AURELIUS Forum: Community User: RajonRondo89
Also aurelius könnte sich hier meiner Meinung nach ganz schön auf Glatteis begeben haben. Zumindest so wie sie es durchgeführt haben bzw. Dabei sind es durchzuführen ist es meines Erachtens rechtswidrig, denn: Nach § 39 Börsengesetz n.F. gilt auch ein Downlisting als Delisting, sofern nicht an einem weiteren regulierten Markt die Zulassung zum Handel aufrechterhalten wird. Sprich die müssen ein Abfindungsangebot unterbreiten und zwar vor dem eingereichten Antrag. Zeitpunkt des Abfindungsangebots Die Angebotsunterlage muss bereits veröffentlicht sein, wenn der Delisting-Antrag gestellt wird, und ausdrücklich auf den Delisting-Antrag hinweisen. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2016/fa_bj_1601_delisting.html Ich habe bisher zumindest keines erhalten! Von daher werde ich mal deren legal Abteilung anschreiben und um Stellungnahme bitten. Anhand dessen werde ich dann erwegen aurelius zu verklagen.
Erkennen kann man es am Tag des Geschehens nicht direkt, man kann nur mutmaßen, wenn das Volumen hoch ist. Wir wissen in den letzten Tagen wurden fast für 100 mio Euro Aureliusaktien gehandelt und wir wissen der Kurs ist gefallen. Also Akteure die viel Kapital haben waren bereit für immer niedrigere Kurse ihre Aktien abzugeben. Natürlich müssen das keine Fonds gewesen sein, aber die Vermutung liegt nahe, da sie gesagt, die Richtlinien von vielen Fonds so ausgestaltet ist, das sie keine Aktien im einfachen Freiverkehr halten dürfen. Von den besagten trifft das teilweise z.b. auf einen Fonds von Black Rock (da halten/hielten zwei verschiedene Fonds Aureliusaktien)
Erkennen kann man es am Tag des Geschehens nicht direkt, man kann nur mutmaßen, wenn das Volumen hoch ist. Wir wissen in den letzten Tagen wurden fast für 100 mio Euro Aureliusaktien gehandelt und wir wissen der Kurs ist gefallen. Also Akteure die viel Kapital haben waren bereit für immer niedrigere Kurse ihre Aktien abzugeben. Natürlich müssen das keine Fonds gewesen sein, aber die Vermutung liegt nahe, da sie gesagt, die Richtlinien von vielen Fonds so ausgestaltet ist, das sie keine Aktien im einfachen Freiverkehr halten dürfen. Von den besagten trifft das teilweise z.b. auf einen Fonds von Black Rock (da halten/hielten zwei verschiedene Fonds Aureliusaktien)
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