Verspätungen und Co.

Diskussionen über Rechte für Fluggäste 03.06.2026, 16:37 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Deutsche Lufthansa 8,307 EUR -0,31 % Quotrix Düsseldorf
Ryanair Holdings 24,04 EUR -5,43 % Quotrix Düsseldorf
easyJet 5,246 EUR -0,64 % Gettex
AIR France - KLM 11,40 EUR +0,53 % Quotrix Düsseldorf

Vertreter der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments streiten über eine Reform der Fluggastrechte. Bei einer Verhandlungsrunde, die am Dienstagmittag begonnen hatte, gab es bis Mittwochnachmittag keine Einigung.

Diskutiert wurde zuletzt nach Angaben der zyprischen Ratspräsidentschaft vor allem über Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Dabei ging es insbesondere darum, ab welchem Zeitpunkt Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung in welcher Höhe haben sollen und was als außergewöhnliche Umstände zählt, unter denen die Fluggesellschaften von der Pflicht befreit sind.

Die Verhandlungen würden in kleiner Runde fortgeführt und könnten sich wegen anderer Termine der Beteiligten möglicherweise noch Tage ziehen, hieß es von den Zyprern. Der Inselstaat hat turnusmäßig den Vorsitz unter den EU-Staaten und organisiert deshalb Verhandlungen.

Unklar, wann es weitergeht

Ein Sprecher des Europaparlaments teilte mit, das Kernteam verhandle weiter. Es gebe noch keinen genauen Zeitplan - aber die rechtliche Frist 15. Juni, um eine Einigung zu finden. Ansonsten scheitert das Gesetzesvorhaben.

Die Politiker arbeiten seit langem an einer Reform. Am Dienstagmittag hatte ein entscheidender Verhandlungstermin begonnen, der am frühen Morgen unterbrochen worden war, ohne dass eine Gesamteinigung gefunden worden war.

Das gilt bisher bei Verspätungen

Bislang haben Reisende bei Flugverspätungen ab drei Stunden unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung. Das Konzept will das Europaparlament grundsätzlich beibehalten, aber die Beträge leicht anheben.

Die Mitgliedstaaten hatten sich dagegen im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, Entschädigungen künftig erst ab vier Stunden Verspätung zur Pflicht zu machen. Die Bundesregierung setzte sich stattdessen dafür ein, dass es wie bisher ab drei Stunden eine Entschädigung gibt, aber einen Pauschalbetrag unabhängig von der Entfernung.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,00
Hebel: 20
mit starkem Hebel
Ask: 1,87
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VY49WV VU2C3Z. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer