Anzeige
+++Kupfer-Highflyer?: 1.000 %-Kurspotenzial? Dieser Explorer bohrt jetzt im heißesten Kupfertrend Kanadas 1.000 %-Kurspotenzial? Dieser Explorer bohrt jetzt im heißesten Kupfertrend Kanadas+++
ROUNDUP

Keine Smart Meter installiert: Zwangsgelder gegen Netzbetreiber 27.03.2026, 11:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
ENBW Energie Baden-Wuerttemberg Akt 69,50 EUR +0,72 % Lang & Schwarz
RWE 55,92 EUR -1,10 % Tradegate
E.ON 18,37 EUR -0,08 % Lang & Schwarz

Die Bundesnetzagentur will 77 Stromnetzbetreiber mit Zwangsgeldern dazu bringen, intelligente Stromzähler zu installieren. Sie hätten die gesetzlich festgelegte 20-Prozentquote für den sogenannten Smart Meter-Rollout nicht eingehalten, teilte die Behörde in Bonn mit. Die Verfahren seien nun eingeleitet.

Der Einbau von Smart Metern spiele eine zentrale Rolle für die Digitalisierung des Stromsystems, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller. "Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen." In einem ersten Schritt würden nun Verfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, die mit dem Rollout noch nicht begonnen hätten. Ziel der Verfahren sei es, die Einhaltung der Ausbauziele über Zwangsgelder sicherzustellen.

Die Netzagentur kündigte weitere Aufsichtsverfahren an. "Betroffen hiervon sind vor allem kleinere und mittelgroße Unternehmen", erklärte ein Sprecher. "Diese Unternehmen haben in der Regel die zu erreichende Quote von 20 Prozent der Pflichteinbaufälle noch nicht mit intelligenten Messsystemen ausgestattet."

Intelligente Stromzähler messen ganz genau

Smart Meter bestehen aus einem digitalen Zähler und einer Kommunikationseinheit. Sie messen alle 15 Minuten den Stromverbrauch eines Haushalts und übermitteln die Daten an die Netzbetreiber und Energielieferanten. Mit solchen intelligenten Messsystemen können Haushalte genau sehen, zu welcher Tageszeit sie wie viel Strom verbraucht haben. Haben Verbraucher einen speziellen Stromtarif abgeschlossen, können sie etwa den Betrieb einer Waschmaschine oder das Laden eines E-Autos in Zeiten mit viel Sonnen- und Windenergie legen, in denen Strom günstiger ist. Zugleich können Netzbetreiber mit den Daten ihr Netz besser steuern.

Smart Meter sind auch eine Voraussetzung dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dynamische Stromtarife nutzen können. Bei solchen Tarifen orientiert sich der Preis am Börsenstrompreis und ändert sich daher ständig. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Verbraucher dabei das Risiko stark schwankender Strompreise tragen. "Für normale Haushaltsstromkunden sind die Tarife in der Regel nicht empfehlenswert", heißt es in auf einer Infoseite. Einen Mehrwert könnten die Tarife aber für Haushalte mit hohen und zeitlich flexiblen Verbräuchen haben, zum Beispiel Haushalte mit Elektroauto, Wärmepumpe oder Batteriespeicher, so die Verbraucherschützer.

In Deutschland sind erst 5,5 Prozent der Stromzähler Smart Meter

Bislang sind Netzbetreiber nur unter bestimmten Bedingungen zur Umrüstung bei privaten Kunden verpflichtet, etwa wenn in den Haushalten eine Wärmepumpe oder eine größere Sonnenstromanlage angeschlossen wurde. In Europa hinkt Deutschland daher bei der Umrüstung weit hinterher: Während in vielen Ländern die Smart-Meter-Quote bereits bei 80 Prozent und mehr liegt, waren es in Deutschland zum Jahresende 2025 nur 5,5 Prozent - das entspricht knapp 3,1 Millionen Geräten.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,29
Hebel: 20
mit starkem Hebel
Ask: 1,38
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VY4JNM VJ823V. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer