Das Geld flieht:
Das ist kein Gold-Boom, das ist ein Systembruch – und er hat gerade erst begonnen
Anzeige

Bundesrechnungshof warnt vor Milliardenrisiken bei Wasserstoff 28.10.2025, 14:06 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
ThyssenKrupp 8,959 EUR +0,07 % Baader Bank

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof warnt wegen Verzögerungen beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland vor Milliardenrisiken für den Steuerzahler. Es drohe eine staatliche Dauerförderung mit erheblichen Folgen für die Bundesfinanzen, heißt es einem Sonderbericht der Behörde. Die Bundesregierung wolle eine Wasserstoffwirtschaft etablieren, um das gesetzliche Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. "Trotz Förderung in Milliardenhöhe verfehlt sie die Ziele ihrer Wasserstoffstrategie. Das gefährdet das Erreichen der Klimaneutralität, den Industriestandort Deutschland sowie stabile Bundesfinanzen."

Vor allem klimaneutral produzierter Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle beim Umbau zum Beispiel der Stahl- und Chemieindustrie spielen und fossile Energieträger ersetzen. Wasserstoff ist derzeit aber noch nicht ausreichend verfügbar und vergleichsweise teuer.

Milliarden-Förderung

Damit der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gelingen kann, hat der Haushaltsgesetzgeber laut Bundesrechnungshof im Jahr 2024 insgesamt 4,3 Milliarden Euro und im Jahr 2025 mehr als 3 Milliarden Euro bereitgestellt - insbesondere für Subventionen an Unternehmen. Die Bundesregierung sei zudem erhebliche Vorbindungen von jährlich mehreren Milliarden Euro bis zum Ende des Jahrzehnts eingegangen. "Erwartungen, dass grüner Wasserstoff preislich wettbewerbsfähig wird, haben sich bislang nicht erfüllt." Vielmehr bleibe Wasserstoff auch künftig teuer. "Eine staatliche Dauerförderung ist damit absehbar."

Für Wasserstoff ist der Aufbau eines "Kernnetzes" in Deutschland geplant. Dafür gibt es einen Finanzierungsmechanismus. Die Leitungen sollen privatwirtschaftlich durch Entgelte der Nutzer bezahlt werden. Da es aber laut Bundesregierung in den ersten Jahren relativ wenige Abnehmer geben wird, sollen die Netzentgelte gedeckelt werden. Dazu gibt es eine staatlich abgesicherte Zwischenfinanzierung über ein "Amortisationskonto". Wenn zu einem späteren Zeitpunkt mehr Nutzer an das Netz angeschlossen sind und die Einnahmen aus Netzentgelten die Kosten für Netzaufbau und -betrieb übersteigen, soll der entstandene Fehlbetrag im Konto ausgeglichen werden.

Der Aufbau des Kernnetzes aber sei mit "erheblichen Belastungen und Risiken" für den Bundeshaushalt verbunden, heißt es im Bericht des Bundesrechnungshofs.

Rechnungshof fordert Realitätscheck

Die Bundesregierung sei weit davon entfernt, ihr Ziel zu erreichen, bis zum Jahr 2030 eine Wasserstoffwirtschaft zu etablieren, so die Prüfer. Sie erreiche weder die inländischen Erzeugungsziele für grünen Wasserstoff, noch könne sie den erwarteten Bedarf über Importe decken. Die Bundesregierung müsse einen "Realitätscheck" machen, ihre Maßnahmen zielgerichtet ausgestalten und einem regelmäßigen Monitoring unterziehen.

Der Bundesrechnungshof schreibt weiter, ohne verbindliche Vorgaben zur Umrüstung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff fehle ein wichtiger Nachfrageimpuls für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Die Bundesregierung plant eine staatliche Förderung für den Bau neuer Gaskraftwerke. Offen ist aber, inwiefern es dabei Vorgaben zur späteren Umrüstung auf Wasserstoff geben soll./hoe/DP/nas

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,47
Hebel: 6
mit moderatem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UQ4RBC. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer