DRONESHIELD LTD WKN: A2DMAA ISIN: AU000000DRO2 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Quelle:ChatGPT Ja – grundsätzlich hast du recht. Bei börsennotierten Unternehmen ist es üblich, dass Vorstände oder Directors vor einem Aktienverkauf bestätigen müssen, dass sie keine kursrelevanten, nicht öffentlichen Informationen (Material Non-Public Information, MNPI) besitzen. Das ergibt sich aus Insiderhandelsgesetzen und zusätzlich aus den internen Trading Policies der Unternehmen. Bei DroneShield war das sogar ausdrücklich vorgesehen. Die damals gültige Trading Policy verlangte unter anderem: * vorherige schriftliche Genehmigung des Verkaufs, * Einhaltung der Trading Windows, * Verbot des Handels bei Besitz von Insiderinformationen, * Genehmigung durch den Chairman bzw. das Board für Directors. Warum wird dann überhaupt ermittelt? Das ist der entscheidende Punkt: Die ASIC untersucht meines Wissens nicht einfach, ob eine Erklärung unterschrieben wurde. Sie untersucht vielmehr, ob * die Directors tatsächlich keine Insiderinformationen hatten, * die internen Genehmigungsprozesse korrekt waren, * die Continuous-Disclosure-Pflichten eingehalten wurden, * und ob die Marktinformationen vollständig und korrekt waren. Mit anderen Worten: Eine unterschriebene Erklärung schützt niemanden, wenn sie objektiv falsch war. Falls jemand bestätigt: “Ich kenne keine kursrelevanten Informationen” …und sich später herausstellt, dass er sehr wohl von solchen Informationen wusste, wäre genau das Gegenstand einer Untersuchung. Genau hier liegt die Besonderheit bei DroneShield Nach außen sagte DroneShield damals sinngemäß: * die Directors hätten ordnungsgemäß Genehmigungen erhalten, * die Gesellschaft habe keine Kenntnis von den konkreten Verkaufsabsichten gehabt, * die Directors hätten nicht auf Basis nichtöffentlicher Informationen gehandelt. Die ASX stellte jedoch zahlreiche Nachfragen, weil zeitlich mehrere Ereignisse zusammenfielen: * große Aktienverkäufe der Directors, * eine später zurückgezogene Unternehmensmeldung, * erhebliche Kursbewegungen, * Fragen zur internen Offenlegung. Das allein beweist kein Fehlverhalten, reicht aber aus, damit eine Aufsichtsbehörde genauer hinschaut. Danach hat DroneShield die Regeln sogar verschärft Nach der Governance-Überprüfung wurden unter anderem eingeführt: * strengere Genehmigungsprozesse, * zusätzliche Genehmigungsinstanzen, * längere Blackout-Perioden, * ein sogenannter “Front Page Test” (“Würde dieser Handel auf der Titelseite einer Zeitung gut aussehen?”), * deutlich strengere Governance-Regeln für Director-Trades. Das ist ein Hinweis darauf, dass selbst das Unternehmen Verbesserungsbedarf gesehen hat – ohne dass dies automatisch bedeutet, dass Insiderhandel stattgefunden hat.
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