AURA ENERGY WKN: A0JMMZ ISIN: AU000000AEE7 Kürzel: VU1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
ASX VERÖFFENTLICHUNG 17. Juni 2026 Schwedische Parlamentsabstimmung erleichtert Uranminenentwicklung Aura Energy Limited (ASX: AEE, AIM: AURA) („Aura“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass 11. Juni 2026 Das schwedische Parlament stimmte für eine Änderung des Atomwirtschaftsgesetzes des Landes, damit Uran Der Bergbau wird nicht mehr als Atomanlage reguliert. Daher erfordert die Uranextraktion keine Notwendigkeit mehr ausdrückliche kommunale Zustimmung, Schaffung eines vorhersehbareren Genehmigungsrahmens, der zukünftiges Uran erleichtern wird Minenentwicklung. Phil Mitchell, Executive Chairman von Aura Energy, kommentierte: „Die Dynamik in der pro-nuklearen Gesetzgebung setzt sich in Schweden fort, wo die Entfernung des Urans Das Bergbauverbot im Januar 2026 wurde nun mit der Freigabe des Uranbergbaus ergänzt, da eine Atomanlage. Dieser Schritt bringt Uran in Einklang mit anderen Mineralien und schafft eine vorhersehbarere, einheitliches Genehmigungsverfahren für den Uranabbau in Schweden. Die Lagerstätte Häggån von Aura umfasst 800M lbs Uran, eine der größten unerschlossenen Uranressourcen in der Welt1, und die die SGU kürzlich als Hinterlegung von nationalem Interesse (riksintresse) vorgeschlagen hat für Wertvolle Materialien. Mit einem sich entwickelnden regulatorischen Umfeld in Schweden, das eindeutig unterstützt Investitionen in die Mineralexploration und -entwicklung, Aura wird weiterhin mit lokalen Gemeinden zusammenarbeiten als entscheidende Akteure bei der Einrichtung eines erfolgreichen Bergbaubetriebs in Schweden.“ WICHTIGE DETAILS Das schwedische Parlament hat für die Aktualisierung des Nuclear Activities Act (Sw. lagen 1984:3 om gestimmt kärnteknisk verksamhet) sowie damit verbundene Rechtsvorschriften. Die Abstimmung ist Teil der Regierung größere Überarbeitung der schwedischen Energiepolitik, die den Weg für eine Ausweitung der Kernenergie freimacht Schweden. Folglich wird der Uranabbau nicht mehr als Atomanlage reguliert, wodurch die Notwendigkeit entfällt für eine ausdrückliche kommunale Zustimmung für die Erschließung eines Uranbergwerks. Die Gesetzesänderungen des Atomgesetzes werden voraussichtlich am 15. Juli 2026 in Kraft treten. Die Abstimmung ist die zweite Rechtsvorschrift, die die Erschließung von Uranminen erleichtern soll in Schweden und folgt auf die Aufhebung des Verbots der Uranexploration und des Bergbaus mit Wirkung zum Januar 2026. Es folgt auch dem Vorschlag des Swedish Geological Survey (SGU) April 2026, die Häggån Hinterlegung als Hinterlegung von nationalen Zinsen (riksintresse) für wertvolle Stoffe oder Materialien. ENDEN
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