Sozialausgaben steigen auf ein Drittel der Wirtschaftskraft 23.07.2026, 13:26 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Sozialausgaben sind im vergangenen Jahr auf fast ein Drittel der Wirtschaftsleistung in Deutschland gestiegen. Laut Bundesregierung gab es Ausgabesteigerungen in allen Sozialversicherungssystemen, allein bei der gesetzlichen Krankenversicherung plus 7,7 Prozent, bei der Pflegeversicherung plus 11,2 Prozent, bei der Rentenversicherung plus 5,8 Prozent.

Insgesamt machten die Ausgaben für Rente, Gesundheit, Pflege und ähnliche Leistungen 32 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus, wie aus dem vom Sozialministerium veröffentlichten Bericht zum Sozialbudget 2025 hervorgeht. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete zuerst darüber.

Anteil steigt

Der Anteil der Sozialleistungen vom BIP stieg somit weiter um 0,7 Prozentpunkte. Mit rund 36 Prozent machen die gesetzlichen Renten, die Pensionen und Betriebsrenten sowie Pflege- und ähnliche Leistungen weiter den größten Anteil aus, gefolgt von der medizinischen Versorgung inklusive Krankenhäusern und Entgeltfortzahlung mit 34 Prozent.

In der Arbeitslosenversicherung (plus 15,7 Prozent) machten sich laut Regierung weiter gestiegene Ausgaben für Arbeitslosengeld bemerkbar. Die Ausgaben für Grundsicherung, sprich beim Bürgergeld, sanken dagegen um 1,2 Prozent. Das Sozialministerium führt das laut "Süddeutscher Zeitung" unter anderem darauf zurück, dass die Zahl der Menschen im Bürgergeld, die arbeiten könnten, seit Anfang 2025 zurückgegangen sei und es 91.000 weniger erwerbsfähige Leistungsbeziehende als im Vorjahr gab.

1,4 Billionen Euro für Rente und Soziales

Die Summe aller sozialen Leistungen betrug mehr als 1,4 Billionen oder rund 1.431 Milliarden Euro. Die Sozialleistungsquote stieg auch wegen eines bereits im vergangenen Jahr als gering bezeichneten Wirtschaftswachstums. Während die Sozialleistungen um 5,7 Prozent nach oben gingen, betrug das Wirtschaftswachstum nominal (ohne Inflationsbereinigung) nur 3,3 Prozent, real nur 0,2 Prozent. Finanziert werden die Sozialleistungen unverändert zu rund zwei Dritteln aus Beiträgen, zu einem Drittel aus staatlichen Zuschüssen.

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