Hoegh Autoliners Hauptforum WKN: A3C8LV ISIN: NO0011082075 Kürzel: HAUTO Forum: Aktien User: Andre1995

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Kommentare 3.890
F
Frank0411, 21.05.2025 14:29 Uhr
1

Ah, okay, verstehe. Da fehlt mir eindeutig der steuerliche Background... Ich verstehe aber immer noch nicht, was dort einzutragen ist. Angenommen es wurden 300 Euro Quellensteuer einbehalten und 400 Euro Kapitalertragssteuer, was trage ich dann in Zeile 41 ein? Die 300 Euro?

Wenn 250 EUR (also 25% der Bruttodividende) als norwegische Quellensteuer einbehalten wurden, trägst du dort 150 EUR ein. Die werden dann mit gezahlter Kapitalertragssteuer verrechnet. Voraussetzung ist natürlich, dass du mindestens Kapitalertragssteuer in dieser Höhe gezahlt hast.
A
AvS, 21.05.2025 14:12 Uhr
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Ah, okay, verstehe. Da fehlt mir eindeutig der steuerliche Background... Ich verstehe aber immer noch nicht, was dort einzutragen ist. Angenommen es wurden 300 Euro Quellensteuer einbehalten und 400 Euro Kapitalertragssteuer, was trage ich dann in Zeile 41 ein? Die 300 Euro?
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Frank0411, 21.05.2025 14:06 Uhr
0

Naja, unter "anrechenbare noch nicht abgerechnete AUSLÄNDISCHE Steuer" impliziert für mich nicht, dass ich hier die 3/5tel der einbehaltenen Abgeltungssteuer eintragen muss. Wenn 500 Euro Kapitalertragssteuern einbehalten wurden, muss ich dann also 300 Euro in Zeile 41 eintragen, korrekt?

Hä? Es geht um eine ausländische Quellensteuer, die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen der in Deutschland gezahlten Kapitalertragssteuer angerechnet werden kann. Deutsche Kapitalertragssteuer wird nicht einbehalten, diesen Satz verstehe ich nicht.
A
AvS, 21.05.2025 14:01 Uhr
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Naja, unter "anrechenbare noch nicht abgerechnete AUSLÄNDISCHE Steuer" impliziert für mich nicht, dass ich hier die 3/5tel der einbehaltenen Abgeltungssteuer eintragen muss. Wenn 500 Euro Kapitalertragssteuern einbehalten wurden, muss ich dann also 300 Euro in Zeile 41 eintragen, korrekt?
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Frank0411, 21.05.2025 13:43 Uhr
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Die besagten 15 der 25%. Das sind ausländische Quellensteuern, die anrechenbar sind, aber auf Grund der Besonderheit mit Norwegen noch nicht angerechnet wurden ... Warum scheint dir KAP Zeile 41 nicht das richtige zu sein?
A
AvS, 21.05.2025 13:31 Uhr
0

Du benötigst die Anlage AUS für anrechnenbare, aber nicht angerechnete Quellensteuern?! Ich verwende dafür die Zeile 41 in der Anlage KAP ...

10 der 25% Quellensteuer kann ich ja via altinn einfordern, ich suche die korrekte Stelle in der Steuererklärung, um eben 15 der 25% Kapitalertragssteuer geltend zu machen. Wenn dafür KAP-41 vorgesehen ist, in Ordnung. "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" scheint mir aber nicht das richtige zu sein. Welcher Betrag müsste denn dort eingetragen werden?
F
Frank0411, 21.05.2025 13:02 Uhr
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Nach Recherche weiß ich mittlerweile, dass ich für die Einkommenssteuererklärung die Anlage AUS benötige. Weiß jemand, welche Zeilen dort wie auszufüllen sind?

