für alle, die es ehrlich meinen beim Traden. Forum: Community User: acikom2

Kommentare 509.020
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Ruuudi, 27.09.2024 23:20 Uhr
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https://www.whitebox.eu/finanzwissen/faq/steuerliche-verrechnung-von-gewinnen-und-verlusten „Bei der Realisierung eines Verlustes wird zunächst gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstattet, dann lebt ein eventuell vorhandener Freistellungsauftrag wieder auf und danach wird der entsprechende Verlusttopf gefüllt.“
Totolotto
Totolotto, 27.09.2024 23:19 Uhr
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Richtig. Aber zuerst wird der Verlusttopf angezapft und erst danach der Freibetrag. Abgerechnet wird am Jahresende.

Ok, wenn mein Verlusttopf +-Null ist, wird danach der Freistellungsauftrag benutzt.
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Ruuudi, 27.09.2024 23:16 Uhr
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Richtig. Aber zuerst wird der Verlusttopf angezapft und erst danach der Freibetrag. Abgerechnet wird am Jahresende.
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Ruuudi, 27.09.2024 23:14 Uhr
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Freistellungsbetrag … 🙄 Gemeint sind natürlich „Freibetrag“ und „Freistellungsauftrag“.
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 27.09.2024 23:14 Uhr
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Das sehe ich anders. Der Freistellungsbetrag ist erst absehbar/anwendbar, wenn das Steuerjshr zu Ende ist. Wenn er Verluste über den Freistellungsbetrag hinaus realisiert, steht der auch wieder zur Verfügung.

Der Verlusttopf geht doch aber über das Jahr hinaus. 🤔 Der wird ja nicht am Ende des Jahres geleert.
CHRRobin2
CHRRobin2, 27.09.2024 23:13 Uhr
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Egal...dann wird halt nix abgezogen
CHRRobin2
CHRRobin2, 27.09.2024 23:13 Uhr
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Oder heißt das brutto für Netto ?
CHRRobin2
CHRRobin2, 27.09.2024 23:12 Uhr
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Bei mir ist das ganz einfach. Ich verkaufe was, Steuer wird automatisch abgezogen. Oder......ich verkaufe was und bekomme netto für brutto, dann war im Verlusttopf was drin.
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Ruuudi, 27.09.2024 23:12 Uhr
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Sieh den FB einfach als add-on auf den Verlusttopf.
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Ruuudi, 27.09.2024 23:11 Uhr
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War nur halbrichtig. 😉

Das sehe ich anders. Der Freistellungsbetrag ist erst absehbar/anwendbar, wenn das Steuerjshr zu Ende ist. Wenn er Verluste über den Freistellungsbetrag hinaus realisiert, steht der auch wieder zur Verfügung.
R
Ruuudi, 27.09.2024 23:08 Uhr
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Du musst realisieren, also verkaufen. Aber Steuervermeidung sollte prinzipiell nie der Auslöser einer Entscheidung sein.
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 27.09.2024 23:07 Uhr
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War nur halbrichtig. 😉
Totolotto
Totolotto, 27.09.2024 23:03 Uhr
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Mal ne Frage: Ich bin 65 Euro über meinem Freistellungsbetrag drüber….also schon erhalten….muss ich dann Aktien verkaufen mit denen ich im Minus bin, bis dieser Betrag als Freistellungsbetrag wieder offen ist?
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 27.09.2024 22:56 Uhr
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Also zur Diviabteilung gehört der nicht 😆

😂
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