für alle, die es ehrlich meinen beim Traden. Forum: Community User: acikom2

Kommentare 488.481
acikom2
acikom2, 02.12.2024 21:06 Uhr
1

Vielen Dank, ich schau hier gerne rein. Immer ein toller Umgang. Ich hab nur wenig beizutragen, ich hab immer viele Ideen und viiieeelll zu wenig Ahnung 😅✌️

Wir sind ein gemischter Haufen mit mehr oder auch weniger Ahnung und so können wir uns gegenseitig unterstützen und auch Erfahrungen sammeln. Angefangen haben wir alle mal.
OliverB
OliverB, 02.12.2024 21:04 Uhr
1
So, bin daheim.
kreativchen.
kreativchen., 02.12.2024 21:04 Uhr
1
Ich denke das ist gesetzlich geregelt und darf nicht als minus zählen. Sowas hab ich auch noch nie gehört.
kreativchen.
kreativchen., 02.12.2024 21:03 Uhr
1
Arbeitszeit, die durch einen gesetzlichen Feiertag ausfällt, muss nicht nachgearbeitet werden und wird vom Arbeitgeber vergütet (§ 2 EntgFG). Sie wird automatisch auf die wöchentliche Sollarbeitszeit angerechnet. Das gilt auch für Minijobber, wenn diese an dem gesetzlichen Feiertag zur Arbeit eingeteilt gewesen wären.
K
Klimperklimper, 02.12.2024 21:03 Uhr
1

Dann sage ich : herzlich willkommen bei uns Klimperklimper😊👍

Vielen Dank, ich schau hier gerne rein. Immer ein toller Umgang. Ich hab nur wenig beizutragen, ich hab immer viele Ideen und viiieeelll zu wenig Ahnung 😅✌️
acikom2
acikom2, 02.12.2024 21:02 Uhr
0
Oliver, du hast doch einen Vertrag unterschrieben bei der Einstellung. Schaue dort doch vorsorglich einmal hinein, ob es da so etwas steht bezüglich der Arbeitszeiten.
kreativchen.
kreativchen., 02.12.2024 21:01 Uhr
1
Feiertage gelten als bezahlte freie Tage, für die Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Demzufolge sollten diese Tage neutral auf dem Arbeitszeitkonto behandelt werden, ohne dass dadurch Minusstunden entstehen.
acikom2
acikom2, 02.12.2024 20:58 Uhr
0

Huhu sorry, hab mich hier reingeschlichen, ich bin stiller Mitleser

Dann sage ich : herzlich willkommen bei uns Klimperklimper😊👍
kreativchen.
kreativchen., 02.12.2024 20:58 Uhr
0
https://www.deraktionaer.de/artikel/medien-ittk-technologie/update-super-micro-computer-jetzt-30-prozent-plus-20371057.html
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 02.12.2024 20:58 Uhr
2
Paragraf 2 EntgFG ist das. 😊
acikom2
acikom2, 02.12.2024 20:56 Uhr
0

Nun möchte ich aber mit 59 meinen Führungsjob nicht so gern verlieren..bin auf die Kohle schon angewiesen 🙄

Den Nachweis zu verlangen, ist doch rechtens. Du bist doch sicherlich nicht alleine bei dieser merkwürdigen Regelung
K
Klimperklimper, 02.12.2024 20:55 Uhr
3

Guten Abend Klimperklimper😊 genauso 👍

Huhu sorry, hab mich hier reingeschlichen, ich bin stiller Mitleser
K
Klimperklimper, 02.12.2024 20:55 Uhr
0

Nun möchte ich aber mit 59 meinen Führungsjob nicht so gern verlieren..bin auf die Kohle schon angewiesen 🙄

Dann hast du es ja fast geschafft, als Führungskraft kann man da doch sicher mal anklopfen was das soll. dich mit 59 loswerden ist ja auch nicht ohne oder billig. Ich glaube du kannst da entspannt rangehen
Hirschl
Hirschl, 02.12.2024 20:55 Uhr
1

Ja, davon gehen wir alle aus. Aber der Arbeitgeber bleibt stur bei seiner Meinung. Er meint, dass sich durch alle Feiertage Überstunden aufbauen, die mit den beiden Weihnachtsfeiertagen wieder ausgeglichen werden🤭

Bin ja nun auch seit vielen Jahren im Einzelhandel aber das ist mir komplett unbekannt 😂 alter Schwede sry aber das ist definitiv nicht rechtens, nachdem ich viele Jahre bei jemanden angestellt war der Arbeitsrecht auch sehr störend empfindet haben wir sehr oft das Arbeitsrecht durchgeblättert und sind nie auf sowas gestoßen
acikom2
acikom2, 02.12.2024 20:54 Uhr
2

Ich kenne viele Unternehmen, sowas habe ich noch nie gehört. Wenn ein Arbeitgeber sowas mit mir machen würde wäre das längstens mein Arbeitgeber gewesen. Die Zeiten der Ausbeutung von Mitarbeitern sind lange vorbei

Guten Abend Klimperklimper😊 genauso 👍
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