem DE/NL Business Park auf der Grenze. Vll. auch als Input für die RedCare Aktionäre: "Ende 2007 sicherte sich DocMorris stattdessen ein 10.000 Quadratmeter großes Grundstück im knapp zehn Kilometer entfernten Industriepark Avantis. Das Gewerbegebiet zwischen Aachen und Heerlen wurde 1998 gegründet und liegt genau auf der Grenze. „Die doppelte Anschrift für ein einziges Gebäude – eine Adresse in Aachen und die andere in Heerlen – bedeutet, dass man sich sowohl als deutsches als auch niederländisches Unternehmen präsentieren kann, was bedeutenden praktischen Nutzen hat“, werben die Betreiber für ihr Areal. Diesen Vorteil könnte auch DocMorris nutzen wollen: Dem Vernehmen nach soll es zwei Eingänge für die neue Zentrale geben; der auf der niederländischen Seite führt in die Apotheke, der auf der deutschen zur Verwaltung."
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FELSNES, 01.08.2025 15:07 Uhr
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Was der BGH dort anspricht und was durch das OLG festgestellt wurde bezieht sich auf die Apotheke die DOCM bis 2015 am alten Standort in Herlen betrieben hat, nicht jedoch auf die Präsenzapotheke die am neuen Standort in den NL betrieben wird! Das steht doch exakt so in der hier eingefügten Passage, die wir ja beide gelesen haben.
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Inside234, 01.08.2025 14:44 Uhr
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@Inside234: Und seien wir einmal ehrlich: was docmorris da unterhält, ist ein Logistiklager mit Versand - nicht mehr und nicht weniger. Ganz weit entfernt von dem, was der Gesetzgeber als 'Apotheke' definiert - Das waren wohl Ihre Worte, oder? Der Gesetzgeber liegt hier in den Niederlanden, was das OLG dazu entschieden hat, habe ich Ihnen einkopiert. Also wenn wir mal wirklich ehrlich sind, werden durch DOC die Bedingungen erfüllt. Was der BGH macht und ob das nochmal an das OLG zurück geht ist, Stand jetzt, vollkommen irrelevant. Und dann wäre ja dann noch der EuGH.

Warten wirs ab, der BGH bemängelt das schlampige Vorgehen des OLGs ... wenn die Länderliste angefasst wird, ist docmorris Geschichte. Da hilft dann auch kein EUGH mehr. Redcare wird einen Standortwechsel vielleicht überleben. dm testet gerade und kommt im Herbst. Alles keine 'rosigen' Aussichten für docmorris.
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FELSNES, 01.08.2025 13:23 Uhr
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@Inside234: Und seien wir einmal ehrlich: was docmorris da unterhält, ist ein Logistiklager mit Versand - nicht mehr und nicht weniger. Ganz weit entfernt von dem, was der Gesetzgeber als 'Apotheke' definiert - Das waren wohl Ihre Worte, oder? Der Gesetzgeber liegt hier in den Niederlanden, was das OLG dazu entschieden hat, habe ich Ihnen einkopiert. Also wenn wir mal wirklich ehrlich sind, werden durch DOC die Bedingungen erfüllt. Was der BGH macht und ob das nochmal an das OLG zurück geht ist, Stand jetzt, vollkommen irrelevant. Und dann wäre ja dann noch der EuGH.
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Inside234, 01.08.2025 12:04 Uhr
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@Inside234: Seinen wir doch mal ehrlich und schauen nochmal gemeinsam, was das OLG zu dieser Apotheek in den NL geschrieben hat: Dass die „Apotheek“ lediglich aus einem kleinen Nebenraum bestehe, dort nur eine beschränkte Auswahl von Arzneimitteln erworben werden könne und vor allem Mitarbeiter der Klägerin und Angestellte der umliegenden Unternehmen dort Arzneimittel kauften, stehe der Einordnung der Apotheke als „Präsenzapotheke“ nicht entgegen, so das OLG. Auch der Umstand, dass außerhalb des Betriebsgeländes kein Hinweis auf eine öffentliche Apotheke vorhanden sei, führe nicht dazu, dass die „Apotheek“ nicht die Anforderungen der Länderliste erfülle. „Es ist ausreichend, dass die Apotheke in den Niederlanden registriert ist, sie öffentlich zugänglich ist und dort Arzneimittel von jedermann direkt erworben werden können“, so das OLG. Auch wenn davon auszugehen sei, dass DocMorris mit dem Betrieb der Präsenzapotheke nicht das Ziel verfolge, nennenswerten zusätzlichen Umsatz zur Versandapotheke zu erzielen, sondern die Apotheke jedenfalls hauptsächlich zu dem Zweck unterhalte, die in der Länderliste aufgestellten Voraussetzungen für den Versandhandel mit Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland zu erfüllen, genüge das nicht, um den Betrieb der „Apotheek“ nicht ausreichen zu lassen. „Hätte der Gesetzgeber strengere Anforderungen an die Ausstattung und den Betrieb einer Präsenzapotheke im Sinne der Bekanntmachung aufstellen wollen, hätte er dies – z.B. unter Bezugnahme auf das Apothekengesetz – regeln können.“ Es handele sich auch nicht um eine sogenannte „Grensapotheke“, die ausschließlich Medikamente an Personen liefere, die in einem anderen EU-Staat lebten. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass DocMorris einer Genehmigung oder Erklärung der deutschen Aufsichtsbehörden zum Betrieb der „Präsenzapotheke“ in den Niederlanden bedürfe. „Der insoweit unsubstantiierte Vortrag der Beklagten ist von der Klägerin bestritten worden. Dafür ist nach dem zuvor Gesagten nichts ersichtlich.“