Du benötigst die Anlage AUS für anrechnenbare, aber nicht angerechnete Quellensteuern?! Ich verwende dafür die Zeile 41 in der Anlage KAP ...
A
AvS, 21.05.2025 12:40 Uhr
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Nach Recherche weiß ich mittlerweile, dass ich für die Einkommenssteuererklärung die Anlage AUS benötige. Weiß jemand, welche Zeilen dort wie auszufüllen sind?
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Aktienbro1919!, 20.05.2025 11:10 Uhr
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@AvS: Falls du die Rückerstattung 1x pro Jahr beantragst das ja, falls quartärlich dann nein. Die Ansässigkeitsbescheinigung ist idR 1 Jahr ab Ausstellung gültig.
A
AvS, 20.05.2025 10:31 Uhr
0

Walnüsse Allerdings müsste für jeden Antrag eine neue Ansässigkeitsbescheinigung beantragt werden. Deshalb warte ich mindestens 4 Divis ab.

Für jeden neuen Antrag auf Erstattung der Quellensteuer via altinn.no benötige ich eine erneute Ansässigkeitsbescheinigung, wirklich?
G
Gast-759069800, 19.05.2025 19:57 Uhr
0

Du meinst, wenn du z. B. 1000 € Dividende bekommst, dann nimm sich Norwegen ca 250 € und in Deutschland entfallen die 250€ wegen dem Steuerfreibetrag... 10% von 1000 = 100€ kannst du von Norwegen zurück erstatten lassen. 150€ (die restlichen 15% von den 25%) kannst du irgendwie über die eigene Steuererklärung zurück holen.

Es war mir nicht anfangs klar, ob 1000 Dividende oder 1000 ausl. Quellensteuer. Die Gesamtbelastung bleibt bei 1000 Dividende 15% norw. Steuer, da die Einnahme um 1000 FB zu dt. NULLSTEUER FÜHRT. Anders wäre es, wenn es 1000 ausl. Steuern wären...dann wären die Einnahmen höher...Die Einnahmen gekürzt um 1000 FB ×25% dt. Steuer und diese um 15% der ausl. Steuer gekürzt in der Steuererklärung. (DBA-Verfahren .. anders beim Shielding)
Dallas
Dallas, 19.05.2025 17:18 Uhr
1
https://www.linkedin.com/posts/h-egh-autoliners-as_one-very-excited-crew-ready-for-the-maiden-activity-7330230754687258624-fiEX?utm_source=share&utm_medium=member_android&rcm=ACoAAD6X7toBoxRJxdlvjSXR0_jJyapeUqqgcag
c
comet, 19.05.2025 8:09 Uhr
0
Walnüsse Du hast mein Beispiel verstanden. Aber ich denke, dass man nichts zurück bekommt , man bleibt auf der Quellst. Sitzen. Auch Frank war s.u. meiner Meinung.
Walnüsse
Walnüsse, 18.05.2025 19:25 Uhr
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Aber es werden 1000€ vom Steuer Freibetrag abgezogen... Jedenfalls passiert das bei mir.
Walnüsse
Walnüsse, 18.05.2025 19:23 Uhr
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Lajo Frage an den Steuerfachmann: Beispiel: Quellensteuer 1000 und Freibetrag 1000 Euro! Bekommt man dann überhaupt etwas zurück?

Du meinst, wenn du z. B. 1000 € Dividende bekommst, dann nimm sich Norwegen ca 250 € und in Deutschland entfallen die 250€ wegen dem Steuerfreibetrag... 10% von 1000 = 100€ kannst du von Norwegen zurück erstatten lassen. 150€ (die restlichen 15% von den 25%) kannst du irgendwie über die eigene Steuererklärung zurück holen.
G
Gast-759069800, 18.05.2025 19:20 Uhr
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Lajo Frage an den Steuerfachmann: Beispiel: Quellensteuer 1000 und Freibetrag 1000 Euro! Bekommt man dann überhaupt etwas zurück?

Dee Freibetrag reduziert die Einnahmen und somit indirekt die Steuer, weil sich die Bemessungsgrundlage reduziert wird...alsi ja, es gibt dann was von den 1000 wieder
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