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Anleihegläubiger, Minderheitsaktionär und Vorstand der ACCENTRO erzielen Grundsatzeinigung über umfassende Restrukturierungslösung 29.03.2025, 00:57 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Immobilien
Anleihegläubiger, Minderheitsaktionär und Vorstand der ACCENTRO erzielen Grundsatzeinigung über umfassende Restrukturierungslösung

29.03.2025 / 00:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Anleihegläubiger, Minderheitsaktionär und Vorstand der ACCENTRO erzielen Grundsatzeinigung über umfassende Restrukturierungslösung

Berlin, 29. März 2025 – Im Rahmen der laufenden Restrukturierungsverhandlungen unter Führung einer Gruppe von Anleihegläubigern, die zusammen etwa 68% des ausstehenden Kapitalbetrags in Höhe von EUR 225 Mio. der Anleihe 2020/2026 sowie 100% des ausstehenden Kapitalbetrags in Höhe von EUR 100 Mio. der Anleihe 2021/2029 (zusammen die „Ad Hoc Gruppe“; die Anleihen 2020/2026 und 2021/2029 zusammen die „Ausstehenden Anleihen“) halten, konnte eine Grundsatzeinigung über eine umfassende Restrukturierungslösung zwischen der Ad Hoc Gruppe, einer Minderheitsaktionärin der ACCENTRO (der ADLER Real Estate GmbH sowie der ADLER Group S.A. („ADLER“)) und ACCENTRO erzielt werden, welcher der Vorstand gestern zugestimmt hat. Die Unterzeichnung eines Commitment Letters, mit welchem sich die Parteien auf die wesentlichen Parameter der Restrukturierung der Eigenkapitalseite verpflichten sowie die Einigung auf ein umfassendes Term Sheet als Bestandteil eines Lock-up Agreements zwischen der Ad Hoc Gruppe und der ACCENTRO, in der die wesentlichen Parameter des Restrukturierungskonzepts festgehalten werden, sollen kurzfristig erfolgen.

Die Restrukturierunglösung, die vom Vorstand nach Prüfung und Bewertung als einzig verfügbare und damit beste Handlungsmöglichkeit der ACCENTRO eingeschätzt und daher weiterverfolgt wird, sieht die Durchführung eines Restrukturierungsvorhabens gemäß dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) vor. Die Implementierung der Restrukturierungslösung hängt bezüglich einzelner Zwischenschritte von verschiedenen aufschiebenden Bedingungen ab; dies sind insbesondere: ein die Restrukturierungslösung bestätigendes Sanierungsgutachten, die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans, die Refinanzierung oder Verlängerung verschiedener Immobilienfinanzierungen sowie die Zustimmung des Aufsichtsrats der ACCENTRO.

Das Restrukturierungskonzept baut im Übrigen auf den in der Ad hoc Mitteilung vom 12. August 2024 angekündigten Grundannahmen auf, wobei die darin genannten ökonomischen Rahmenbedingungen Gegenstand der Finalisierung des Sanierungsgutachtens sind. Zudem zielt das Restrukturierungskonzept darauf ab, die folgende Eigen- und Fremdkapitalstruktur zu schaffen:

  • Kapitalmaßnahmen nach dem StaRUG Restrukturierungsplan, einschließlich einer teilweisen Kapitalherabsetzung auf EUR 10.000,00 (im Wege der Aktienzusammenlegung im Verhältnis 3.243 zu 1 nach vorheriger Ausgleichung durch Einziehung von 7.934 Aktien) und einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts aller Aktionäre mit Ausnahme von ADLER durch Ausgabe von 274.299 neuen Aktien an ADLER und Anleihegläubiger, die die Neue Super Senior Anleihe begeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Kapitalmaßnahmen zu folgender Eigenkapitalstruktur führen werden: (i) ADLER ca. 10,1%, (ii) Brookline Real Estate S.à r.l. und Brookline Real Estate II S.à r.l. ca. 2,92%, (iii) die sich derzeit im Streubesitz befindlichen Aktien insgesamt ca. 0,43% und, (iv) Anleihegläubiger, die die Neue Super Senior Anleihe übernehmen, ca. 86,55%.
  • Umfassende Änderung der aktuell jeweils geltenden Bedingungen der Ausstehenden Anleihen, insbesondere einschließlich:
    • Aufteilung des Kapitalbetrags der Anleihe 2020/2026 und der Anleihe 2021/2029 jeweils anteilig in vorrangig besichertes Kapital und unbesichertes, qualifiziert nachrangiges Kapital und die Kapitalisierung aller bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Restrukturierung aufgelaufenen Zinsen. Es wird nicht möglich sein, das vorrangig besicherte Kapital der Ausstehenden Anleihen getrennt vom unbesicherten, qualifiziert nachrangigen Kapital zu handeln, zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern.

Vorbehaltlich von Anpassungen im Rahmen der Finalisierung des Sanierungsgutachtens würden die Ausstehenden Anleihen voraussichtlich in einem Verhältnis von ca. 40% vorrangig besichertes Kapital und ca. 60% unbesichertes qualifiziert nachrangiges Kapital aufgeteilt.

  • Aufschub der Fälligkeit des vorrangig besicherten Kapitalbetrags bis zum 30. Dezember 2028 und Fälligkeit des unbesicherten, qualifiziert nachrangigen Kapitalbetrags frühestens zum 30. Dezember 2028.
  • Erhöhung des Zinssatzes auf voraussichtlich 7,0% pro Jahr für den vorrangig besicherten Kapitalbetrag und auf voraussichtlich 15,0% pro Jahr für den unbesicherten, qualifiziert nachrangigen Kapitalbetrag. ACCENTRO kann sich entscheiden, die Zinsen nicht in bar, sondern durch Erhöhung des ausstehenden Kapitalbetrags der Ausstehenden Anleihen („PIK-Zinsen“) zu zahlen. Entscheidet sich ACCENTRO für die Zahlung von PIK-Zinsen auf den vorrangig besicherten Kapitalbetrag, erhöht sich der Zinssatz auf voraussichtlich 8,0% pro Jahr.
  • Die Ausgabe von Super Senior Anleihen in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrages (die „Neuen Super Senior Anleihen“) zur Refinanzierung der Überbrückungsanleihen, Bereitstellung zusätzlicher Betriebsmittel und Begleichung von Transaktionskosten. Die Neuen Super Senior Anleihen werden voraussichtlich die folgenden wesentlichen Bedingungen haben:
    • Barzinssatz von 10% pro Jahr und Fälligkeit am 30. Dezember 2027 (sofern nicht vorher zurückgezahlt).
    • Die Neuen Super Senior Anleihen geben den Gläubigern das Recht auf einen Mindestrückzahlungsbetrag in Höhe von 140% des Nominalbetrags der Neuen Super Senior Anleihen. Dementsprechend ist jede Rückzahlung der Neuen Super Senior Anleihen an die Zahlung einer Rückzahlungsprämie gebunden, die zur Erzielung dieser Mindestrendite erforderlich ist.
    • Die Neuen Super Senior Anleihen werden in einer festgelegten Stückelung von EUR 100.000 pro Anleihe ausgegeben. ACCENTRO wird allen Gläubigern der Ausstehenden Anleihen anbieten, die Neuen Super Senior Anleihen anteilig und vorbehaltlich bestimmter regulatorischer Bedingungen zu zeichnen. ACCENTRO rechnet damit, dass ein Gläubiger der Anleihe 2020/2026 das Recht haben wird, eine Neue Super Senior Anleihe für jeweils 722 in seinem Besitz befindliche Anleihen der Anleihe 2020/2026 zeichnen zu können. Zusätzlich erhält jeder Gläubiger der Ausstehenden Anleihen, der sich an der Neuen Super Senior Anleihe beteiligt, das Recht neue Aktien der ACCENTRO im Rahmen einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte aller Aktionäre mit Ausnahme der ADLER zu erwerben. Die Zeichnung von Bruchteilen einer Neuen Super Senior Anleihe wird nicht möglich sein und ACCENTRO wird keine Barabfindung zahlen, wenn ein Gläubiger der Ausstehenden Anleihen nicht über eine ausreichende Anzahl ausstehender Anleihen verfügt, um Neue Super Senior Anleihen zu zeichnen. Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen verpflichten sich Mitglieder der Ad Hoc Gruppe, alle Neuen Super Senior Anleihen zu zeichnen, die nicht von anderen Gläubigern der Ausstehenden Anleihen gezeichnet werden.
  • Konzept einer kumulativen Pflichtrückzahlung:
    • Im Einklang mit der aktuellen Laufzeit der Ausstehenden Anleihen ist ACCENTRO verpflichtet, die Ausstehenden Anleihen und die Neuen Super Senior Anleihen aus den Nettoerlösen der Verkäufe von Anlageimmobilien sowie aus der Realisierung bestimmter Forderungen vorzeitig zurückzuzahlen, wobei bestimmte Schwellenwerte und Karenzzeiten gelten.
    • Rückzahlungen auf den vorrangig besicherten Kapitalbetrag der Ausstehenden Anleihen dürfen erst erfolgen, wenn die Neuen Super Senior Anleihen (und etwaige Vorfälligkeitsprämien darauf) vollständig bezahlt wurden. Eine verpflichtende Rückzahlung des unbesicherten, qualifiziert nachrangigen Kapitalbetrages der Ausstehenden Anleihen ist nicht erforderlich.

 

Mitteilende Person:

Thomas Eisenlohr, Head of Investor Relations
Tel.: +49 (0)30 887181272
eisenlohr@accentro.de

 

Berlin, den 29. März 2025

Der Vorstand
ACCENTRO Real Estate AG
Kantstraße 44/45
D-10625 Berlin

ISIN: DE000A0KFKB3 / DE000A3H3D51 / DE000A254YS5

Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse, regulierter Markt (Prime Standard) / Luxembourg Stock Exchange

 



Ende der Insiderinformation

29.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Accentro Real Estate AG
Kantstr. 44/45
10625 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 - 887 181 - 0
Fax: +49 (0)30 - 887 181 - 11
E-Mail: info@accentro.ag
Internet: www.accentro.ag
ISIN: DE000A0KFKB3
WKN: A0KFKB
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2108580

 
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2108580  29.03.2025 CET/CEST

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