Exela Tech. nach RS Forum: Community User: matze0891

Kommentare 62.490
TheOneDay
TheOneDay, 01.02.2023 18:17 Uhr
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Und damals dachte ich cogburn wäre schlimm
TheOneDay
TheOneDay, 01.02.2023 18:16 Uhr
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Sind die Zahlen schlechter und vom Kurs brauch ich nicht sprechen
TheOneDay
TheOneDay, 01.02.2023 18:16 Uhr
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Seit dem Par diesen Laden als ceo übernommen hat
SignorRossi
SignorRossi, 01.02.2023 18:07 Uhr
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wir sprechen hier nicht von der 1$ Regel ,sondern von der 10 Cent Regel über die am 2. März eine Anhörung stattfindet , aber bei diesen Kurs dürfte die wohl eh unsinnig sein.. Aber Wunder gibt es immer wieder ,heute oder morgen können die geschehen (Katja Ebstein )🍀
G
Gast-754394000, 01.02.2023 18:01 Uhr
0
Aber die werden von der Nasdaq gekickt so siehts aus
G
Gast-754394000, 01.02.2023 18:00 Uhr
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Sprich Exela möchte nicht mehr an der nasdaq gelistet sein
G
Gast-754394000, 01.02.2023 17:59 Uhr
0

Ich verstehe nicht wer hier immer von Delisting erzählt. Und wenn es ein Delisting geben sollte dann tritt hier folgendes in Kraft. Da der Aktionär gesetzlich geschützt ist. Wir bekommen ein Angebot vor Bekanntgabe mit dem Durchschnittspreis der letzten 6 Monate. Somit muss exela uns die Aktien zurückkaufen

Bei deinen schönen kopierten Texten hier geht es aber um freiwilliges Delisting
TheOneDay
TheOneDay, 01.02.2023 17:52 Uhr
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Versus System der neue hot stock...gerade doppel boden gemacht☄☄☄

Bagholder
SignorRossi
SignorRossi, 01.02.2023 17:50 Uhr
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schon mal was von OTC Handel gehört ?
SignorRossi
SignorRossi, 01.02.2023 17:49 Uhr
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Ich verstehe nicht wer hier immer von Delisting erzählt. Und wenn es ein Delisting geben sollte dann tritt hier folgendes in Kraft. Da der Aktionär gesetzlich geschützt ist. Wir bekommen ein Angebot vor Bekanntgabe mit dem Durchschnittspreis der letzten 6 Monate. Somit muss exela uns die Aktien zurückkaufen

??? die 3 Fragezeichen 🤣
I
Innerwinner, 01.02.2023 17:45 Uhr
0
Versus System der neue hot stock...gerade doppel boden gemacht☄☄☄
TheOneDay
TheOneDay, 01.02.2023 17:38 Uhr
0

Zustimmung von Börsenaufsicht und Aufsichtsrat nötig Damit sich ein Unternehmen von der Börse verabschieden kann, bedarf es zum einen der Zustimmung der BaFin, auf der anderen Seite muss auch der Aufsichtsrat des Unternehmens seine Einwilligung geben. Im Jahr 2015 führte die Reform des Börsengesetzes dazu, dass Aktionäre im Fall eines Börsenrückzugs besser geschützt werden. Seither muss den Anlegern bei Bekanntgabe einer geplanten Dekotierung ein Abfindungsgebot gemacht werden. Und das, noch bevor der eigentliche Antrag zum Widerruf der Börsenzulassung gestellt wird.

Von der BaFin? Exela ist Nasdaq
DIMA_Invest
DIMA_Invest, 01.02.2023 17:38 Uhr
0
Hab sogar auf 40.000 Stück heute aufgestockt
DIMA_Invest
DIMA_Invest, 01.02.2023 17:38 Uhr
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Manchmal hab ich das Gefühl hier sind nur unwissende Menschen in den Foren. Somit ist 0,05 Cent ein absoluter schnapper als Preis. Sollte die Aktie von der Börse gehen.
DIMA_Invest
DIMA_Invest, 01.02.2023 17:36 Uhr
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Abfindungsangebot nötig Zur Berechnung dieser Abfindung gibt es einen Richtwert. So sollte sie dem Durchschnittspreis der letzten sechs Monate der Aktie entsprechen. Nur in einigen Ausnahmefällen wird die Abfindung mithilfe der Unternehmensbewertung ermittelt. Zu solchen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn sich das Unternehmen bis zu sechs Monate vor Stellen des Abfindungsangebots etwas hat zuschulden kommen lassen, was den Aktienkurs sehr gedrückt hat, zum Beispiel falsche Informationen verbreitet oder Ad-hoc-Meldungen unterlassen. Darüber hinaus legt das Börsengesetz auch fest, dass die Abfindung immer einem Geldbetrag in Euro entsprechen muss, andere Währungen oder auch andere Aktien dürfen nicht bei einem Delisting angeboten werden.
DIMA_Invest
DIMA_Invest, 01.02.2023 17:36 Uhr
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Zustimmung von Börsenaufsicht und Aufsichtsrat nötig Damit sich ein Unternehmen von der Börse verabschieden kann, bedarf es zum einen der Zustimmung der BaFin, auf der anderen Seite muss auch der Aufsichtsrat des Unternehmens seine Einwilligung geben. Im Jahr 2015 führte die Reform des Börsengesetzes dazu, dass Aktionäre im Fall eines Börsenrückzugs besser geschützt werden. Seither muss den Anlegern bei Bekanntgabe einer geplanten Dekotierung ein Abfindungsgebot gemacht werden. Und das, noch bevor der eigentliche Antrag zum Widerruf der Börsenzulassung gestellt wird.
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