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Agrarbranche fordert Mindestlohn-Abschlag für Saisonkräfte 17.03.2026, 15:16 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Agrarbranche macht Druck für Sonderregelungen beim Mindestlohn für Saisonkräfte im Obst- und Gemüseanbau. Bauernpräsident Joachim Rukwied forderte für die Zukunft einen grundsätzlichen Abschlag von 20 Prozent. Das bedeute weiterhin deutlich höhere Lohnkosten als in wichtigen Wettbewerbsländern wie Spanien, Griechenland oder Polen. Der Abschlag müsse aber kommen, damit der Anbau in Deutschland überhaupt eine Zukunft habe und man den Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse halten könne.

Der Bauernverband und sieben weitere Landwirtschaftsorganisationen stellten ein in ihrem Auftrag erarbeitetes Gutachten vor, wonach ein Abschlag rechtlich zulässig wäre. Dies würde nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen, erläuterte der Gutachter, der Tübinger Arbeitsrechtler Christian Picker. Eine Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von Beschäftigung und Selbstversorgung diene und betroffenen Arbeitskräften weiter ein angemessener Mindestschutz verbleibe.

Laut Ministerium sind Ausnahmen nicht zulässig

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hatte sich zunächst aufgeschlossen für Rufe nach Ausnahmen gezeigt. Eine im Ministerium vorgenommene Bewertung ergab dann aber, dass dies rechtlich nicht möglich sei, wie sich auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergebe. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert - dies gelte auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte. Die CDU sprach sich bei ihrem Bundesparteitag im Februar gleichwohl für Abweichungen vom Mindestlohn für Saisonkräfte aus.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt einen "Mindestlohn zweiter Klasse" kategorisch ab, wie Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte. Die flächendeckende Lohnuntergrenze müsse ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten. "Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Lohn-Dumping nicht länger zum Geschäftsmodell taugt und trägt so zu fairen, funktionierenden Wettbewerbsbedingungen bei. Dabei muss es bleiben", sagte Körzell.

Der gesetzliche Mindestlohn war zu Jahresbeginn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben worden und steigt bis 2027 auf 14,60 Euro.

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