Hoegh Autoliners Hauptforum WKN: A3C8LV ISIN: NO0011082075 Kürzel: HAUTO Forum: Aktien User: Andre1995

9,39 EUR
+0,89 % +0,08
15:53:05 Uhr, Baader Bank
Created with Highcharts 11.4.8Values09:0010:0011:0012:0013:0014:0015:0016:009,289,39,329,349,369,389,49,429,44
Kommentare 3.197
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H
Hannsn, 26. Mai 22:23 Uhr
0

War heute bei der meiner Haus Bank Targobank und habe denen eine Vollmacht gegeben. Er sagte 10 % lassen sich zurückholen. Kann aber dauern .

Kostet dies was? Habe damals auch bei der Targobank nachgefragt irgendwas von 50 EUR wollten die als Gebühr haben. Ist das bei dir auch der Fall?
m
marcolino666, 26. Mai 19:46 Uhr
0
Je nach Land verschieden.
m
marcolino666, 26. Mai 19:46 Uhr
0
War heute bei der meiner Haus Bank Targobank und habe denen eine Vollmacht gegeben. Er sagte 10 % lassen sich zurückholen. Kann aber dauern .
L
Lajo72, 22. Mai 10:45 Uhr
0
Eine Ablage AUS ist nicht abzugeben.
L
Lajo72, 22. Mai 10:44 Uhr
0
Die Einnahmen stehen in Zeile 7. Da ist nichts zu machen.Wenn nicht Shielding macht, sondern nach DBA vorgegangen wird , dann sind in Zeile 41 15/25 (=15% der Dividende) der ausl. Steuern einzutragen und mit der Ertragsabrechnung nachzuweisen. Ferner ist als Nachweis für das DBA Verfahren der Antrag in Norwegen für die 10/25 (=10% der Dividende) beizufügen. Wichtig, damit das FA weiß, dass in Norwegen kein Shielding stattdindet.
A
AvS, 22. Mai 9:32 Uhr
0
Auf dem Dividenden-Bescheid ist die Quellensteuer lediglich in NOK ausgewiesen. Rechne ich für die Angabe in der Steuererklärung dann NOK zum Tageswechselkurs in EUR um, zum Zeitpunkt des Dividenden-Zahltages?
Komo
Komo, 21. Mai 19:28 Uhr
0

Du benötigst die Anlage AUS für anrechnenbare, aber nicht angerechnete Quellensteuern?! Ich verwende dafür die Zeile 41 in der Anlage KAP ...

Danke, dass jemand mal so ausführlich berichtet wie man die ausländische Quellensteuer bei der Ek-Steuererklärung angibt. 🙏
Walnüsse
Walnüsse, 21. Mai 18:34 Uhr
0
Das heißt, in meinem Beispiel gebe es kein Geld zurück... Es sei denn man hätte nochmal mind. 1 € mehr Kapitalertragssteuer gezahlt.
Walnüsse
Walnüsse, 21. Mai 18:33 Uhr
0

Wenn 250 EUR (also 25% der Bruttodividende) als norwegische Quellensteuer einbehalten wurden, trägst du dort 150 EUR ein. Die werden dann mit gezahlter Kapitalertragssteuer verrechnet. Voraussetzung ist natürlich, dass du mindestens Kapitalertragssteuer in dieser Höhe gezahlt hast.

Ah, jetzt macht es auch Sinn, dass es den Freibetrag minimiert... Danke
F
Frank0411, 21. Mai 17:08 Uhr
0

Perfekt, danke für die Aufklärung. :-) Die einbehaltene Kapitalertragssteuer gebe ich dann "normal" in Zeile 7 an?

Wenn du den Betrag auf der Bescheinigung deiner Depotbank für die insgesamt für alle deine Kapitalerträge gezahlte/einbehaltene Kapitalertragssteuer meinst, dann ja. Die oben beschriebene Thematik ändert aber den Eintrag in Zeile 7 nicht.
c
comet, 21. Mai 15:28 Uhr
0
Frank Super erklärt!
A
AvS, 21. Mai 14:45 Uhr
0
Perfekt, danke für die Aufklärung. :-) Die einbehaltene Kapitalertragssteuer gebe ich dann "normal" in Zeile 7 an?
F
Frank0411, 21. Mai 14:29 Uhr
1

Ah, okay, verstehe. Da fehlt mir eindeutig der steuerliche Background... Ich verstehe aber immer noch nicht, was dort einzutragen ist. Angenommen es wurden 300 Euro Quellensteuer einbehalten und 400 Euro Kapitalertragssteuer, was trage ich dann in Zeile 41 ein? Die 300 Euro?

Wenn 250 EUR (also 25% der Bruttodividende) als norwegische Quellensteuer einbehalten wurden, trägst du dort 150 EUR ein. Die werden dann mit gezahlter Kapitalertragssteuer verrechnet. Voraussetzung ist natürlich, dass du mindestens Kapitalertragssteuer in dieser Höhe gezahlt hast.
A
AvS, 21. Mai 14:12 Uhr
0
Ah, okay, verstehe. Da fehlt mir eindeutig der steuerliche Background... Ich verstehe aber immer noch nicht, was dort einzutragen ist. Angenommen es wurden 300 Euro Quellensteuer einbehalten und 400 Euro Kapitalertragssteuer, was trage ich dann in Zeile 41 ein? Die 300 Euro?
F
Frank0411, 21. Mai 14:06 Uhr
0

Naja, unter "anrechenbare noch nicht abgerechnete AUSLÄNDISCHE Steuer" impliziert für mich nicht, dass ich hier die 3/5tel der einbehaltenen Abgeltungssteuer eintragen muss. Wenn 500 Euro Kapitalertragssteuern einbehalten wurden, muss ich dann also 300 Euro in Zeile 41 eintragen, korrekt?

Hä? Es geht um eine ausländische Quellensteuer, die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen der in Deutschland gezahlten Kapitalertragssteuer angerechnet werden kann. Deutsche Kapitalertragssteuer wird nicht einbehalten, diesen Satz verstehe ich nicht.
A
AvS, 21. Mai 14:01 Uhr
0
Naja, unter "anrechenbare noch nicht abgerechnete AUSLÄNDISCHE Steuer" impliziert für mich nicht, dass ich hier die 3/5tel der einbehaltenen Abgeltungssteuer eintragen muss. Wenn 500 Euro Kapitalertragssteuern einbehalten wurden, muss ich dann also 300 Euro in Zeile 41 eintragen, korrekt?
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