Und noch einmal: differenzieren zwischen BGH (aktuell) und OLG (alt) Dann verstehen (hoffentlich) auch Sie.
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Inside234, 01.08.2025 11:59 Uhr
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Achtung. Inside234 ist ein LV. Noch nie etwas positiv über DM geschrieben

Das stimmt. Seit ich hier unterwegs bin, gibt es auch nichts positives über DocMorris zu berichten. Oder sehen Sie das anders? Habe mit Shopapo/Redcare Glück gehabt, aber auch die werden sich nicht wegducken können.
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FELSNES, 01.08.2025 11:54 Uhr
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...und auch der heutige Artikel ist lesenswert, geht es doch erneut, um verantwortungslose, kapitalgetriebene Konzerne, von Verantwortung und Haftung keine Spur. Auch das der Arzt die Entscheidung für das Medikament trifft, scheint dem AKNR zu entfallen, ebenso, dass für die wenigen, verbliebenen Apotheken kaum Nachfolger zu finden sind.
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FELSNES, 01.08.2025 11:41 Uhr
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@Inside234: Seinen wir doch mal ehrlich und schauen nochmal gemeinsam, was das OLG zu dieser Apotheek in den NL geschrieben hat: Dass die „Apotheek“ lediglich aus einem kleinen Nebenraum bestehe, dort nur eine beschränkte Auswahl von Arzneimitteln erworben werden könne und vor allem Mitarbeiter der Klägerin und Angestellte der umliegenden Unternehmen dort Arzneimittel kauften, stehe der Einordnung der Apotheke als „Präsenzapotheke“ nicht entgegen, so das OLG. Auch der Umstand, dass außerhalb des Betriebsgeländes kein Hinweis auf eine öffentliche Apotheke vorhanden sei, führe nicht dazu, dass die „Apotheek“ nicht die Anforderungen der Länderliste erfülle. „Es ist ausreichend, dass die Apotheke in den Niederlanden registriert ist, sie öffentlich zugänglich ist und dort Arzneimittel von jedermann direkt erworben werden können“, so das OLG. Auch wenn davon auszugehen sei, dass DocMorris mit dem Betrieb der Präsenzapotheke nicht das Ziel verfolge, nennenswerten zusätzlichen Umsatz zur Versandapotheke zu erzielen, sondern die Apotheke jedenfalls hauptsächlich zu dem Zweck unterhalte, die in der Länderliste aufgestellten Voraussetzungen für den Versandhandel mit Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland zu erfüllen, genüge das nicht, um den Betrieb der „Apotheek“ nicht ausreichen zu lassen. „Hätte der Gesetzgeber strengere Anforderungen an die Ausstattung und den Betrieb einer Präsenzapotheke im Sinne der Bekanntmachung aufstellen wollen, hätte er dies – z.B. unter Bezugnahme auf das Apothekengesetz – regeln können.“ Es handele sich auch nicht um eine sogenannte „Grensapotheke“, die ausschließlich Medikamente an Personen liefere, die in einem anderen EU-Staat lebten. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass DocMorris einer Genehmigung oder Erklärung der deutschen Aufsichtsbehörden zum Betrieb der „Präsenzapotheke“ in den Niederlanden bedürfe. „Der insoweit unsubstantiierte Vortrag der Beklagten ist von der Klägerin bestritten worden. Dafür ist nach dem zuvor Gesagten nichts ersichtlich.“
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Eno68, 01.08.2025 10:48 Uhr
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Achtung. Inside234 ist ein LV. Noch nie etwas positiv über DM geschrieben
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Inside234, 01.08.2025 9:19 Uhr
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Bitte was? Umgekehrt wird "ein Schuh draus". Die Schadensersatzforderung in Höhe von 18 Mio wurde zwar abgewiesen, die Frage ob DOCM die Anforderungen an die Länderliste erfüllt, aber bejaht. Die ApoAdhoc hat dazu heute einen Artikel veröffentlicht.

Sie sollten den Artikel auch richtig lesen: der BGH hat hier das Fass Länderliste neu aufgemacht, welches das OLG eigentlich schon für docmorris entschieden hatte. Btw. läuft zu dem besagten Thema auch noch ein Verfahren. Und seien wir einmal ehrlich: was docmorris da unterhält, ist ein Logistiklager mit Versand - nicht mehr und nicht weniger. Ganz weit entfernt von dem, was der Gesetzgeber als 'Apotheke' definiert.
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FELSNES, 31.07.2025 20:42 Uhr
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Na, heute war Justitia DocMorris nicht so wohl gesonnen. Zeigt sich aber noch nicht in den Kursen.

Bitte was? Umgekehrt wird "ein Schuh draus". Die Schadensersatzforderung in Höhe von 18 Mio wurde zwar abgewiesen, die Frage ob DOCM die Anforderungen an die Länderliste erfüllt, aber bejaht. Die ApoAdhoc hat dazu heute einen Artikel veröffentlicht.
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