für alle, die es ehrlich meinen beim Traden. Forum: Community User: acikom2

Kommentare 489.144
johnplayer
johnplayer, 30. Mär 14:49 Uhr
0

Frau Zweistein noch 36 Stunden und ich mache mit meinen drei Kindern Berlin unsicher.😜

In welchem Kiez wirst du dich rumtreiben?
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 30. Mär 14:49 Uhr
0

Falls das wegen der Beurkundung beim Notar kam: Eine Generalvollmacht ist ohne Notar rechtlich gültig, aber im Rechtsverkehr oft problematisch, da Banken und Behörden sie häufig nicht anerkennen. Eine notariell beurkundete Vollmacht bietet hohe Rechtssicherheit, bestätigt die Geschäftsfähigkeit und ist für Immobilien- sowie Grundbuchangelegenheiten zwingend erforderlich. Notar ist empfehlenswert für maximale Akzeptanz. Quelle: jurawelt.de Ich würde es empfehlen bzw. wir haben es wegen Rechtssicherheit so gemacht 🤷‍♀️

Wir haben notarielle Testamente und beim Amtsgericht hinterlegt.
Ännchen
Ännchen, 30. Mär 14:49 Uhr
1

Die transmortale, oder postmortale Vollmacht ist von riesengroße Bedeutung. Weil viele Generalvollmachten mit dem Tod enden. Dann hast Du Riesenprobleme bei Banken, oder wenn es um Immobilien geht. Mit so einer Vollmacht bist Du über den Tod hinaus sofort!!! handlungsfähig. Kein Erbschein nötig. Zu diesem Thema war letztens eine Sendung im TV. Vielleicht mal erkundigen. https://ibb.co/MDg4s9qW Habe das jetzt nicht gefunden, sorry

Eine Generalvollmacht endet nicht automatisch mit dem Tod, es sei denn, dies wurde ausdrücklich so im Dokument festgelegt. Also unsere gilt über den Tod hinaus 🤔
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 30. Mär 14:51 Uhr
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Ich weiß schon, warum ich das immer wieder vergesse. 🫣
Ännchen
Ännchen, 30. Mär 14:51 Uhr
0

Die transmortale, oder postmortale Vollmacht ist von riesengroße Bedeutung. Weil viele Generalvollmachten mit dem Tod enden. Dann hast Du Riesenprobleme bei Banken, oder wenn es um Immobilien geht. Mit so einer Vollmacht bist Du über den Tod hinaus sofort!!! handlungsfähig. Kein Erbschein nötig. Zu diesem Thema war letztens eine Sendung im TV. Vielleicht mal erkundigen. https://ibb.co/MDg4s9qW Habe das jetzt nicht gefunden, sorry

Da geht es ja nur um die postmortale Vollmacht 🤷‍♀️ die hilft dir zu Lebzeiten nicht
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 30. Mär 14:47 Uhr
1
Die transmortale, oder postmortale Vollmacht ist von riesengroße Bedeutung. Weil viele Generalvollmachten mit dem Tod enden. Dann hast Du Riesenprobleme bei Banken, oder wenn es um Immobilien geht. Mit so einer Vollmacht bist Du über den Tod hinaus sofort!!! handlungsfähig. Kein Erbschein nötig. Zu diesem Thema war letztens eine Sendung im TV. Vielleicht mal erkundigen. https://ibb.co/MDg4s9qW Habe das jetzt nicht gefunden, sorry
acikom2
acikom2, 30. Mär 14:42 Uhr
1

Ich denke das man nicht unbedingt einen Notar braucht. Glaube ich meinte Frau Zweistein

Ein Notar ist nicht notwendig. Es ist aber wie in meinem Fall aufwändig, beim Amtsgericht mit allen Unterlagen sowie Abgabe eines Vermögensverzeichnisses vorzugehen und dann nach Prüfung die entsprechenden Kosten zu tragen . Das ist bei der Hinterlegung bei einem Notar nicht notwendig. Ich habe alles hinter mir.
Barney007
Barney007, 30. Mär 14:41 Uhr
0

Freut mich! 🥳

Mich erst 😅
Ännchen
Ännchen, 30. Mär 14:41 Uhr
3

Nein

Falls das wegen der Beurkundung beim Notar kam: Eine Generalvollmacht ist ohne Notar rechtlich gültig, aber im Rechtsverkehr oft problematisch, da Banken und Behörden sie häufig nicht anerkennen. Eine notariell beurkundete Vollmacht bietet hohe Rechtssicherheit, bestätigt die Geschäftsfähigkeit und ist für Immobilien- sowie Grundbuchangelegenheiten zwingend erforderlich. Notar ist empfehlenswert für maximale Akzeptanz. Quelle: jurawelt.de Ich würde es empfehlen bzw. wir haben es wegen Rechtssicherheit so gemacht 🤷‍♀️
Barney007
Barney007, 30. Mär 14:40 Uhr
0

Nein

Frau Zweistein noch 36 Stunden und ich mache mit meinen drei Kindern Berlin unsicher.😜
Barney007
Barney007, 30. Mär 14:38 Uhr
1

Auf welches ja kam jetzt das nein?

Ich denke das man nicht unbedingt einen Notar braucht. Glaube ich meinte Frau Zweistein
Campi.
Campi., 30. Mär 14:38 Uhr
1

Tobi hat mich damals als Alleinerbin im Testament eingesetzt und seine Familie enterbt, so hätten sie nur Anspruch auf den Pflichtteil bekommen.

Bei Enterbung nur die Hälfte des Pflichtteils.
Ännchen
Ännchen, 30. Mär 14:35 Uhr
0

Nein

Auf welches ja kam jetzt das nein?
acikom2
acikom2, 30. Mär 14:35 Uhr
0
Tobi hat mich damals als Alleinerbin im Testament eingesetzt und seine Familie enterbt, so hätten sie nur Anspruch auf den Pflichtteil bekommen.
Barney007
Barney007, 30. Mär 14:35 Uhr
0

Ich hab heute natürlich GM unterstützt. 😂

Das hoffe ich doch. Gib mir mal noch ein paar Tipps außer Pepsi, Coca Cola und Procter & Gambel 🫣
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 30. Mär 14:34 Uhr
0

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