Anzeige
+++Methan-Lecks stopfen mit Rekordumsatz: Steht hier der Chart-Ausbruch bevor?+++
Portfolio Tracker
Dein Depot in Echtzeit – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige

US-Behörden warnen vor Angriffen auf Kühlanlagen weltweit 06.11.2026, 09:39 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Nach einer Reihe von Cyberangriffen auf Kühlsysteme in Supermärkten haben die US-Bundespolizei FBI und weitere US-Behörden vor andauernder Bedrohung gewarnt. Cyberkriminelle zielten weltweit auf Sicherheitslücken in Kühlsystemen ab, hieß es in der Mitteilung, die das FBI, die US-Behörde für Cybersicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen (CISA) sowie die Ministerien für Gesundheit, Landwirtschaft und Verkehr am Donnerstag (Ortszeit) veröffentlichten.

"Wir beobachten, dass diese Systeme der kritischen Infrastruktur über verschiedene Sektoren hinweg weltweit ins Visier genommen werden", sagte Brett Leatherman, Leiter der Cyber-Abteilung des FBI, laut der Mitteilung. "Jede Organisation, die auf Kühl- und Überwachungssysteme angewiesen ist, sollte davon ausgehen, dass sie ein Ziel sein könnte", wurde der amtierende Vizechef der CISA-Cybersicherheitsabteilung, Chris Butera, zitiert.

Seien die Angreifer erfolgreich, könne die Temperatur in den Anlagen verändert werden, was zu Brandgefahr, Warenverlusten und verkürzter Lebensdauer der Systeme führen könne. Die Behörden rieten unter anderem dazu, die Systeme vom Internet zu trennen, Passwörter zu ändern und veraltete Geräte auszutauschen.

Angriffe auf Supermärkte und eine Blutbank

Seit Mitte Oktober kam es in mehreren europäischen Ländern zu Cyberangriffen auf Kühl- und Gefriersysteme in Supermärkten und Lebensmittelbetrieben. Angreifer sorgten aus der Ferne dafür, dass die Temperatur in Kühlschränken und Tiefkühltruhen stieg, sodass Ware verdarb.

Betroffen waren unter anderem Frankreich, Belgien, Schweden, Irland, die Niederlande, Estland, Finnland sowie Deutschland. Anfang November wurde die französische Blutbank Ziel eines solchen Angriffs. Auch in den Vereinigten Staaten werden US-Medien zufolge mehrere Vorfälle untersucht. Die EU-Kommission berief ein Krisentreffen ein. Wer hinter den Attacken steckt, ist bislang unklar.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer