Anzeige
+++>>> Diese Aktie steigt: Washington sichert 12 Mrd. USD per Gesetz – jetzt werden Metalle gebraucht! <<<+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
WDH/Umweltjurist

AfD-Moratorium für Windkraft wäre rechtswidrig 21.10.2026, 14:05 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Nordex 38,21 EUR +0,10 % Lang & Schwarz
Siemens Energy 133,68 EUR +2,91 % TTMzero RT
Vestas Wind Systems Bearer and/or registered 25,07 EUR +0,30 % Lang & Schwarz
Kostenlose Aktienchance per SMS Ausgewählte Trading-Einschätzungen aufs Handy.

(In einer früheren Fassung war die Zuordnung von Willingmanns Aussage zur fehlenden Rechtsgrundlage missverständlich. Da sie auf den Absatz zur möglichen Abschaffung des Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzes folgte, konnte der Eindruck entstehen, sie beziehe sich auf das Gesetz. Tatsächlich bezog sich die Aussage auf das von der AfD angekündigte Moratorium für neue Windkraftgenehmigungen.)

MAGDEBURG (dpa-AFX) - Das von der AfD angekündigte Moratorium für neue Windräder in Sachsen-Anhalt wäre nach Einschätzung des Umweltrechtlers Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) rechtswidrig. "Das Genehmigungsrecht für Windenergieanlagen ist Bundesrecht; ein Genehmigungsmoratorium verstößt gegen Bundesrecht", sagte der Jurist auf Anfrage.

Die AfD kündigt in ihrem Regierungsprogramm an, bis auf Weiteres keine neuen Genehmigungen für Windräder mehr erteilen zu lassen. Außerdem will sie sich im Bundesrat für eine Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes einsetzen. Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, wie die Partei das Moratorium konkret umsetzen will, ließ sie unbeantwortet.

Bundesrecht setzt Grenzen

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt die Voraussetzungen für eine Genehmigung fest. Sind sie erfüllt, "hat der Projektträger einen Anspruch auf eine Genehmigung und kann diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen", erklärte Köck. Für bereits genehmigte Anlagen hätte ein Moratorium nach seiner Einschätzung keine Folgen. Eine Behörde könne solche Genehmigungen nur zurücknehmen oder widerrufen, wenn sie gegen geltendes Recht verstießen.

Sachsen-Anhalt muss nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz bis Ende 2027 Flächen im Umfang von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen, bis Ende 2032 sollen es 2,2 Prozent sein. Die fünf regionalen Planungsgemeinschaften wollen ihre Raumordnungspläne 2027 neu aufstellen und in Kraft setzen.

Windräder auch an anderen "geeigneten Standorten"?

Werden die Flächenziele verfehlt, könnten Projektträger laut Köck Windräder "an jedem geeigneten Standort" errichten und betreiben, sofern sie die übrigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen.

Als rechtlich aussichtsreicher bewertet er eine mögliche Untersagung von Vorhaben, die den Zielen der Raumordnung widersprechen. Auch dieser Weg sei indes rechtlich unsicher und werde im AfD-Programm nicht genannt.

Viele Windräder in Planung

2025 erhielten laut Länderbericht 186 Anlagen mit rund 1.171 Megawatt Leistung eine Genehmigung - 134 Anlagen mit rund 864 Megawatt waren im Verfahren. Bis 2028 sind laut Energieministerium 355 Windräder mit rund 2.288 Megawatt in Sachsen-Anhalt geplant.

Mit mehr als 5,7 Gigawatt installierter Windleistung zählt das Land nach Angaben des Bundesverbands Windenergie zu den bundesweit führenden Standorten. Nach der Landtagswahl warnte der Verband vor einem Bruch in der Energiepolitik und verwies auf die Bedeutung für Wirtschaft und Kommunen.

Kommunen sollen profitieren

Seit Oktober 2025 verpflichtet das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz Betreiber neuer Windkraft- und Photovoltaikanlagen, betroffene Kommunen finanziell zu beteiligen. Für ein Windrad mit fünf Megawatt sind im Regelfall jährlich 27.500 Euro vorgesehen. Die Kommunen entscheiden selbst über die Verwendung. Die AfD will das Gesetz laut Regierungsprogramm abschaffen.

Zum angekündigten Moratorium erklärte der geschäftsführende Energieminister Armin Willingmann (SPD): "Es entbehrt auch einer Rechtsgrundlage, wäre also rechtlich gar nicht umsetzbar." Er warnte zudem vor höheren Energiepreisen und geringerer Versorgungssicherheit. Bereits im Juli hatte Willingmann die AfD wegen ihrer ablehnenden Haltung zur Windkraft kritisiert. Sie beraube Kommunen einer verlässlichen Einnahmequelle, sagte er damals.

Neue Regierung noch nicht gebildet

Bei der Landtagswahl im September wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, verfehlte aber die absolute Mehrheit. Sie verfügt über 39 der 83 Sitze im Landtag. Für die Wahl des Ministerpräsidenten sind mindestens 42 Stimmen nötig. AfD-Landeschef Ulrich Siegmund ist bislang nicht gewählt. Das BSW hat angekündigt, sich bei der für Dezember geplanten Wahl zu enthalten. Die CDU will den Plenarsaal während der ersten Wahlgänge verlassen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer