AURELIUS Forum: Community User: RajonRondo89
Also aurelius könnte sich hier meiner Meinung nach ganz schön auf Glatteis begeben haben. Zumindest so wie sie es durchgeführt haben bzw. Dabei sind es durchzuführen ist es meines Erachtens rechtswidrig, denn: Nach § 39 Börsengesetz n.F. gilt auch ein Downlisting als Delisting, sofern nicht an einem weiteren regulierten Markt die Zulassung zum Handel aufrechterhalten wird. Sprich die müssen ein Abfindungsangebot unterbreiten und zwar vor dem eingereichten Antrag. Zeitpunkt des Abfindungsangebots Die Angebotsunterlage muss bereits veröffentlicht sein, wenn der Delisting-Antrag gestellt wird, und ausdrücklich auf den Delisting-Antrag hinweisen. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2016/fa_bj_1601_delisting.html Ich habe bisher zumindest keines erhalten! Von daher werde ich mal deren legal Abteilung anschreiben und um Stellungnahme bitten. Anhand dessen werde ich dann erwegen aurelius zu verklagen.
Diese Mitteilungen sind erst ab 3% verpflichtend, daher muss theoretisch niemand irgendwas melden, wenn dann freiwillig. Nur weil eine Aktie nicht mehr blrsengehandelt ist, bedeutet das nicht, das keine Dividenden mehr gezahlt werden. Das eine hat mit dem anderen nichts zutun.
Diese Mitteilungen sind erst ab 3% verpflichtend, daher muss theoretisch niemand irgendwas melden, wenn dann freiwillig. Nur weil eine Aktie nicht mehr blrsengehandelt ist, bedeutet das nicht, das keine Dividenden mehr gezahlt werden. Das eine hat mit dem anderen nichts zutun.
Also aurelius könnte sich hier meiner Meinung nach ganz schön auf Glatteis begeben haben. Zumindest so wie sie es durchgeführt haben bzw. Dabei sind es durchzuführen ist es meines Erachtens rechtswidrig, denn: Nach § 39 Börsengesetz n.F. gilt auch ein Downlisting als Delisting, sofern nicht an einem weiteren regulierten Markt die Zulassung zum Handel aufrechterhalten wird. Sprich die müssen ein Abfindungsangebot unterbreiten und zwar vor dem eingereichten Antrag. Zeitpunkt des Abfindungsangebots Die Angebotsunterlage muss bereits veröffentlicht sein, wenn der Delisting-Antrag gestellt wird, und ausdrücklich auf den Delisting-Antrag hinweisen. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2016/fa_bj_1601_delisting.html Ich habe bisher zumindest keines erhalten! Von daher werde ich mal deren legal Abteilung anschreiben und um Stellungnahme bitten. Anhand dessen werde ich dann erwegen aurelius zu verklagen.
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