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PROJECT verwehrt Fonds-Anlegern eine Aussprachemöglichkeit - soll die Entlastung der Geschäftsleitung ermogelt werden? 28.12.2023, 11:22 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Fonds/Hauptversammlung
PROJECT verwehrt Fonds-Anlegern eine Aussprachemöglichkeit - soll die Entlastung der Geschäftsleitung ermogelt werden?

28.12.2023 / 11:22 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Pressemitteilung

 

PROJECT verwehrt Fonds-Anlegern eine Aussprachemöglichkeit

 

Berlin, 28. Dezember 2023 - Die PROJECT Fonds Reale Werte GmbH hat den Fondsanlegern der PROJECT Gruppe noch eine Weihnachtsbotschaft geschickt und direkt vor den Feiertagen die Anleger aufgefordert, im schriftlichen Umlaufverfahren den Jahresabschluss 2022 zu genehmigen sowie die Komplementärin PROJECT Fonds Reale Werte GmbH und die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) PROJECT Investment AG zu entlasten.

 

Angesichts der laufenden Insolvenzen bei einer Vielzahl von Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften der PROJECT Gruppe und der Tatsache, dass die KVG noch wenige Tage zuvor nach Prüfung von Unterlagen bei der PROJECT Immobilien Management GmbH Strafanzeige erstattet und dies bekannt gemacht hatte, ist die Aufforderung zur schriftlichen Beschlussfassung eine Provokation. Kerstin Kondert, Vorstandsvorsitzende des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V., kritisiert das Vorgehen scharf: "Die Gesellschaftsverträge der Fonds sehen vor, dass die Anleger statt einer schriftlichen Beschlussfassung eine Präsenzversammlung fordern können. Dafür brauchen sie aber 20 Prozent der Anlegerstimmen und haben nur wenige Tage Zeit, was durch die Feiertage den Widerspruch praktisch unmöglich macht. Für mich sieht es danach aus, als würden sich Komplementärin und KVG ihre Entlastung ermogeln wollen." Kondert steht in der Sache auch im Austausch mit dem Journalisten Stefan Loipfinger, der das Vorgehen ebenfalls kritisiert: „Sich der dringend notwendigen Aussprache zu entziehen, ist nicht akzeptabel. Das widerspricht auch dem Grundgedanken von Beschlussfassungen im Umlaufverfahren, die eine Präsenzversammlung bei geringem Interesse aufgrund normalen Verlaufs ersetzen sollen. Angesichts der dramatischen Entwicklung bei PROJECT ist aber das Gegenteil der Fall und eine Aussprache wäre dringend notwendig.“

 

Anleger, die die Einberufung von Gesellschafterversammlungen fordern und der schriftlichen Beschlussfassung widersprechen wollen, können sich hierzu auch eines Musterschreibens bedienen, das mit anwaltlicher Unterstützung erarbeitet wurde und über das Forum des Aktionsbundes unter folgendem Link heruntergeladen werden kann:

https://forum.aktionsbund.de/viewtopic.php?p=24202#p24202

Anleger sollten den Widerspruch schnellstmöglich erklären, damit das jeweilige Quorum von 20 Prozent innerhalb der engen Fristen erreicht werden kann.

 

Über den Aktionsbund:

Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. mit derzeit mehr als 2.000 Mitgliedern vertritt seit mehr als 20 Jahren Anlegerinteressen im Grauen Kapitalmarkt und hilft insbesondere dabei, die Anlegerinteressen zu bündeln.

 

Ansprechpartner: Kerstin Kondert, kondert@aktionsbund.de, Tel. 030/31 51 93 40

 



Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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