Die Energie-Wende eskaliert:
Lithium zieht an, und American Critical sitzt genau darauf
Anzeige
ROUNDUP 2

Kabinett beschließt Beschränkung für Indexmieterhöhungen 29.04.2026, 11:58 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
LEG Immobilien 58,98 EUR -1,95 % Lang & Schwarz
Vonovia 22,62 EUR -1,74 % TTMzero RT

Das Bundeskabinett hat eine Reform beschlossen, die Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten schützen und Obdachlosigkeit verhindern soll. Der Entwurf, der den Bundestag noch passieren muss, sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor. Er zielt unter anderem darauf ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietungen.

Regeln zum Möblierungszuschlag

Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut Gesetzentwurf künftig nicht nur verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Vielmehr wird hier eine klare Obergrenze eingezogen - und das Alter der Möbel muss auch berücksichtigt werden. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können. Die Regelung soll es für Mieterinnen und Mieter leichter machen, herauszufinden, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.

Spezielle Regel für Indexmietsteigerung bei hoher Inflation

Strengere Regeln beabsichtigt die Regierung zudem bei Indexmietverträgen einzuziehen. Bei solchen Verträgen orientiert sich die Steigerung der Nettokaltmiete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. In dem Entwurf heißt es dazu: "Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes im Zeitraum von einem Jahr 3 Prozent, bleibt die Hälfte des diesen Wert übersteigenden Teils der Berechnung der Änderung der Miete unberücksichtigt." Allerdings soll diese Einschränkung nur in Gebieten mit Mietpreisbremse gelten.

Kurzzeitmiete im Regelfall für maximal ein halbes Jahr erlaubt

Verschärft werden sollen außerdem die Regeln für Mietverträge, die für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Da Kurzzeitmietverträge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, besteht in manchen Fällen die Vermutung, dass Vermieter diese Variante wählen, damit sie eine höhere Miete verlangen können. Künftig soll eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Mietverhältnisses gelten. Sie soll unter bestimmten Voraussetzungen auf acht Monate verlängert werden können.

Rauswurf säumiger Mieter soll erschwert werden

Dem Schutz von Mietern vor Obdachlosigkeit soll überdies eine geplante Regelung zur Ausweitung sogenannter Schonfristzahlungen dienen. Demnach sollen Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, die ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen. Diese Möglichkeit soll es einmalig geben. Wer häufiger die Miete schuldig bleibt, könnte sich also nicht darauf berufen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertet die geplante Reform zwar insgesamt positiv, sieht die Beschränkung auf einen einmaligen Anwendungsfall jedoch kritisch. Wer in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mehrfach in Schwierigkeiten gerate, dürfe nicht dauerhaft den Schutz vor Kündigung verlieren.

Schwierige Verhandlungen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hätte sich an einigen Stellen noch schärfere Regeln für die Vermieter gewünscht. Die Indexmietsteigerung wollte sie auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr deckeln, die Kurzzeitmietverträge auf höchstens sechs Monate. Doch das war mit der Union so nicht zu machen. "Diese Verständigung in der Bundesregierung war nicht einfach, aber zur Demokratie gehört der Kompromiss", sagte Hubig. Wichtig sei, dass nun "wirksame Grenzen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse" gezogen würden.

Im September hatte eine Expertenkommission zum Mietrecht die Arbeit aufgenommen. Sie soll bis Ende dieses Jahres weitere Reformvorschläge machen. Insbesondere geht es um eine neue Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse sowie einen Vorschlag für eine Neufassung des Bußgeldtatbestands des Mietwuchers.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,11
Hebel: 20
mit starkem Hebel
Ask: 0,32
Hebel: 7
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MN816U MN5833. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
News-Kommentare
Thema
1 Ölpreis zieht an - Trump droht dem Iran erneut Hauptdiskussion
2 Zahl der Geburten in Deutschland auf niedrigstem Stand der Nachkriegszeit Hauptdiskussion
3 KI-Nutzung in Deutschland nimmt rasant zu Hauptdiskussion
4 Klingbeil plant härtere Gangart gegen Steuerbetrüger Hauptdiskussion
5 Freiheitspreis für Waigel - Verleihung am Tegernsee Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer