für alle, die es ehrlich meinen beim Traden. Forum: Community User: acikom2

Kommentare 506.041
ChristinaTrader
ChristinaTrader, 28.12.2024 18:07 Uhr
1

Es gibt schon jetzt ohne Ende Sammelklagen von diversen Anwaltskanzleien, nicht nur von Verbänden.

Anwaltskanzleien können keine Sammelklagen einreichen in Deutschlnd.
acikom2
acikom2, 28.12.2024 17:51 Uhr
0

Kann es denn ohne Ende Sammelklagen geben, wenn nur Verbraucherverbände Sammelklagen einreichen können?

Es gibt schon jetzt ohne Ende Sammelklagen von diversen Anwaltskanzleien, nicht nur von Verbänden.
ChristinaTrader
ChristinaTrader, 28.12.2024 17:28 Uhr
0

Es gibt mittlerweile ohne Ende Sammelklagen. 👍

Kann es denn ohne Ende Sammelklagen geben, wenn nur Verbraucherverbände Sammelklagen einreichen können?
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 28.12.2024 16:27 Uhr
0

Es gibt mittlerweile ohne Ende Sammelklagen. 👍

Genau 👍
acikom2
acikom2, 28.12.2024 16:26 Uhr
0

Genau so ist es. Da seinerseits bereits absehbar war, daß die neuen Berechnungen teilweise utopisch und nicht nachvollziehbar sind, sollte vorsorglich innerhalb der Frist der Einspruch erfolgen. Weil wahrscheinlich dann irgendwann Sammelklagen erfolgen werden und es dann ein Grundsatzurteil gibt, welches dann für die Leute, die vorsorglich Einspruch eingelegt haben, gilt.

Es gibt mittlerweile ohne Ende Sammelklagen. 👍
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 28.12.2024 16:19 Uhr
0
Oder so ähnlich 😁
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 28.12.2024 16:17 Uhr
1

Ich wurde 2023 darüber in Kenntnis gesetzt, das ich den Einspruch beim ersten Bescheid grundsätzlich einlegen soll, ob berechtigt oder nicht. Das habe ich gemacht. Es hieß seinerzeit, das man mit dem ersten Bescheid, den ich dann im Jahr 2023 bekommen habe, im Jahr 2025 ohne vorherigen Einspruch keine Handhabe mehr habe, dagegen vorzugehen. Dieser liegt mir noch nicht vor.

Genau so ist es. Da seinerseits bereits absehbar war, daß die neuen Berechnungen teilweise utopisch und nicht nachvollziehbar sind, sollte vorsorglich innerhalb der Frist der Einspruch erfolgen. Weil wahrscheinlich dann irgendwann Sammelklagen erfolgen werden und es dann ein Grundsatzurteil gibt, welches dann für die Leute, die vorsorglich Einspruch eingelegt haben, gilt.
acikom2
acikom2, 28.12.2024 16:13 Uhr
0

Hi Moni. 😘

🥰👍
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 28.12.2024 16:09 Uhr
0
Hi Moni. 😘
acikom2
acikom2, 28.12.2024 16:08 Uhr
0
Hallo Vanilla 🥰🙋🏻
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 28.12.2024 16:06 Uhr
1

Bei uns werden die Strompreise nächstes Jahr gesenkt. 😯 Verrückte Welt. 🤭

Die Strompreise sinken auch. Allerdings steigen dafür die Netzentgelte, deshalb wird es teurer.
acikom2
acikom2, 28.12.2024 16:05 Uhr
0

Ja, das hab ich verstanden, aber mit welcher Begründung? Ist das Grundstück falsch bewertet oder einfach weil der Betrag gestiegen ist? Zweitens wird wohl laut BdST NRW kaum Aussicht auf Erfolg haben 🤔

Ich wurde 2023 darüber in Kenntnis gesetzt, das ich den Einspruch beim ersten Bescheid grundsätzlich einlegen soll, ob berechtigt oder nicht. Das habe ich gemacht. Es hieß seinerzeit, das man mit dem ersten Bescheid, den ich dann im Jahr 2023 bekommen habe, im Jahr 2025 ohne vorherigen Einspruch keine Handhabe mehr habe, dagegen vorzugehen. Dieser liegt mir noch nicht vor.
acikom2
acikom2, 28.12.2024 15:59 Uhr
1

Grundversorger hätte bei uns erhöht für 2025. Die Seite hier finde ich ganz spannend. Da kann man seinen Wohnort suchen mit entsprechenden Stromanbietern und Ersparnis. Ob das wirklich so stimmt weiß ich nicht, aber anscheinend ist die Stromauskunft TÜV geprüft. Reinschauen schadet ja nicht. https://www.stromauskunft.de/stromversorger/baden-wuerttemberg/

BEi der Stromversorgung haben wir seit vielen Jahren einen Strommakler, der sich jedes Jahr um die Stromtarife und günstigsten Anbieter für unser Haus und auch für das ehemalige Büro von Tobi kümmert. Es hat sich nach Tobi seinen Überprüfungen seinerzeit für uns immer gerechnet.
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 28.12.2024 15:53 Uhr
0

Grundversorger hätte bei uns erhöht für 2025. Die Seite hier finde ich ganz spannend. Da kann man seinen Wohnort suchen mit entsprechenden Stromanbietern und Ersparnis. Ob das wirklich so stimmt weiß ich nicht, aber anscheinend ist die Stromauskunft TÜV geprüft. Reinschauen schadet ja nicht. https://www.stromauskunft.de/stromversorger/baden-wuerttemberg/

Danke Ännchen, die Seite ist interessant. Ich hab das gerade mal hier berechnet. Mein gezahlter monatlicher Abschlag entspricht aber nicht dem dort aufgeführten Betrag meines Grundversorger, trotz richtigem Verbrauch und richtigen Tarif ist der in der Berechnung deutlich höher als der Bezahlte. Ansonsten, wenn es bei euren Grundversorgern passt, ist das ne super Sache. 😊
Ännchen
Ännchen, 28.12.2024 15:53 Uhr
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Weil ich dann juristisch gegen den aktuellen Bescheid in 2025 noch vorgehen kann.

Ja, das hab ich verstanden, aber mit welcher Begründung? Ist das Grundstück falsch bewertet oder einfach weil der Betrag gestiegen ist? Zweitens wird wohl laut BdST NRW kaum Aussicht auf Erfolg haben 🤔
ChristinaTrader
ChristinaTrader, 28.12.2024 15:35 Uhr
1

Wir wissen auch noch nichts, für unser Einfamilienhaus. Angeblich sollte es ja nicht teurer werden. 🙈

Ich habe 2 Häuser in MeckPom, auch noch nichts bekommen ...
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