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EQS-CMS: CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 29.06.2023, 18:00 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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CANCOM SE 25,20 EUR -1,75 % Lang & Schwarz

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CANCOM SE / CANCOM SE / Aktienrückkauf - Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

29.06.2023 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Aktienrückkauf - Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052


ISIN: DE0005419105

Das von der CANCOM SE am 21. Juni 2023 per Ad hoc-Mitteilung angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 3. Juli 2023 und soll spätestens am 30. Juni 2024 beendet werden. Ein Wertpapierhaus bzw. Kreditinstitut wird maximal bis zu Stück 3.854.800 Aktien der Gesellschaft zurückkaufen, wobei jedoch der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von EUR 155.000.000,00 ohne Nebenerwerbskosten begrenzt ist.

Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 eingeräumten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Juni 2027 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Maßgebend für die Grenze von 10 % ist die Grundkapitalziffer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der Aktie der CANCOM SE im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere zur Verfolgung eines oder mehrerer der unter Ziff. 4 a) bis f) sowie Ziff. 5 der Ermächtigung genannten Ziele, sowie einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Die Gesellschaft wird den Erwerb nach Maßgabe der Vorgaben des Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 durchführen.

Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der CANCOM SE durch Einschaltung eines unabhängigen Wertpapierhauses bzw. Kreditinstituts erfolgen. Das Wertpapierhaus bzw. das Kreditinstitut muss den Erwerb von Aktien der CANCOM SE in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Ermächtigung vom 28. Juni 2022 einhalten.

Das Wertpapierhaus bzw. das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der CANCOM SE entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der EU-VO 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der CANCOM SE. Die CANCOM SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Wertpapierhauses bzw. Kreditinstituts nehmen. Das Wertpapierhaus bzw. das Kreditinstitut darf hiernach an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin.

Der Vorstand der CANCOM SE kann das Aktienrückkaufprogramm, soweit rechtlich zulässig, jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen der EU-VO 596/2014 - wieder aufnehmen.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Abs. 3 EU-VO 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 EU-VO 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstags nach deren Ausführung in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben und unter anderem auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.cancom.de im Bereich „Investoren“ veröffentlicht.
 

München, 29. Juni 2023

CANCOM SE

Der Vorstand



29.06.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Deutschland
Internet: http://www.cancom.de

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1668787  29.06.2023 CET/CEST

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