Ryanair-Klage gegen Italiens Corona-Hilfen scheitert 08.07.2026, 10:40 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Deutsche Lufthansa 9,446 EUR -4,08 % Baader Bank
Ryanair Holdings 26,88 EUR -2,66 % Lang & Schwarz

Der irische Billigflieger Ryanair IE00BYTBXV33 ist mit seiner Klage gegen die EU-Genehmigung von Staatshilfen an italienische Airlines in der Corona-Pandemie beim Gericht der Europäischen Union gescheitert. Die Beihilferegelung Italiens sei mit EU-Recht vereinbar, erklärte das Gericht in Luxemburg. Gegen das Urteil kann noch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgegangen werden.

Italien gewährte strauchelnden italienischen Fluglinien während der Corona-Pandemie 2020 Beihilfen von insgesamt 130 Millionen Euro. Dadurch sollten Schäden wiedergutgemacht werden, die den Fluglinien durch die Reisebeschränkungen entstanden waren. Die EU-Kommission in Brüssel gab dafür grünes Licht. Wenn ein Mitgliedsstaat ein Unternehmen subventionieren will, muss die Brüsseler Behörde in der Regel prüfen, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren.

In einer ersten Entscheidung war Ryanair erfolgreich

Gegen diese Genehmigung klagte Ryanair und hatte damit 2023 zunächst vor dem EU-Gericht Erfolg. Die nächsthöhere Instanz, der EuGH, hob das Urteil jedoch auf, daher musste das Gericht in dem Fall erneut entscheiden. Währenddessen verlängerte Italien die Beihilfenregelung und erhöhte das Budget um 100 Millionen Euro. Auch dies focht Ryanair nun vor dem EU-Gericht an - erfolglos.

Dass Airlines für die Bewilligung von Hilfen eine italienische Betriebsgenehmigung benötigten, verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot, stellten die Luxemburger Richterinnen und Richter unter anderem fest. Dieses Kriterium ziele nämlich auf die Unternehmen ab, die am schwersten von den einschränkenden Corona-Maßnahmen in Italien betroffen waren.

Der Fall ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Zuletzt erklärte der EuGH im April das milliardenschwere deutsche Hilfspaket für die Lufthansa DE0008232125 für nichtig.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,95
Hebel: 18,60
mit starkem Hebel
Ask: 2,16
Hebel: 4,11
mit kleinem Hebel
Smartbroker
UBS
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UQ2H28 WA5V03. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer