Ein Shortseller-Report stellt Nussir sowie die US-Projekte Springer und Apex infrage. Entscheidend ist jedoch die Trennung zwischen bestehenden Risiken und bislang nicht eingetretenen Rechtsfolgen.
- Anzeige/Werbung - Dieser Artikel erscheint im Auftrag von Blue Moon Metals Inc.! Bezahlte Beziehung: SRC swiss resource capital AG unterhält einen entgeltlichen IR-Beratervertrag mit Blue Moon Metals. · Ersteller: SRC swiss resource capital AG · Erstveröffentlichung: 17.08.2026, 5:33 Uhr Berlin/Zürich ·
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
der Shortseller-Report von Viceroy Research hat die Aktie von Blue Moon Metals (WKN: A413T9) erheblich unter Druck gesetzt.
Im Zentrum steht die Behauptung, das norwegische Nussir-Projekt werde seine Genehmigung zur Ablagerung von Aufbereitungsrückständen im Repparfjord verlieren.
Genau diese zentrale negative Rechtsfolge ist bislang jedoch nicht eingetreten.
Der Report weist auf Genehmigungs-, Umwelt- und Umsetzungsrisiken hin. Er vermischt aber teilweise bestehende Prüfungsrisiken mit möglichen künftigen Rechtsfolgen. Für Anleger ist diese Unterscheidung entscheidend: Ein Risiko kann sich ergeben, ohne bereits einem Widerruf oder einem Projektstopp gleichzukommen.
Die zentrale Fehlinterpretation
Das Urteil des norwegischen Obersten Gerichtshofs vom 17. Juni 2026 betraf das Engebø-Projekt, nicht Nussir. Es kann eine erneute Prüfung vergleichbarer wasserrechtlicher Entscheidungen auslösen, erklärt die Nussir-Genehmigung aber nicht automatisch für ungültig. Nussir war weder Partei noch unmittelbarer Gegenstand des Verfahrens.
Ähnliches gilt für das Schreiben der EFTA-Überwachungsbehörde ESA vom 23. April 2026. ESA kritisiert Norwegens Anwendung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und bezieht Repparfjord ein. Das Schreiben richtet sich jedoch gegen den Staat Norwegen und ist der erste formelle Schritt eines mehrstufigen Verfahrens – kein Gerichtsurteil und kein Widerrufsbescheid gegen Nussir.
Das norwegische Klima- und Umweltministerium prüft die Auswirkungen. Damit kann ein Rechtsrisiko einhergehen. Der entscheidende Status quo lautet jedoch: Nussirs Genehmigung wurde bislang weder widerrufen noch ausgesetzt, eine behördliche Stilllegungsanordnung ist nicht bekannt.
Separat offen bleibt die kapitalmarktrechtliche Frage, ob das ESA-Verfahren in früheren Finanzierungs- oder Prospektunterlagen projektspezifischer hätte erläutert werden müssen. Ein Offenlegungsverstoß ist nicht abschließend festgestellt.
Fünf Fakten, die gegen die Untergangsthese sprechen:
- Genehmigung weiterhin wirksam: Der vom Shortseller erwartete Widerruf ist bislang nicht erfolgt.
- Engebø ist nicht Nussir: Das Urteil schafft ein Übertragungsrisiko, entscheidet aber nicht unmittelbar über Nussir.
- ESA ist kein Widerrufsbescheid: Das Verfahren kann weitere Schritte auslösen, hebt die Genehmigung aber nicht selbst auf.
- Weitere Behördenentscheidungen liegen vor: Nach Angaben von Blue Moon wurden im Juni 2026 der Abfallwirtschaftsplan genehmigt, die Einleitungsgenehmigung aktualisiert und der überarbeitete Betriebsplan genehmigt. Wie weit diese Entscheidungen das Engebø-Urteil bereits berücksichtigen, ist öffentlich noch nicht abschließend erkennbar.
- CRMA-Status besteht fort: Nussir ist weiterhin strategisches Projekt nach dem Critical Raw Materials Act. Der Report nennt keine konkrete CRMA-Bestimmung, nach der der Hartree-Offtake automatisch zur Aberkennung führt.
Nussir ist mehr als ein frühes Explorationsprojekt
Blue Moon veröffentlichte im April 2026 eine Machbarkeitsstudie und traf anschließend die endgültige Investitionsentscheidung. Nach Unternehmensangaben sieht die Studie eine 13-jährige Minenlaufzeit, eine Verarbeitung von 6.000 Tonnen täglich und eine durchschnittliche Jahresproduktion von rund 19.000 Tonnen Kupferäquivalent vor.
Genannt werden außerdem ein anfänglicher Kapitalbedarf von rund 184 Mio. USD und ein nachsteuerlicher Kapitalwert bei 8 % Diskontierung von rund 235 Mio. USD. Diese Kennzahlen zeigen, dass Nussir auf einer deutlich belastbareren technischen Grundlage steht als ein rein konzeptionelles Projekt. Parallel vergab Blue Moon einen EPC-Auftrag für wesentliche Teile der geplanten Aufbereitungsanlage an MOMEK Services.
Springer und Apex schaffen zusätzliche Optionen
Beim US-Wolframprojekt Springer verweist Blue Moon auf vorhandene Infrastruktur, darunter eine historische Flotationsanlage mit nominell 1.200 Tonnen Tageskapazität, Schächte sowie Energie-, Wasser- und Tailings-Infrastruktur. Das angekündigte Programm mit rund 67.000 m Diamantbohrungen und der erneuten Untersuchung von rund 18.000 m historischem Bohrkern könnte die Grundlage für eine aktuelle Ressource und spätere Studien schaffen.
Bei Apex lieferte eine selektive 100 kg-Probe nach Unternehmensangaben 0,180 % Germanium, 0,0273 % Gallium und 1,96 % Kupfer. Das ist ein interessantes technisches Signal. Repräsentative Bohr-, Proben- und Metallurgiedaten bleiben aber erforderlich.
Fazit: Risiken gibt es immer, aber noch kein bestätigter Projektkollaps
Der Shortseller-Report spricht Risiken an, stellt mögliche negative Entwicklungen jedoch teilweise mit einer Sicherheit dar, die durch die bislang veröffentlichten Behörden- und Gerichtsentscheidungen nicht bestätigt wird. Die zentrale Nussir-Genehmigung besteht fort, der CRMA-Status wurde nicht aberkannt und weitere Projektgenehmigungen wurden nach Unternehmensangaben erteilt.
Die derzeitige Faktenlage entspricht nicht einem bereits gescheiterten oder behördlich gestoppten Projekt. Entscheidend werden nun die weitere Prüfung in Norwegen, zusätzliche Transparenz zum Genehmigungsstatus sowie die technischen Fortschritte bei Nussir, Springer und Apex sein.
Die relative Kursstärke der vergangenen Tage spricht dafür, auch im Fall weiterer Veröffentlichungen des Shortsellers besonnen zu bleiben und neue Vorwürfe konsequent an der jeweils überprüfbaren Faktenlage zu messen.
Viele Grüße
Ihr
Marc Ollinger
Swiss Resource Capital AG
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Quellen und Methodik
Der Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Unternehmensmeldungen, regulatorischen Dokumenten, Gerichts- und Behördeninformationen sowie den Reports von Viceroy Research. Tatsachen, Unternehmensangaben, Prognosen und redaktionelle Bewertungen wurden soweit möglich getrennt gekennzeichnet.
• Viceroy Research: „Blue Moon Metals – License to Shill“, 12. August 2026
• Viceroy Research: „Blue Moon Metals – Response to the Non-Response“, 13. August 2026
• Norwegisches Klima- und Umweltministerium: Antwort an ESA vom 3. Juli 2026
• EFTA Surveillance Authority: Case 86194, Letter of Formal Notice vom 23. April 2026
• Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1252
• Blue Moon Metals: Unternehmensmeldung vom 24. Juni 2026
• Blue Moon Metals: Nussir-Machbarkeitsstudie vom 16. April 2026
• Fastmarkets: Bericht zum Nussir-Offtake vom 7. Juli 2026
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2. Verfasser
Berufsbezeichnung: Freier Journalist
Auftraggeber des Verfassers: Swiss Resource Capital AG
Verbreiter: Swiss Resource Capital AG
Abschluss der Erstellung:16.08.2026 18:00 Uhr
3. Auftraggeber, IR-Vertrag und Vergütung
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Historische Schätzungen sind nicht ohne Weiteres als aktuelle Mineralressourcen oder Mineralreserven anzusehen. Mineralressourcen sind keine Mineralreserven und besitzen keine nachgewiesene wirtschaftliche Abbaubarkeit. Selektiv entnommene Proben sind möglicherweise nicht repräsentativ für durchschnittliche Gehalte, Kontinuität, Größe oder Wirtschaftlichkeit einer Lagerstätte.
10. Einordnung der Aussagen von Viceroy Research
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Viceroy Research legt nach eigener Darstellung ein wirtschaftliches Interesse an fallenden Kursen beziehungsweise eine entsprechende Shortposition offen. Dieser Umstand ist bei der Einordnung der Reports zu berücksichtigen, beweist für sich genommen jedoch weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit.
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