Anzeige
+++Rekordquartalsumsatz von 20,5 Mio. C$: - ein Plus von 170 % gegenüber dem Vorquartal+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Verfassungsschutz wappnet sich für AfD-Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt 05.10.2026, 14:04 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Verfassungsschutz hat Vorkehrungen für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt getroffen. Man habe nach Antworten gesucht "und diese Mechanismen auch vorgesehen", sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Sinan Selen, im Bundestag. Zuvor hatte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz gefragt, wenn sich in Sachsen-Anhalt eine Russland nahe Partei anschicke, die politische Verantwortung zu übernehmen, "mit Hilfe des BSW oder wie auch immer" und "dann auch in das Landesinnenministerium einrückt, was macht das mit der Integrität deutscher Sicherheitsbehörden?"

Kooperationsfähig bleiben

Es gehe darum, "Resilienz und Integrität" im Blick zu behalten, damit der Verfassungsschutz kooperationsfähig bleibe, nach innen wie auch nach außen, sagte der BfV-Chef. Dabei gehe es einerseits darum, "dass staatliche Akteure versuchen werden, in unsere Dienste einzudringen, um Informationen zu erlangen". Andererseits gehe es auch um die eigenen Datenbanken.

Informationen in sensiblen Bereichen, gerade in "den Bereichen, die möglicherweise in einem besonderen Fokus beispielsweise Russlands stehen", müssten absolut geschützt werden. "Da wird möglicherweise ein umfassendes Teilen von Informationen nicht möglich sein", fügte er hinzu. Andererseits müsse aber gleichzeitig auch gewährleistet sein, dass "gefahrenrelevante Informationen da zur Verfügung stehen, wo es zu einem Schadenseintritt kommt". Selen fügte hinzu: "Unsere Datensysteme und unser Informationsaustausch muss diesbezüglich angepasst werden."

Anhörung im Kontrollgremium

Er äußerte sich während einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages. Von Notz verglich die möglicherweise bald bevorstehende Situation in Sachsen-Anhalt, wo die AfD vor einem Monat als stärkste Kraft aus der Landtagswahl hervorgegangen war, mit der Ära des österreichischen Innenministers von der rechtspopulistischen FPÖ, Herbert Kickl.

Beispiel FPÖ

Während seiner Amtszeit als österreichischer Innenminister (2017-2019) ließ Kickl eine Razzia beim österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung durchführen, bei der auch Material ausländischer Partnerdienste beschlagnahmt wurde. Dies beschädigte das Vertrauen der befreundeten ausländischen Geheimdienste, die daraufhin ihre Kooperation mit Österreich einschränkten; ein weiterer Grund war der Freundschaftsvertrag, den die FPÖ 2016 mit der Partei von Präsident Wladimir Putin, "Geeintes Russland" geschlossen hatte.

Politiker sehen Sicherheitsrisiken

Zahlreiche Politiker und Sicherheitsexperten haben in den vergangenen Monaten auf nachrichtendienstliche Risiken im Falle einer AfD-Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt hingewiesen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) warnte etwa, die AfD stelle aufgrund ihrer Kontakte zu autoritären Staaten und rechtsextremen Vorfeldorganisationen eine Gefahr für die innere und äußere Sicherheit dar - geheime Informationen dürften nicht nach Russland oder in rechtsextremistische Kreise abfließen Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) bezeichnete es als "konkrete Gefahr", wenn eine in Teilen rechtsextreme Partei Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen erhalte.

Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will sich in Sachsen-Anhalt zum neuen Ministerpräsidenten wählen lassen. Die AfD stellt im Landesparlament 39 Abgeordnete. CDU, Linke, Grüne und SPD kommen zusammen ebenfalls auf 39 Sitze, das BSW ist mit 5 Abgeordneten vertreten. Für eine Mehrheit im Parlament braucht es 42 Stimmen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer