DRONESHIELD LTD WKN: A2DMAA ISIN: AU000000DRO2 Kürzel: DRH Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

1,135 EUR
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22. August 2026, 12:55 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 56.342
M_90
M_90, 11. Aug 13:54 Uhr
1
https://www.linkedin.com/posts/scopex-sarl_scopex-droneshield-rfpatrol-activity-7492876993554718720-DvVN?utm_source=share&utm_medium=member_android&rcm=ACoAAF730jkBRo0UwZAxNXy0fsMJXc7JzXH-IQA
G
Glomp, 11. Aug 13:57 Uhr
1
Nicht soviele gute Nachrichten , das tut der Aktie nicht gut
BullMarsi
BullMarsi, 11. Aug 14:28 Uhr
0

Was ist denn jetzt schon wieder los?

Zu viele gute Nachrichten und zu viele Drohnensichtung auch in Australien..
P
PaulEast, 11. Aug 14:34 Uhr
0
Ich finde die Nachrichten auch gut. Besonders die Ausschreibung des US Militärs für die Basis in Texas…
Fusion
Fusion, 11. Aug 15:03 Uhr
0
Was KI zu dieser ASIC-Thematik sagt; Aller Wahrscheinlichkeit nach läuft es auf eine Geldstrafe, strengere Governance-Auflagen und verfahrenstechnische Rügen gegen Einzelpersonen hinaus, während das operative Kerngeschäft weiterläuft. ​Die wahrscheinlichste Entwicklung im Detail ​Geldstrafe & Formale Abmahnung für das Unternehmen: ASIC verhängt sehr häufig zivilrechtliche Bußgelder wegen Mängeln bei Continuous-Disclosure-Pflichten (Ad-hoc-Publizität). Da DroneShield bereits Abhilfemaßnahmen getroffen hat (Managementwechsel, Anhebung der Wesentlichkeitsgrenze für Vertragsmeldungen von 5 auf 20 Mio. AUD), wird die Behörde dies voraussichtlich strafmildernd berücksichtigen. ​Fokus auf das frühere Management: Wenn ASIC Fehlverhalten feststellt, betrifft das primär die handelnden Personen des Zeitraums November 2025 (insb. den Ex-CEO Oleg Vornik und Ex-Board-Mitglieder). Diesen drohen persönliche Geldbußen oder vorübergehende Tätigkeitsverbote für Führungspositionen. ​Kein operativer "Todesstoß": Eine Stilllegung des Geschäftsbetriebs oder ein Delisting der Aktie gilt als äußerst unwahrscheinlich, da es sich um administrative Fehler bei Vertragsdeklarationen und Governance-Schwachstellen handelt – das operative Geschäft und das Rekord-Umsatzwachstum bei Gegen-Drohnen-Systemen bleiben davon weitgehend unberührt. ​Was das für den Markt bedeutet ​Sobald die ASIC das Verfahren mit einer definierten Strafe beendet, entfällt das lähmende Regulierungsrisiko (die "Regulierungswolke"). Ein solches Ergebnis wird von Märkten oft als befreiendes Event ("Clearing Event") eingestuft, was den Weg für eine fundamentale Neubewertung und das Eindecken von Short-Positionen ebnen kann.
Mrsgoodsweetheart
Mrsgoodsweetheart, 11. Aug 13:46 Uhr
0
Was ist denn jetzt schon wieder los?
S
Sandy999, 11. Aug 13:24 Uhr
0
Que vadis ?? Euro 1,20 ??!!
Peterpio
Peterpio, 11. Aug 13:18 Uhr
0
Geht ja schön wieder bergab heute
N
Nutzername3210, 11. Aug 13:13 Uhr
1
Gerade bei der SZ gesehen, das System klingt vergleichbar und kommt aus Deutschland. https://aartos-solutions.com/2026/06/16/aaronia-ag-unveils-aartos-hawk-t1-at-eurosatory-2026/
G
Glomp, 11. Aug 13:11 Uhr
0
Naja gute Nachrichten Aktie fällt , schlechte Nachrichten Aktie fallt , gar keine Nachricht Aktie steigt
S
Sanjo, 11. Aug 13:11 Uhr
0
Echt ich hab schon wieder gekauft Die Shorter werden noch bluten
D
Dax0, 11. Aug 12:33 Uhr
0
Da kann passieren was will die Aktie ist verflucht.
T
Tabaras, 11. Aug 12:28 Uhr
2

Hier wird gar nichts explodieren, wir können froh sein wenn dieses jahr noch 1,70 bis 2 kommen

Nur schadlos hier rauskommen.
BullMarsi
BullMarsi, 11. Aug 12:27 Uhr
0

US Air Force plant Beschaffung von DroneShield-Systemen Die US Air Force hat am 5. August 2026 eine Ausschreibung für die Goodfellow Air Force Base in Texas veröffentlicht. Die Ausschreibung trägt die Nummer FA303026Q0036. Gegenstand der Beschaffung ist ausdrücklich ein DroneShield Immediate Response Kit (IRK). Zum vorgesehenen System gehören unter anderem Komponenten wie DroneGun Mk4A, RfPatrol Mk2 und die C2 Tactical Suite sowie Zubehör, Software und Support. Die Angebotsfrist läuft bis zum 19. August 2026. Als voraussichtlicher Zeitpunkt für die Vergabe wird ungefähr der 1. September 2026 genannt. Die Finanzierung für die geplante Beschaffung ist laut Ausschreibungsinformationen vorhanden. Besonders relevant ist, dass die Ausschreibung auf DroneShield-Produkte als gewünschte Lösung ausgerichtet ist und nicht lediglich allgemein nach einem beliebigen Counter-UAS-System sucht. Die Ausschreibung ist als Small-Business-Set-Aside strukturiert. Dadurch kann der eigentliche Vertrag beispielsweise an einen US-amerikanischen Händler oder Integrator vergeben werden, der anschließend die entsprechenden DroneShield-Systeme liefert. Wichtig: Eine Ausschreibung ist noch kein erteilter Auftrag. Erst mit der tatsächlichen Vergabe steht fest, ob und in welchem Umfang die Beschaffung umgesetzt wird. Strategisch ist die Entwicklung dennoch interessant, da sie zeigt, dass DroneShield-Produkte bei Einrichtungen der US Air Force konkret für Counter-UAS-Anwendungen in Betracht gezogen werden. Entscheidend wird sein, ob daraus weitere Bestellungen oder größere Beschaffungsprogramme entstehen.

Gut gefunden, Danke
d
dx07, 11. Aug 11:56 Uhr
3
US Air Force plant Beschaffung von DroneShield-Systemen Die US Air Force hat am 5. August 2026 eine Ausschreibung für die Goodfellow Air Force Base in Texas veröffentlicht. Die Ausschreibung trägt die Nummer FA303026Q0036. Gegenstand der Beschaffung ist ausdrücklich ein DroneShield Immediate Response Kit (IRK). Zum vorgesehenen System gehören unter anderem Komponenten wie DroneGun Mk4A, RfPatrol Mk2 und die C2 Tactical Suite sowie Zubehör, Software und Support. Die Angebotsfrist läuft bis zum 19. August 2026. Als voraussichtlicher Zeitpunkt für die Vergabe wird ungefähr der 1. September 2026 genannt. Die Finanzierung für die geplante Beschaffung ist laut Ausschreibungsinformationen vorhanden. Besonders relevant ist, dass die Ausschreibung auf DroneShield-Produkte als gewünschte Lösung ausgerichtet ist und nicht lediglich allgemein nach einem beliebigen Counter-UAS-System sucht. Die Ausschreibung ist als Small-Business-Set-Aside strukturiert. Dadurch kann der eigentliche Vertrag beispielsweise an einen US-amerikanischen Händler oder Integrator vergeben werden, der anschließend die entsprechenden DroneShield-Systeme liefert. Wichtig: Eine Ausschreibung ist noch kein erteilter Auftrag. Erst mit der tatsächlichen Vergabe steht fest, ob und in welchem Umfang die Beschaffung umgesetzt wird. Strategisch ist die Entwicklung dennoch interessant, da sie zeigt, dass DroneShield-Produkte bei Einrichtungen der US Air Force konkret für Counter-UAS-Anwendungen in Betracht gezogen werden. Entscheidend wird sein, ob daraus weitere Bestellungen oder größere Beschaffungsprogramme entstehen.
D
Dax0, 11. Aug 11:22 Uhr
0
Nach unten ist noch viel Luft…
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