Der ewige Kampf ums Handgepäck in der Flugzeugkabine 01.07.2025, 06:21 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Ryanair Holdings 28,54 EUR -1,28 % Lang & Schwarz

FRANKFURT (dpa-AFX) - Unmittelbar vor der größten Reisewelle des Jahres ist eine Debatte um das zulässige Handgepäck in Passagiermaschinen entbrannt. Was darf ich mit an Bord nehmen? Die Antwort auf diese einfache Frage fällt zum Ärger der Passagiere je nach Airline höchst unterschiedlich aus und kann sogar richtig ins Geld gehen.

Das könnte sich demnächst ändern: Der europäische Verbraucherschutz-Verband Beuc hat bei der Kommission eine offizielle Beschwerde gegen sieben Direktfluggesellschaften eingereicht, die aktuell pro Passagier lediglich eine kleine Tasche für Dinge des persönlichen Bedarfs kostenfrei zulassen. Und im EU-Parlament setzen sich Abgeordnete für großzügigere Regeln in den Kabinen ein.

Warum gibt es bislang keine festen Regelungen?

Bislang hat die EU die Handgepäckregeln weitgehend den Airlines selbst überlassen. Selbst die Empfehlungen des weltweiten Airline-Verbandes IATA werden nicht einheitlich umgesetzt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 ist nur klar, dass für Handgepäck auch beim günstigsten Ticket keine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf. Die vom Gericht verlangten "angemessenen Vorgaben" zu Größe und Gewicht gibt es in der EU aber bis heute nicht.

Wie ist die derzeitige Situation?

Das ist je nach Gesellschaft unterschiedlich. Die meisten Direktfluggesellschaften wie Ryanair , Easyjet oder auch die Lufthansa -Tochter Eurowings lassen im günstigsten Tarif nur eine kleine Tasche zu, die unter den Vordersitz passen muss. Bei Netzanbietern wie Lufthansa oder British Airways ist hingegen auch im billigsten Ticket zusätzlich ein kleiner Rollkoffer erlaubt. Urlauber sollten daher vor Flugantritt unbedingt die Regelungen ihrer Airline checken, um am Flughafen möglichen Nachforderungen und Strafgebühren zu entgehen. Gerade bei voll gebuchten Flügen sind die Crews sehr strikt.

Was spricht dafür, nur mit Handgepäck zu reisen?

Wer im Strandurlaub mit Shorts und einigen T-Shirts auskommt, könnte sich das Aufgabegepäck sparen. Passagiere haben ihr Handgepäck zudem ständig in ihrer Nähe, was die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes erheblich verringert. Gerade im Sommer-Hochbetrieb gehen aufgegebene und dann verladene Gepäckstücke häufiger verloren oder kommen verspätet an. Außerdem muss man nach der Landung nicht auf das Gepäck warten und kann schneller den Flughafen verlassen.

Was wollen die Verbraucherschützer erreichen?

Die Klage der europäischen Verbände richtet sich gegen die Grundtarife der Gesellschaften Easyjet, Ryanair, Norwegian, Transavia, Voltea, Vueling und Wizz Air. Nach den Untersuchungen von Beuc erheben diese zwischen 6 und 75 Euro für ein zusätzliches Gepäckstück in der Kabine. Platz genug ist also vorhanden. Derartige Nebeneinnahmen sind wichtig für die Airlines. Die italienische "Corriere della Sera" schätzt die jährlichen Gepäck-Einkünfte von Ryanair auf 3,5 Milliarden Euro und bei Easyjet auf 2,2 Milliarden Euro.

Die kostenfreie Tasche reiche nicht aus, um genügend Kleidung und persönliche Gegenstände mitzunehmen, kritisiert Beuc. Dem Verband gehört auch der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) an. Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna setzt sich für einen zusätzlichen Rollkoffer ein: "Ich kann nicht verstehen, wie es angemessen sein soll, für eine mindestens zwei bis drei Tage lange Reise alles in eine kleine Tasche zu packen."

Was wird im EU-Parlament diskutiert?

Im Verkehrsausschuss hat eine fraktionsübergreifende Mehrheit dafür gestimmt, dass Passagiere künftig zwei kleine Gepäckstücke ohne Zusatzgebühr an Bord nehmen dürfen. Neben dem kleinen Gepäckstück wie Handtasche, Rucksack oder Laptop (Maximalmaße 40x30x15 cm) wäre ein kleiner Koffer möglich. Das vorgeschlagene Mindestmaß liegt allerdings unterhalb der bislang bei Lufthansa und Co. üblichen Kabinenkoffer.

Ohnehin befindet sich das Verfahren noch in der Abstimmung zwischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Mit einer Einigung zu den Fluggastrechten wird frühestens zur Jahreswende gerechnet. Man werde nicht zulassen, dass Passagierrechte verschlechtert werden, sagt der Europa-Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP).

Wie argumentieren die Fluggesellschaften?

Der Airline-Verband A4E lehnt zusätzliche Regeln zum Kabinengepäck ab. Millionen Passagiere entschieden sich bewusst für den günstigsten Tarif ohne Kabinenkoffer und dürften nicht gezwungen werden, für etwas zu bezahlen, was sie nicht benötigen. A4E-Vertreterin Ourania Georgoutsakou zieht einen Vergleich: "Was kommt als Nächstes? Popcorn und Drinks als verpflichtender Teil der Kinokarte?"

Eine strengere Regulierung würde schlicht weniger Wahlmöglichkeiten für die Passagiere bedeuten, heißt es auch vom deutschen Branchenverband BDL. Einheitliche Gepäckmaße würden zudem den unterschiedlichen Flugzeugtypen nicht gerecht.

Was spricht noch gegen viel Handgepäck in der Kabine?

Wenn die Passagiere zu viele Habseligkeiten mit ins Flugzeug bringen, kann der Platz in den Gepäckfächern schnell knapp werden. Streit und Stress sind vorprogrammiert. Die Maschinen dürfen erst zum Start rollen, wenn alle sitzen und das Gepäck komplett verstaut ist. Kommt es zu Verzögerungen etwa durch das Umladen aus der Kabine in den Frachtraum, sind die oft knappen Zeitfenster für den Start in Gefahr und es dauert für alle länger./ceb/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:09 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:08 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:07 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:37 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:34 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:20 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer