Urteil

USA müssen Erinnerungen an Sklaverei vorerst wieder anbringen 14.06.2026, 18:01 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Sklaverei, Rassismus, Diskriminierung: Die US-Regierung muss ihre Eingriffe in die Erinnerungskultur in Nationalparks und an öffentlichen Plätzen vorerst wieder rückgängig machen. Das Vorgehen der Regierung habe zum Ziel, "die Geschichte der Nation mit einem Korrekturstift umzuschreiben", schrieb eine Bundesrichterin aus Boston. Ihre einstweilige Verfügung richtet sich an die Aufsichtsbehörde der Nationalparks, in deren Verantwortung auch öffentliche Denkmäler liegen. Ein Urteil in der Sache steht noch aus.

US-Präsident Donald Trump hatte sein Innenministerium im März vergangenen Jahres angewiesen, sämtliche Gedenkstätten, -tafeln, Statuen und Ähnliches darauf zu überprüfen, ob sie die Geschichte der USA in ein schlechtes Licht rücken. Der Name des Dekrets: "Wiederherstellung von Wahrheit und Vernunft in der amerikanischen Geschichte." Als Grund nannte Trump einen angeblich breit angelegten Versuch, die Geschichte des Landes als rassistisch und unterdrückerisch umzuschreiben. Wo das geschehe, müssten Ausstellungen, Denkmäler oder Inschriften geändert oder entfernt werden.

US-Regierung muss Tafeln binnen drei Wochen wieder anbringen

In der Folge verschwanden bundesweit etwa Gedenktafeln, die Sklaverei thematisierten - so auch an George Washingtons ehemaligen Haus in Philadelphia. Die zuständige Behörde entfernte dort Gedenktafeln, die über vom einstigen US-Präsidenten versklavte Menschen informierten. Nach einer Klage der Stadt wurden die Tafeln wieder aufgestellt. Auch Hinweise auf den Klimawandel - den Trump nicht als Bedrohung ansieht - wurden vielerorts entfernt.

Wie Bundesrichterin Angel Kelley aus Boston nun erklärte, müssten die USA besonders zum 250. Jubiläum ihrer Unabhängigkeit die ganze Geschichte ihres Landes erzählen. Dabei gehe es um unbestritten wahre Sachverhalte, die die US-Regierung zu nivellieren versuche. Geklagt hatten eine Reihe von Verbänden aus den Bereichen Geschichte, Naturschutz und Wissenschaft.

Die Richterin ordnete an, alle im Namen des Dekrets entfernte Denkmäler wieder einzusetzen. Änderungen müssten rückgängig gemacht werden. Die Richterin gab der Regierung dafür 21 Tage Zeit - also bis wenige Tage vor dem Unabhängigkeitstag am 4. Juli.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer