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Potsdamer Treffen

AfD-Politikerin klagt gegen 'Correctiv' 17.03.2026, 15:23 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Streit über die Berichterstattung der Rechercheplattform "Correctiv" über das sogenannte Potsdamer Treffen beschäftigt weiter die Justiz. Das Landgericht Berlin muss über eine Klage gegen das Portal von der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy entscheiden. Eine gütliche Einigung lehnten beide Seiten in der mündlichen Verhandlung der sogenannten Pressekammer ab. Ob die Richter noch am selben Tag eine Entscheidung treffen, blieb zunächst offen.

In dem Verfahren geht es im Kern darum, ob die Berichterstattung von "Correctiv" als Meinungsäußerungen zu werten sind oder als Tatsachenberichte. Die AfD-Politikerin Huy, die an dem Treffen in Potsdam im November 2023 teilgenommen hatte, will wie schon andere Kläger Kernaussagen des "Correctiv"-Berichts mit dem Titel "Geheimplan gegen Deutschland" verbieten lassen.

Unter anderem geht es um die Einordnung, dass es bei dem Treffen vorgestellten Konzept der "Remigration" um einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen sei. Das Konzept war vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner in Potsdam vorgestellt worden.

Protest nach Berichterstattung

An dem Treffen hatten auch Politiker von AfD und CDU teilgenommen. Nach dem "Correctiv"-Bericht darüber im Januar 2024 hatten Hunderttausende Menschen in ganz Deutschland gegen Rassismus und Ausgrenzung demonstriert.

Huy, deren persönliches Erscheinen das Gericht angeordnet hatte, sagte vor Gericht, sie habe bei dem Treffen kaum jemanden gekannt. Dass Sellner sprechen würde, sei ihr nicht bekannt gewesen. Eine Einladung zu dem Treffen, in dem Initiator Gernot Mörig dies nannte, hat Huy nach Angaben ihres Anwalts nicht erhalten. In einem weiteren Punkt der Klage wehrt sich Huy dagegen, wie Äußerungen von ihr zum Thema Staatsbürgerschaft wiedergegeben wurden.

Klagen in Hamburg ohne Erfolg

Andere Teilnehmer des Potsdamer Treffens, Initiator Mörig und der Jurist Ulrich Vosgerau, haben ebenfalls gegen die Kernaussagen des "Correctiv"-Berichts geklagt. Das Landgericht Hamburg wies die Klagen jedoch im Dezember 2025 ab. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Beide Kläger haben Berufung eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Als nächsthöhere Instanz ist nun das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig.

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