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Schneider will Grundgesetz für Hitzeschutz ändern 12.08.2026, 13:01 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Zuständigkeit für den Umgang mit steigenden Temperaturen soll nach dem Willen von Bundesumweltminister Carsten Schneider eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. "Ich halte es für zwingend notwendig", sagte der SPD-Politiker in Berlin. Er werde im zweiten Halbjahr einen Vorschlag machen, wie das Grundgesetz entsprechend angepasst werden sollte.

Dauerhafte Förderung derzeit kaum möglich

"Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlung, Taten, aber auch Ausgaben hat. Das haben wir bisher nicht", sagte Schneider. Derzeit könne der Bund Anpassungsmaßnahmen wie etwa Klimaanlagen oder die Schaffung von mehr Schatten nur sehr schwer als Modellprojekte finanzieren.

Für die nötige Grundgesetzänderung braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und damit die Unterstützung der Linken, mit der die Union nicht zusammenarbeiten möchte. Schneider sieht "eine harte Auseinandersetzung" voraus. "Das Grundgesetz ändern Sie nicht jeden Tag einmal."

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, diese Einführung einer sogenannten Gemeinschaftsaufgabe in dem Bereich zu prüfen.

Schneider: Mangelnder Klimaschutz schadet der Wirtschaft

Die Unterstützung von Menschen angesichts der Erderwärmung sei auch eine soziale Frage, betonte Schneider. Menschen mit geringem Einkommen oder vulnerable Gruppen hätten im Zweifel eine schlechter gedämmte oder gekühlte Wohnung, keinen Garten und weniger Wohnraum.

Zum Verhältnis von Klimaschutz und Wirtschaft sagte Schneider: "Jeder, der bisher behauptet hat, Klimaschutz schadet der Wirtschaft, erlebt heute, dass kein vorhandener Klimaschutz der Wirtschaft schadet. Jeder Tag kostet 500 Millionen Euro, fast eine halbe Milliarde geringere Wirtschaftsleistung", betonte der Minister.

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