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Aufseher brummen Volkswagen Millionenstrafe auf - Verstoß gegen Ad-hoc-Pflicht 09.10.2026, 07:52 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht hat Volkswagen DE0007664039 wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten mit einer millionenschweren Geldbuße belegt. Die VW DE0007664039 AG soll demnach 1,2 Millionen Euro zahlen, wie die Bafin am Freitag mitteilte. Die Prognose von VW für das Geschäftsjahr 2023 habe deutlich über den Markterwartungen gelegen. Die sich darin widerspiegelnde Geschäftsentwicklung hätte sie nach Darstellung der Bonner Behörde unverzüglich "Ad-hoc" mitteilen müssen - also in einer besonders auffälligen Art und Weise für die Marktteilnehmer an den Finanzmärkten. Stattdessen habe das Unternehmen diese Insiderinformationen lediglich in einer Pressemitteilung veröffentlicht. VW kann gegen den Bußgeldbescheid noch Einspruch einlegen. Eine Stellungnahme von VW lag am Morgen zunächst nicht vor.

Börsennotierte Unternehmen unterliegen in Deutschland der sogenannten Ad-hoc-Publizitätspflicht. Das heißt, dass nicht öffentliche Insiderinformationen, die den Aktienkurs in bedeutender Weise beeinflussen können, sofort ("ad-hoc") veröffentlicht werden müssen. Dazu zählt nach Angaben der Bafin auch eine deutliche Abweichung der Geschäftszahlen von der Markterwartung.

Die Ad-hoc-Publizitätspflicht ist Teil der Marktmissbrauchsverordnung. Verstößt ein Unternehmen dagegen, kann die Bafin dies mit einer Geldbuße bis höchstens 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Umsatzes ahnden.

Die Geldbuße wurde nach Angaben der Bafin bereits am 1. Oktober festgesetzt. Am 3. März 2023 hatte Volkswagen die Anleger im laufenden Handel mit einem optimistischen Ausblick auf das Jahr überrascht. Die im Dax DE0008469008 notierte VW-Aktie war an dem Tag um mehr als 10 Prozent in die Höhe geschnellt.

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